Druckschrift 
Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
Seite
286
Einzelbild herunterladen
 

— 286 —

Der k. sächs. Hof- und Justiticn-Rath Wilhelm Freiherr v. Eberstein starb am14. Mai 1811 zu Dresden. Sein Bruder, der Kriegsrath, wohnte zu Lcimmgen,lebte in freundschaftlichem Verkehr mit dem regierenden Grafen Wilhelm zu Stolberg-Roß la, war Musiklicbhabcr (regelmäßige Konzerte auf dem Schlosse und in den Kirchenzu Lcimmgen und GeHofen) und starb am 29. Mai 1812 zu Groß-Leinungen.

Nach beider Brüder Ableben erscheinen als Besitzer der Ämter Lein- und Mornngendes Hofraths Wilhelm Frhrn. v. Eberstein Wmler:

Der k. pr. Hauptmann Wilhelm, der k. pr. Oberst Karl, die k. pr. MajoreMorih und Gustav, die großbrit. Hauptleute Ernst und Frauz, der k. k. Ober-lieut. George, Emilie Freiin u. E. und Charlotte nenn. IN. Rittm. u. Ehrenthal.

Nr. 118. Konzept-Wuch aller seit unseres Waters Fode in Krvschafts-Angetegen-ljeiten abgeschickten Wriefe betreffend.

An den Herrn ^«Ivocat venielius in Sniixerlinnsen. Dresden, den 8. .1n»i 1811.

Hochedelgeborn., Hochzuehrender Herr! Die Verpachtung des Gutes llorlu hatmich und meine Kinder allerdings in Verlegenheit gesetzt, da schon Johannis der bis-herige Pacht-Kontrakt zu Ende geht.

Mehrere Gründe bestimmen uns, Itorlu als das Eigenthum meiner ältesten Tochterzu betrachten, auf welche mein verstorbener Gatte es unter gewissen Bedingungen über-trug; die Verpachtung wird also unter ihrem Namen erfolgen müssen. Da das von derGemeinde angetragene Pachtgeld so sehr viel geringer als das bisherige ist, so könnenwir uns nicht entschließen, geradehin darauf abzuschließen, sondern es mnß bei demPacht-Licitations-Termin wohl sein Bewenden haben, auch sind wir darüber einver-standen, daß der Pachter die herrschaftliche Wohnung mit erhalte. Damit wir jedochnicht Gefahr laufen, daß in dem Termin wohl gar noch weniger geboten werde, alsdie Gemeinde geben will; so würden Sie uns sehr verbinden, wenn Sie die Gemeindedahin vermöchten, daß mit ihrem Gebot angeboten werden könnte, auch würden wir unsvorbehalten, unter den mehreren sich meldenden Pachtliebhabern nicht unbedingt an denMeistbietenden gebunden zu sein, denn nur zu leicht könnte es dann geschehen, daß geradederjenige das höchste Gebot thäte, mit dem man in Rücksicht seiner andern Verhältnissemit der wenigsten Sicherheit sich einlassen könnte. Was die streitigen Dienste betrifft,so haben wir nichts wider das von Ihnen gewählte Auskunftsmittel zu erinnern, wirverlassen uns darauf, daß Sie auch hierinnen unser Interesse so viel als möglich be-fördern werden.

Wegen der Dauer der Pachtzeit wünschen wir allerdings, daß sie so kurz alsmöglich sei, weil das zu erwartende Pachtgeld doch nicht bedeutend sein wird, dochmöchte der Zeitraum von vier Jahren für die Pachtzeit der kürzeste sein; weil ich ausdem vorigen Pacht-Kontrakt ersehe, daß auf den Betrieb der Feld-Wirthschast in vierArten Rücksicht genommen worden. Da der Fall auch leicht eintreten könnte, daß Hvrluwährend der Pachtzeit verkauft würde, so ist es wohl nöthig, daß mit dem Pachter zu-gleich eine Vereinigung darüber getroffen werde, daß er gegen ein Abtritts-Quantumbei einem eintretenden Verkauf des Gutes den Pacht aufgebe. Eine Pacht-Euution vonwenigstens 400 Thlr. ist wohl eine nothwendige Bedingung, von der nicht abgegangenwerden kann, es müßte denn die Gemeinde wieder pachten, da man denn eher darüberhingehen könnte, auch würde die Zahlung der Pachtgelder wohl pruenumsruucko zu be-dingen sein. Sie schreiben noch von einigen Bedingungen, welche bei einer Verpachtungan die Gemeinde wegfallen müßten, ohne jedoch diese Bedingungen näher anzugeben,wir müssen uns auch hierinnen lediglich auf Sie verlassen, da die Zeit zu kurz ist, alsdaß vor dem Termin eine weitere Evinmunieut-ion darüber noch stattfinden könnte.Nochmals wiederhole ich meine Bitte, daß Sic ja alles aufbieten mögen, um diese zurjetzigen Zeit für uns so doppelt kritische Pacht-Angelegenheit so vorthcilhaft als möglichfür uns zu beendigen. Auch überlassen wir es ganz Ihrem Gutdünken, ob Sie die