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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
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Hypothek förderlichst vorgetragen werden. Geschehen Dresden, den 6. I'sbruiirii^.nno 1691.

(I/. 8.) Clmstmn Kurlwig von Oberstemvor mich nnd in Vollmacht meinesBrüdern Hrn. Anton Albrecbtsvon Oberstem mpria,.

(I/. 8.) Olmstott Muüw. von Burgsilortt (I,. 8.) Hanß Wenn

Von Gottes Gnaden Wir Johann Georg der Dritte, Herzog z» Sachsen ic. und Kurfürst sc.thun kund, daß wir auf rc. Ansuchen UnserS Obristcn Wachtmeisters und lieben Getreuen ChristianLudwig 's von Eber st ein für sich und in Vollmacht seines Brüdern Anton Albrccht's von Eber-stcin den mit denen Unterthanen derer Dorfschaftcn Leinungcn und Morungen, auch Rötha undHorla (deren Syndicen .4etores zugleich deshalbcn mit LuWlieanäo Ankommen) über den bisherzwischen ihnen streitig gewesenen Beitrag zu Reichs- und Kreis - Steuer - Kontributionen nunmchro ge-troffenen Vergleich, welcher Uns unterm Dato den 6. ?ebruarü jüngsthin in Original! fürgctragenund davon vidimirte Abschrift bei Unserer Kanzlei behalten worden, bestätigt haben :c. rc. Und gebenzu Dresden, am It). ?ebrnarii ^nnv 1691.

1692 zu Martini überließ der Domherr Anton Albrccht v. Eberstein von seinemLeinunger Antheile auf 6 Jahre (bis Martini 1698) für 750 Mfl. jährlich dem HansChristoph v. Hartitzsch pachtweise 1) das Amthaus zu Gr.-Leinungen und das Vor-werk Morungen nebst Scheuren, Ställen, Brauhause zc.; 2) die zu Leinungcn befind-lichen Lust-, Kraut- und andere Gärten, Teiche zc.; 3) die Braugerechtigkeit, die 4im Amte Leinungcn befindlichen Schenken und Dörfer Groß - Leinungen, Rötha, Horlaund Morungen mit Bier zu verlegen; 4) den Ackerbau, als die zu dem Amthause ge-hörigen 4 und die bei dem Vorwerk Morungen befindlichen 7^/z Hufen arthaftigcn,ritterfreien Landes; 5) die 43 Acker Wiesen; 6) alle Pflug-, Eggen-, Hand- undHausgenossen-Dienste aus Leinungen und Morungen, wie solche die Unterthanen demHerkommen nach zu thun schuldig waren; 7) die Dienstgeldcr:c.; 8) die Erbzinscnund Schutzgelder; 9) den gerichtlichen Zwang über die Unterthanen (die übrigenGerichte reservirte sich der Domherr, welcher jedoch keine Jurisdiktion über Hrn.v. Hartitzsch und dessen Familie hatte, was sich Pächter ausdrücklich vorbehielt); 12) dieHasenjagd, so weit sie dem Verpächter in Flur und Feld zustand.

Aber noch vor Ablauf der Pachtzeit überließ lt. Wiederkaufs-Rezesscs ck. ck. Halbcr-stadt, 6. März 1696 der Domherr seine Antheile an den Ämtern Lein- und Morungenfür 2350 ch- 9550 — 11 900 Mfl. an seinen Bruder

wiederkäuflich von 12 zu 12 Jahren. Ehe aber auf diese Weise Chr. Ludw. das ganzeAmt an sich gebracht hatte, ereignete sich die traurige Katastrophe, daß, nachdem derDomherr Anton Albrecht v. E. unter Verpfändung seines Forstantheils von der Bcrg-kasse zu Eisleben ein Kapital erborgt hatte, die Eislebischcn Bcrgwerks-JnteressentcnGeschmack an der Nutzung der ihrem Bergwerke so nahe gelegenen Hölzer von Lcin-u. Morungen fanden und 1688 den damaligen Oberaufscher Friedrich v. Kospothund den Sequestrations-Forstmcister v. Könitz veranlaßten, die 1622 für die scqucstrirtcnHölzer aufgestellte Holzordnung nun auch zum Versuch interimistisch in den Lein- undMorungischcn Forsten einzuführen, ungeachtet Lein- und Morungen lauge vor der mans-feld. Sequestration in den Händen dritter Privatpersonen war. Um sich im Besitz zuerhalten, trieben Anton Albrccht und Christian Ludwig v. E. den Oberforstmeistcrv. Könitz mit seinen Holzhauern 1688 aus dem Walde und setzten so der Gewalt

als Beistand.(Ii. 8.) Johann ÄgidiuS Alcmanuals Jntcrponent.

als ^ot-or wie abstehet.(Ii. 8.) Andreas Liebau

als wie abstehet.

(I. 8.) Georg Heinrich Schreiyals Beistand mpriu.

Christian Ludwig von Eberstein