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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
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Werthe oder inncrn Gehalte derer ^o. 1718 im Kurs gewesenen Münzsorten dergemeinschaftlichen Erbschaftskasse nach einem einzuholenden pflichtmäßigen8sn8al-^1tk8tat,6 nach und nach zu zahlen und zu bonifiziren, auch Z) daß mitdiesem Reste des Reluitionsguanti an 1069 Thlr. 20 Gr. 4 Pf. eine gemein-schaftliche Erbschafts-Passivschuld getilget werden sollte,nicht nur konscntireten, sondern auch dem Hrn. Eossiormrio Herrn Wilhelm LudwigGottloben Frcihcrrn von Eberstein unter denen obbemeldten und sich vorbehaltenenBedingungen das Vorwerk Rötha eum omnibns portinontüs kraft dieses übergeben wollten.

Wie nun der Herr Esssionnrius Hr. Wilhelm Ludwig Gottlob Freiherr v. Eber-stein dieses alles bestens acceptirete, die sub 5lo. 1, 2 ob 3 stipulirten Bedingungen zuerfüllen angelobte und den Überrest des Reluitionsguanti an eintausend und ncunund-sechzig Thaler 20 Groschen und 4 Pfennige an den Herrn Hauptmann Albrecht RudolfFreiherrn von Ebcrstcin, als gemeinschaftlichen Herrn Kassenführer, in folgenden Sorten,als 600 Thlr. in vollwichtigen I^ouisä'or ü 5 Thlr. und 469 Thlr. 20 Gr. 4 Pf. inkursmäßigcn Konventions-Species-Thalern und kursächs. konventionsmäßigem Geldc sogleichbaar auszahleten, sich aber dabei noch vorbehielten, daß, da er von Michael n. e. anerst in den Genuß der Nutzungen des Vorwerks Rötha und dessen Pcrtinenzien trete,der Terminus u quo der Lehnstammszinsen hingegen Johannis u. e. wäre, die gemein-schaftliche Erbschaftskasse die Lehnstammszinsen von Johannis n. e. bis Michael a. e.,und also auf V« Jahr, von dem auf dem Vorwerke stehen bleibenden Lehnstamm bei-tragen müßte; also haben der Hr. Hauptmann Alb recht Rudolf Freiherr von Ebersteindiesen Rest des Reluitionsguanti an 1069 Thlr. 20 Gr. 4 Pf. in Empfang genommen,darüber unter Entsagung der Ausflucht des Richtempfangs in bester Rechtsform und mitder Kondition, dieses Reluitionsguantum auf der Hütte zu Leinungen zu deponiren,guittiret und dem Herrn Esssionurio die Kondition wegen derer auf ^ Jahr zu be-zahlenden Lehnstammszinsen nebst denen übrigen Herren Interessenten accordiret, sich aberüberhaupt einander wechselseitig die landübliche Gewähr in Absicht dieses Reluitions-geschäftes stipuliret und gelobet. Nachrichtlich ist solches von mir, dem hierzu reguirirtenhiesigen Beamten anhero bemerket, wieder vorgelesen und sowohl von allerseits Herren Inter-essenten genehmiget, auch von Hochdenenselben eigenhändig mit unterschrieben worden nt sup.

Gottkrieil Job»»» Amlrens Mord.

Albreekt Kmlolpk chreibkrr ro» Gberstein.

Keopolil Milkelm ro» Gbecstei».

Frieürirk Mutlwig von Gberstein.

Milkelm Ktulwig Gottlob Kkr. r. Gberstein.

Nr. 117. ^vtui» Worungen, den 4. Hiitlir. 1791.

Obgleich vermöge eines Protokolls üo lloeliorno Herrn Wilhelm Ludwig Gottlob Frci-herrn von Eberstein der von dem weiland Hrn. Major Wilhelm von Eberstein hinterlasse»?Lehnstamm an 6000 Mfl. auf dem Vormerke Rötha auf ein Jahr gegen 4 pro Esnt, Interessenannoch überlassen worden ; so verbinden sich dennoch Hr. Wilhelm Ludwig Gottlob Freiherrvon Eberstein, diese ihren Herrn Vettern, dem Hrn. Hauptmann Leopold Wilhelmen, demHerrn Hauptmann Albrccht Rudolfen, Gebrüdern Freiherrn von Eberstein, und Hrn.Wolf Heinrichen Freihcrrn von Eberstein, ingleichcn ihren beiden Herren Brüdern, demHrn. Hauptmann Friedrich Ludwig Wilhelm und dem Herrn Major Karl Heinrich Wil-helm, Gebrüdern Freiherr» von Eberstcin, davon zukommende Antheile mit 5 pro Eont,zu verinteressiren, welches die letztem bestens acceptiret und diese Registratur auf beschehencsWiedervorlesen nebst dem Herrn EsLsionnrio eigenhändig mit unterschrieben haben. Wie oben.

Gottkeieü Joknnu Amlrcns Nock . welcher auf Requisition dieses Protokollgeführet hat.

Albreckt Kmlolpk Aeikeer r. Eberstcin.

Meopolü Milkelue v. Gberstein.

Frieürick Puilwig v. Gberstein.

Milkelm Mnltwig Gottlob Frkr. r. Gberstein.