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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
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Gewalt entgegen. Es kam zum Prozeß. Und ungeachtet p. kpt. der Landes-Regierungv. 11. Juli 1689 rechtlich anderweit erkannt werden sollte, auch lt. Reskripts ä. ä.Dresden 22. Okt. 1689 anbefohlen worden, „die völligen Akten vorhin anbefohlener-maßen einzusenden und inmittelst mit der Kommission bis zu fernerer Resolution anzu-stehen", so fuhr man doch mit Einführung der Kohlenprobe fort. Die Hauptresolutiouerfolgte erst etwa 140 Jahre später, da durch die schwedische Invasion 1711, die schle-ichen und Freiheitskriege die Sache unterbrochen worden war.

Christian Ludwig v. Eberstein hatte bei der brüderl. Theilung a. a. NeuhauSund Paßbruch und 1680 auch Rötha und Horla bekommen. Die Geineinden Röthaund Horla weigerten sich, die von ihnen nach dem Vorwerk Horla zu thuenden Fuhrenderjenigen Baumaterialien, welche außerhalb der Grafschaft Mansfeld zu holen waren,zu leisten, wurden aber durch einen von dein damaligen kursächs. ObcrstwachtmeisterChristian Ludwig v. E. auf Neuhaus bei dein kursächs. Oberaufseher-Amte ausgewirktenProvisionalbefchl mit Exekutionszwang dazu genöthigt. Wegen dieser Weigerung sahsich Christian Ludwig auch veranlaßt, den beiden Gemeinden ihre bisherigen gemessenenandern Dienste und die dabei langhergcbrachten Dienstgelder aufzukündigen, auch die un-gemcssenen Dienste der bei den Grafen von Mansfeld vor undenklichen Jahren gewesenenObservanz nach nach dem Vorwerke Paßbruch zu ziehen, wogegen beide Gemeindenaber ebenfalls Widerspruch erhoben; Christian Ludwig stellte zwar deshalb Klage gegensie beim Obcraufscher-Amte an, einigte sich aber bald darauf mit ihnen in Güte undbewilligte, daß, solange er oder die Seinen Inhaber des Amts Leinungcn und Besitzervon Paßbruch sein würden, es bei der alten Observanz des Dicnstgeldcs und der ge-messenen Dienste auf das Gut Paßbrnch und Vorwerk Horla sein Bewenden habensollte. Um ihre Dankbarkeit dafür zu bezeigen, versprachen die Unterthanen,einen Tag über die alljährlich bisher gethanen Hand-, Pflug- und Eggen-Dienstezuzulegen.

Wegen der von den Unterthanen der Amter Lein- und Morungen zu leistendenDienste und Dienstgclder war mit den Amtsunterthanen schon 132 Jahre vorher ver-handelt worden. Nachdem nämlich die Grafen von Mansfeld die genannten Ämteran Ascha v. Holla und Ludolf v. Bortfeld verkauft hatten, wurden dieselben nichtnur am Freitag nach Himmelfahrt 1562 durch die mansfeld. Räthe Georg v. Werthcrnauf Wiehe und Christoph v. Stamm er, Hauptmann zu Eisleben, an Holla undBortfeld übergeben und die Unterthanen in Pflicht genommen, sondern mit letztern auchunter Bewilligung der Grafen der jährlichen Dienste wegen Obenstehendcs (S. 128)festgesetzt, was aber nur solange in Kraft bleiben sollte, als Holla und Bortfeld die Ämterwiederkäuflich innehaben würden.

Nr. 76. Wergreich Khristian Ludwig's v. Köerstein mit seinen Unterthanen zuHtotha und Korla wegen der von denselöen nach Waßörnch und Korla zuleistenden Dienste und Dienstgelder ä. «I. Leinung en, 20. Mai 1695.

Zu wissen sei hiermit jedcrmänniglich, sonderlich denen es zu wissen nöthig, daßzwischen dem Wohlgebornen Herrn Herrn Christian Ludwig von Eberstcin, kurfürstl.sächs. hochbestalltcn Obrist-Wachtmeistcr zu Roß, auf GeHofen, Neuhaus, Passenbruchund Brcitungen Erb- und Gerichtshcrrn, auch Inhaber der gräfl. mansfeld. ÄmterLein- und Morungen an einem und der beider Gemeinden Rötha und Horla hierzuinsonderheit konstituirtcn LzmÄieis, denen ehrsamen Andreas Liebauen zu Rötha undLorenz Grcmblcr zu Horla am andern Theil nachfolgende Transaktion wohlbcdächtigabgehandelt und geschlossen worden. Nämlich nachdem zwischen hochvermeldtem HerrnObrist-Wachtmeistcr und denen beiden Gemeinden wegen der Baudicnste, welche die Ge-meinden zu dem Vorwerk Horla zu thun verbunden, einige Irrungen sich ereignet, in-maßen sich diese der Baufuhren derer Materialien, so außer der Grafschaft Mansfeldzu holen, verweigert, und daß hochvcrmeldter Herr Obrist-Wachtmeistcr sie durch einenausgewirkten Provisional-Bcfehl aus dem kurfürstl sächs. hochlöbl. Oberaufseher-Amt mitExckutionszwang zu solcher Baufuhre, jedoch sulvo z'urs euzuseungus purt-is kompelliret