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Den Ortsvorstcheni wurde aufgegeben, die Schlagbäumc der Dörfer rcparircnzu lassen und darauf zu sehen, daß dieselben zu rechter Zeit abends geschlossen undmorgens wieder geöffnet würden. Am 17. Okt. 1655 zog E. A. v. E. Erkundigungüber die Zagdgerechtigkeit der Amtsinhaber ein. U. a. sagte der 75 Jahre alte BaltzerHühncrbcin, der Förster der v. Hoym gewesen, aus, daß schon bei des v. BortfeldZeiten die Amtsinhaber in der Mooskammer durch bis an das Vorwerk MiserLcngefeld und so weit die Flur und Trift geht, Füchse und Hasen zu fangen undzu jagen berechtigt gewesen, ob Rehe, wisse er nicht, weil niemals welche mit in dieGarne gekommen; Bock v. W., der keine Garne gehabt, hätte bisweilen nur mit denWindhunden nach Lengefeld zu gehetzt und gefangen. Im Ankcnbcrgc und im Atzkcn-holzc hätten die Amtsinhabcr und die Herrn Grafen zu Stolberg Macht zujagen. Darauf stellte E. A. v. E. mit seinem ältesten Sohne Wilhelm Ernst v. E.am 12. Januar 1656 im Ankenberge auch eine Jagd an.
Am 11. Febr. 1656 wurde das Kirchengetreide abgeholt, nämlich 100 ScheffelRoggen, 100 Sch. Gerste, 100 Sch. Hafer, theils zu Wallhauscn, theils zu Leinungcn,theils zu Horla. Die Grafen z. M. hatten von der Kirche vor ungefähr 80 Jahren etlicheMark Silbers geborgt und seit der Zeit weder Zinsen noch Kapital bezahlt. „Als hat I.Exccllcnz gegen Ausantwortung der Obligation und Session solch Gctreidig liefern lassen."
„Die Werbung betreffend, ^etum den 10. April 1K5K" (Bl. 316).
Demnach die Erfahrung bezeuget und am Tage, daß in der Nachbarschaft herum unterschiedlicheWerbungen vor die Hand genommen, auch verlautet werden will, ob sollten in hiesigen Gerichten etlicheBclicbung tragen, in dergleichen Kriegsdienste sich einzulassen. Wenn dann aber solches Ihr.kurfürstl. Durchl. zu Sachsen sc. ausgelassenen latenten und Befehligen schnurstracks zuwider unddcrowcge» Ihre Excell. der Herr Feldmarschalchl, als Gerichtshcrr hiesiges Orts, billig löbl. Vorsorgetrage, daß höchstgcdachter Ihr. kurfürstl. Durchl. gnädigster Wille und Meinung an diesen Ortenglcichcrgcstalt von den sämtl. Unterthancn in acht genommen und gehalten werde, als wird auf hoch-gedachter Ihr. Excell. Befehlich denen sämtl. Unterthancn des Amts Lcinungen, und zwareinem jeden insonderheit hiermit ernstlichen angedeutet und anbefohlen, daß sie zc. Ihr. kurf. Durchl. :c.Uatenteu nicht außer Augen setzen und ohne Vorbewußt hochgcdachter Ihr. Excellenz, als Obrigkeithiesiges Orts, in keine Kriegs bcstallung, sie habe nun Namen wie sie immer wolle, sich einlassensollen, oder in Verkleidung dessen, do einer oder der andere dassclbige über Ncrhosfen übertreten sollte,sollen ihme nicht allcine :c. alsobalden desselbigen Habe und Güter konfiSzirct, sondern auch mitanderer ernster Strafe beleget werden, wornach sie sich nochmals eigentlichen zu achten. Und damitauch sich keiner der Unwissenheit zu entschuldigen, als ist ihnen solches für der Kirchen öffentlichensürgelcsen worden."
Leinungische Gemeinde-Nechnnng. ^etum 14. April 1K50.
Ist nf Ansuchen der gewesenen Vorsteher?, als Andres Wicn's und Gabriel Rothensdie Gemein-Rcchnung vorgenommen und durch den Schulmeister dem gewöhnlichen Gebrauch nach dieRechnung?, sowohl von den Vorstehern, als Bauherrn gehalten, der sämtl. Gemeinde öffentlichsürgelcsen worden ic.
Ist der Gemeinde ein Abtritt »erlaubet worden, sich zu bereden, ob sie etwa» wider eine oderdie andere Rechnung etwas einzuwenden sc. Bringen Balzer Hühncrbcin und Stephan Herzogim Namen der Gemeinde für, wie daß ihnen etwas zu viel dünkte (deuchte), daß bei Legung des Pfarr-stcigcS und Einführung des GcmcingetrcidichtS so viel zu vertrinken angesetzct worden wäre, bittensolches abzuschaffen :c.
1) Sonsten ist im Namen Ihr. Excell. der ganzen Gemeinde nochmals vorgetragen worden, sichwegen der Baufuhren zu rcsolvircn ec. 2) Wegen des Weges nacher DrcbSdorf wollten sie soivcitsie zu thun schuldig rcparircn rc. 3) Wegen der Jagd nacher Lcngefeld und DrcbSdorf zu berichtetsowohl Gabriel Rothe, als Michael Oberländer, wie auch Balzcr Hühncrbcin als Ältesten derGemeinde, daß dieselbige so weit, als die Lcinungischc Flur ginge, sich erstreckte!c. (s. oben),ti) Ist sowohl des Amtmanns als des Vorstehers Andres Wicn's ihre Rechnung über neulichstangelegte RömcrzugS-BcitragS-KammcrgerichtSgeldern und andern ausgelegten Zehrungs-kostcn und Botenlohn der ganzen Gemeinde vorgelesen:c., jedoch bleibet der Amtmann annoch wegen der