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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
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rechnen sie ungefähr ein 12 Acker, meine» auch, daß bisweilen dann nicht II Schock Möllerdarzn bedürftig wäre, welches dann dem Inhaber zntrügc,

1655 Donncvstog vor Lcmrcntii licß E. A. v. Eberstcm vermöge eines Notariats-JustrumcutS ein Znventarium über den Zustand der Ämter Lein- und Morungen an-fertigen, ans welchem erhellt, in welch' schlechtem Zustande sich alles an Gebäuden undsonst befunden. Unter den 4 Hufen 8^/z Acker Land zu Venningen waren 67 Acker(dabei die Hohe Warte) lchde. Morungen war ganz wüst, die Gärten und Wiesenmit Büschen verwachsen, Horla ganz verfallen, kurz das ganze Amt während des un-glücklichen 30jähr. Krieges völlig rninirt. In Leinnngcn gab es 29, in Morungen 12und in Horla 2 wüste Statten. — Am 17. Juni 1656 berichteten die Geschworenenund Ältesten, „daß es in dem Kriegswesen leider also hergangen, daß weder Kistnoch Kasten, geschweige solche kleine Häuserchcn von den Soldaten wären verschonetworden, sondern sobald jemand heraußer gangen, wären sie zu Wachfcucr verbrennetworden" (vgl. Lein. Amts- ic. Buch v. 1654, Bl. 368).

Am 5. Sept. 1655 wurde den sämtl. Anspännern mitgetheilt, daß es nothwendigsei, die Gebäude in stand zu setzen, ivcshalb sie vermöge des Erbbnchs Hülfe leistensollten. Dagegen brachten sie vor, sie wären nur verpflichtet, bei Aufführung von Haupt-gebäuden nach Morungen Baufuhren zu thun. Darauf (22. April 1656) wurde inErnst Albrecht's v. E. Namen von dem Amtmann Daniel Werner allen Amts-untcrthancn vorgestellt, daß die Amtsgebäude sehr rninirt und sie, die Untcr-thancn, nach dem Amthause zu dienen schuldig wären. Und wenn sie vorschützten,daß dies nicht das Amthaus zu Morungen sei, so sollten sie erwägen, daß das alteSchloß zu Morungen ans dem Berge schon vor I V? hundert Jahren und mehrwüst gestanden und daß von den Grafen von Mansfeld selbst das Ämthaus vonMorungen nach Venningen transferiret worden (1537 durch Graf Philipp II.).Hiernach fügten sich zunächst die Rothaischen und dann die anderen Unterthanen.

E. A. v. E. ließ nicht nur sämtl. Wirthschaftsgcbäude ausbessern, er baute auchneue Wohnhäuser uud neue Ställe zu Horla, Rötha und Paßbruch, ließ hinter demAmthause zu Lciuungen durch den Zimmermeistcr Michael Oberländer ein neuesSchweinehaus mit einem Erker und vor dem Ämthause durch den Zimmermcister HansWichle aus Hainrode die Amts-Schenke nebst Stall bauen. Letztere verpachtete eran Hedwig Freitag und deren Sohn unter der Bedingung, daß das Bier nur vondem Amthause gekauft werden sollte. Die Amts- oder Obermühle verpachtete erfür 25 Thlr., die für das Jahr 1655 bis 1656 an den Bürgermeister Grimm zuSangerhansen, dem sie von Bock v. W. versetzt worden, abgegeben wurden.

Am 10. Sept. 1655 wurde den Werther'schen Lehn- und Zinsleuten GeörgWien und Geörg Hopfcnsack durch die Erbbücher von 1534, 1572 und 1580 bewiesen,daß sie gleich den Asscburg'schen Leuten Dienste für das Amt zu leisten hatten. ')Am Tage darauf stellte der Dekan uud Pfarrer Siegmund Zeidler und der Schul-meister CyriacuS Truntzschel einen Revers darüber aus, daß E. A. v. E. „aus freiemguten Willen und Bezeigung gegen Gott, sein Wort und Diener" genehmigt, daß jährt,zu Malmölis dem Pfarrer 6 Scheffel Roggen und ein Reh, dem Schulmeister 3 Sch.Roggen und ein Schwcinchen gereicht werden.

1) Außer den Werthcrn'schen u. Asseburg'schcnHöfcngab's früherauch nochMorungcn'schcin Lcinungen :c. In dem Erbbuchc v. 1534 steht: „Großen-Leinnngcn. Die Höfe, so nonden von der Asseburg und den von Werter zu Lehn, darauf hat mein gnädiger Herr die Gebotund Verbot und die Folge. Und so der Männer ein Pferd auf solchen Gütern hält, der muß m. gn.H. das Jahr über in alle Art einen Tag mit dem Pfluge diene», und alle sämtlichen jeglicher einenTag mit der Hand auf dem Heu und einen Tag auf dem Habern zu dienen schuldig; desgleichen, soeiner Länderei von m. gn. Herrn zu Lehn hat, der muß sie sonderlich verdienen. — Großen-Lei-nungcn. Die Höfe, so Morungische Lehnen genannt samt dem Land haben vor Zeiten zu jeg-licher Art einen Tag, diejenigen, so Pferde gehalten, gedienet. DaS haben sie von einer Hufe Landes15 Sch. Mangkorn und 30 Sch. Hafer zu Zins geben. Aber so die Lehn an m. gn. H. Graf Geb-hard kommen sind, hat ihnen sein Gnad. die Zinse erniedriget, inmaßen wie das andere Land, dasmüssen sie den Dienst mit den andern m. g. H. Männern zugleich thun."