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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
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Wiederkaufe innerhalb 5 Jahren setzten (obgleich 7 Jahre dieses Recht dort galt) wurde nichtin Erwägung gezogen, sondern bloß nach prcuß. Gesetzen gesprochen. Indem KöniglicheRegierung zu Merseburg solchergestalt Rechte geltend machte, die dem preuß. Fiskus nurals Nachfolger des Königs von Wcstphalcn und der Kurfürsten von Sachsen in dieGrafschaft Mansfcld zustehen konnten, entzog sich Fiskus auf einer anderen Seite be-trächtlichen Verpflichtungen gegen die Amtsinhaber, die ihm als Nachfolger seiner Besitz-vorfahren aus demselben Rechtsverhältnisse oblagen (s. unten).

Da nun auf dem Wege des Prozesses nichts mehr zu erstreiten war, so wurdevon den Amtsinhabern die Gnade des Königs in Anspruch genommen und eine Vor-stellung durch den nachmaligen Oberst Karl v. Eberstein und dessen Bruder GustavAdolph im März 1824 persönlich Sr. Majestät dem Könige in Berlin überreicht.

Nr. 78. Schreibe» Gustnv 's Frhr». v. Ebcrstei», k. preuß. Major a. D., an die Witwe seinesältesten Bruders Friederike pcb. v. Wolffersdorff, Erzieherin der jungen prinzlichen Herrschaftenzu Dresden, ,1. ,4 Groß-Leinnngen, den 12. Febr. 1825.

Beste Schwägerin! Ihren Brief habe erhalten, worinncn Sie um Übersendung der 125 Thlr.bitten. Nach dem 5ten Punkte des mit Ihnen abgeschlossenen Erbvergleichs vom 23. Inlij 1823 sollenSie diese 125 Thlr. nur so lange erhalten, bis der Prozeß mit dem Fiskus definitiv entschieden ist ;und wenn dieser Prozeß für uns gut ausfiele, so sollen Sie ein- für allemal ein Aversional-Quantumvon 4000 Thlr. erhalten. Allein, da dieser Prozeß nicht zu Gunsten unser, sondern des Fiskus ent-schieden worden, welches Ihnen Hr. Kloß und meine Schwester Emilie auch bekannt gemacht haben,so werden Sie sehr leicht einsehen, daß diese Bedingungen dadurch aufgehoben sind. Nur 32 Thlr. 23 Gr.1 vom 11. j^ov. 1823 bis mit 14 ?edr. 1324, als dem Tage, wo das abfällige Urthcl in dem Pro-zesse wegen der Güter und Waldungen uns publizirt wurde, kann ich Ihnen noch übersenden. Auchüberschicke ich Ihnen noch halbjährige Interessen von Johanni bis Weihnachten 1824 von Ihrem Ka-pitale der 1599 Thlr. mit 37 Thlr. 12 Gr. Hätte ich mich mit meinein Bruder Karl nicht persönlichan den König gewendet, so hätten wir gleich damals die Güter und Waldungen abtreten müssen; in-dessen da Derselbe einstweilen alles Verfahren sistirtc und nach erfolgter Untersuchung bestimmt zu ent-scheiden versprach, welches noch nicht erfolgt ist, so sind wir bis jetzt noch im Besitz geblieben, müssenaber Rechnung über alle Revenuen an den Fiskus ablegen, und auf jeden Fall, wenn wir auch allesbehalten werden, wir noch eine bedeutende Summe zuzahlen müssen. — Sie wünschen einen Auszugaus den Prozeß-Akten mit dem Fiskus wegen der Güter. Recht gern würde ich einen solchen übersenden,wenn er Nutzen für Sic haben könnte. Allein, um was wollen Sie beim König bitten? Sie sind janicht Mitbesitzerin, folglich würde Er auf Ihr Memorial gar keine Rücksicht nehmen. Der König kenntbereits die ganze Sache, und das, was zu thun gewesen, ist schon geschehen. Mit aller Hochachtungempfiehlt sich Ihr ergebenster Schwager E. Frcih. v. Stierstem.

Gr.-Leinungen, am 12. Febr. 1825.

Der durch seine Stiefmutter der Familie bekannte damalige Referendar (spätereOberpräsident der Provinz Sachsen) Hartmann v. Witzlcben übernahm es bereitwilligst,aus den schon durch den Geruch abschreckenden alten Akten sich zu informiren und eineübersichtliche, kurze und prägnante Darstellung auszuarbeiten. Dieselbe war so lichtvollausgefallen, daß, als Gustav durch Hrn. v. Witzleben's Vetter, des Königs General-Adjutanten v. Witzlcben, dem Könige diese Darstellung hatte überreichen und den Königum Gewährung einer Audienz bitten lassen, der König die Gebrüder Karl und Gustavv. Ebcrsteiu mit den Worten empfängt; „Nun, Ich habe eure Vorstellung bereits ge-lesen und beschlossen, Ihr sollt die Güter behalten! Es soll ein billiges Ab-kommen getroffen werden. Ich habe den Justizministcr v. Kirchcissen und den Finanz-minister v. Maaßen beauftragt, die Angelegenheit baldigst zu erledigen." Der Königcrthcilte also die hoffnungsvolle Resolution, daß alles Verfahren gegen die Amtsinhabcrsistirt sein solle und daß Er Sich bis nach Eingang des von dem gesamten Staats-ministcrium erforderten Gutachten Seine definitive Entscheidung vorbehalte. Durch eineCabinetsordre vom 26. März 1824 wurde die Vollstreckung des harten richterlichenAusspruchs sistirt. Hierauf ließ Königliche Regierung zu Merseburg im Mai 1824die Ämter abschätzen und zeigte später an, daß auf Befehl Sr. Majestät (Cabinetsordre

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