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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
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mit übernommen hat. Dieser Abstand zwischen beiden Eontmetsu ist im Ernst sehrgroß und für mich fühlbar. Wenn ich indessen den Zeitumständen und meinen Verhält-nissen nachgeben muß, so erlauben Ew. Wohlgeboren mir einige Bemerkungen bei denBedingungen zu machen und Ihnen solche zur Berücksichtigung anzuempfehlen. Es würdemir nämlich zuvörderst sehr erwünscht sein, wenn der Amtsverwalter >l»Im zu einerkürzeren, ohngefähr 4jährigen Pachtzeit ckisponirt werden könnte, da ferner doch wohlder Fall eintreten könnte, daß ich selbst persönlich einmal nach Uorla käme, so wünschteich mir die Stube, deren Fenster auf den Hof gehen, und die daranstoßende Kammer, derenFenster auf den Teich gerichtet sind, für mich oder für einen, den ich zu einersolchen Reisebrauchen würde, vorbehalten. Vorausgesetzt demnächst, daß über alles, was übergeben wird,ein genaues und richtiges Inv6nt,a,rinm aufgenommen, darinnen die etwanigen Vorräthe be-merkt und jeder Pachtgegenstand in seine Hnalitnet und gehörig in Gewißheitgesetzt worden, so dürfte hierdurch all eoilüitionem 2. die RückÜbergabe in Ansehung derFelder, Wiesen, des Viehes und der Gebäude keine Schwierigkeiten haben zc. zc. zc.

»ck lwuckitioiiem 1l>. Soviel die Vergütung der nicht geleistet werdenden Dienstemit dem Pfluge und der Egge, ingleichen der Handdienste anbelangt, so muß ich diese aufalle Fälle durchaus ablehnen. Denn erstlich weiß ich gar nicht, wie viel dergl. dieseeigentlich zu leisten sind und es bleibt daher das dafür zu leistende Incksmmsntiansgunntumganz unübersehbar für mich. Zweitens, da wegen dieser Dienste nun einmal der Prozeßbeim Tribunal in Unlln anhängig, und während demselben werden selbige daher ohnehin nichtgeleistet. Ich schlage daher vor, daß entweder der Pachteontmet auf diese Dienste obtenckirtoder doch wenigstens eine diesfalls von mir dafür zu prästirendc Vergütung nicht ge-fordert werde. Werden die Unterthanen zu der Leistung endlich einmal verurthcilt, nungut, so mögen sie so dem Herrn Pachter prasstirt werden. Allein, auf eine diesfälligeEntschädigung kann ich mich schlechterdings nicht einlassen. Haben daher Ew. Wohlge-boren die Gewogenheit, den Herrn Amtsvcrwalter dahin zu ckmponiren, daß er diesesAnverlangen gänzlich fallen lasse, und schließen Sie sodann unter möglichster Berück-sichtigung der übrigen im Vorstehenden von mir gemachten Uockilleatüon und Erläute-rung den Pacht mit demselben, da nöthig, mit Zuziehung eines Noturii ab, dergestalt,daß dieser Pacht durchaus keine Unannehmlichkeiten zwischen mir und dem Herrn Amts-verwalter ckolln herbeiführe. Ich würde Ew. Wohlgeboren sogleich die bcnöthigte Legiti-mation mit übersenden, wenn nicht das hierzu erforderliche llnmtorium meines Herrnf'uratoris noch zur Zeit ermangelte. Es ist zwar bei der Königl. Landesregierung schonrssolvrrt, aber noch nicht in dessen Händen.

Die Sorgfalt, mit welcher sich dieselben schon bis hieher dieser Angelegenheit unter-zogen haben, bürgt mir dafür, daß Ew. Wohlgcboren auch in Fortsetzung und Beendi-gung dieser Sache zc. sich meiner nach Kräften annehmen zc. werden. Mit diesem Ver-trauen überlasse und übergebe ich dieses Geschäft Ihrer fernem gütigen Leitung undBeendigung, schon im Voraus überzeugt, daß dasselbe weder zu meinem noch zu meinesHerrn Pachters Schaden und Nachtheil ausfallen werde, und sonach bleibt mir nichtsweiter übrig, als die Versicherung meiner steten Hochachtung, mit der ich stets verbleibeIhre ergebenste Emilie r. Oberstem.

An den Herrn KricgSrath von kderstein.

Hoch- und Wohlgeb. zc.! Ew. Hoch- und Wohlgeboren werden mir verzeihen, wennich so frei bin, mich in eine, die Familie des verstorbenen Herrn Bruders sehr ange-legentlich intressirtcn Sache ohne Weiteres sogleich an Sie zu wenden, und die von Ew.Hoch- und Wohlgeboren nach Ableben des Herrn Bruders bewiesene, so herzliche Thcil-nahme an dem Wohl und Wehe der von ihm Hintcrlassenen verbürgt nur, daß Sie nichtunzeitige Zudringlichkeiten in Demjenigen wahrnehmen werden, wozu ich als Geschlechts-vormund der Frau Hosräthin und von Herrn Hofrath eine Reihe von Jahren hindurchmit Vertrauen und Freundschaft beehrt mich verpflichtet fühle. Schon im Jahre 1808beschäftigte den Herrn Hofrath die Idee, ob nicht, soviel möglich, eine Disposition zutreffen, die zur Folge haben müßte, daß nach seinem Ableben, wenn Unmündige und Ab-wesende unter seineu Erben eonourrirtkn, die Ausgleichung erleichtert würde. Dieses