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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
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können, vorab sie bis clato ihre im Lande zu Brauuschwcig ihnen verschriebene Zins-gütcr, Mcicrhöfe, Zchcntcn und andere dergleichen Stücke noch in würklichen Brauchund wie vorgedacht in Besitz haben und also iclsm bis nicht oxissiren können, auchüber das die Reichische Post, worgcgen Georg Wilbrand Bock S. na. 1622 seine imLande zu Braunschwcig habende Güter, Zehcntcn und Gefälle crmcldtcn Reichen lMpo-Ibssiret, weil es zur Zeit leichter Münze geschehen, billig eine Usclnolion leiden mußund also gesetzt doch nicht gestanden, do sie auch in diesem Oonenrs zuzulassen dennochin lignicko noch nicht beruhet.

13) Seind die Laubischen 3298 Thlr. sxprssss Mo lignicko erkannt, welchesdoch nicht geschehen können, weil die Uslaba, darauf das vermeinte ^tcksstatnin sichberuft, nicht verhanden, noch jemals proclnoiret worden und diesfalls nicht unbillig dar-bet verbleibet: gnock rslativnm nü probst si äs rslalo non sonslst.

14) Seind von Hans Georg von Taubenheim die vol-asdor 2 lol. 405 st ssg.befindlichen Ooeninsnta snb iit. L. O., darauf diesfalls gesehen, mit denen Ori^inaliennoch nicht bestärket, weniger vsoog-nosoiret, am allerwenigsten aber die darwidcr habendezu recht crhebl. Nothdurft gehörig an: und ausgeführet worden, zu geschweige», daß15) die Tanbcnheimische Forderung, weil derselbe wegen, besage beiliegender Zeugenvcrhörsnb bl. 10, genommener ?osssss ins Amte Leinungen und Morungen angeuraster ^.ckinini-slration aus demselben, auch im hohen Stift Magdeburg cingehobencr Bockischer Intracksnhalber förderst Rechnung zu thun schuldig, nicht allein annoch in illignicko beruhet, so nullauch fast dieser Taubenheimischen Ehegeldcr halber verlauten und sich ansehen lassen,daß die darüber sprechende Obligation und darauf in anno 1638 den 15. älartij er-folgte Rransaetion bloß und allcine in irancksn st prasjnckieinnr srsckitornm, in-sonderheit Hans Christoph Hackens, maßen man solche Obligation schon domals, alsHack Oont: Bocken im Obcraufscher-Amte zu Eisleben Klage und Uroesss gcführet,besage selbiger rletsn, wider Hacken mit eingestreuct hat, damit derselbe die Immissionins Amt Morungen nicht erhalten möchte, simnlats dermaßen hoch und übermäßig ein-gerichtet worden und sie danncnhcro zumal kein gnädigster Oonsons darüber vorhanden,auch bei denen ckmlioialastsn von einiger Taubenheimischen Gcgenvermächtnüs garnichts zu befinden, zndcine die ihine geschehene Verpfändung des Amts Lcinungen extragnclioial, vielmehr ack proportionsm oongrnsntsm st asgnitatis as jnstitias lsgssbabito nimirnm rsspsotn uf Georg Wilbrands Bockas S. damaliges Vermögen cksclnstoasrs alisiro zu mocksriren und einzurichten, als bei vollen Kräften zu erkennen.

15) Ist unlaugbar, daß der von Bock Sel. anno 1623 am Oster-Dienstage das AmtLeinungcn an sich erkauft, das Beunigische Kapital der 3000 Thlr. aber erst nach derZeit von dem von Bocken aufgenommen worden, kann dcrhalben zu Erkaufung des AmtsLeinungen nicht kommen sein, und also diese prastsusion pro parts prstii solntinicht ausgegeben noch dafür erkennet werden.

16) hat der Hr. FeldM. noch andere Posten «x iurs sesso beständig an sich,welche theils eine l'rasrvgativam haben und allen andern Orsclitoribns fürgehcn,wegen theils aber schon hiebevor auf dem Amt Leinungeu ein jus rsals erlanget, unterwelchen die Osäsirteir noch gar nicht gehöret, auch zu diesem zur Ungebühr ufgcwiegeltcnOonenrsn nicht eitiret worden, gleichwohl aber dieselben dergestalt nicht übergangen undan ihren erhaltenen Rechten verkürzet werden können, solche Posten seind nun diese,wie die Beilagen blnm. 11. 12. 13 st 14 besagen.

17) Seind inhalts der beiden publisirten Urthel selbst wie auch psr snpra eis-cknela noch unterschiedene höchst importirliche Urasstancka vorhanden, soja vor allenDingen prasstirct werden sollen, in spssis aber haben Konrad Meüers Erben, des-gleichen Johann von der Linde sich noch zur Zeit nicht gehörig ls^itiiniret noch dieserletztere wie die 2000 Thlr. nf und an ihn kommen beibracht, desgleichen beruhen vielder angegebenen Schuldposten obiger unlaugbaren Ausführung nach in illnpricko, theilskönnen cks Piro zu dem Oonsnrs uf das Amt Leiuungen nicht ackmitckiret werden, theilsaber seind ganz und gar unbeständig und liegen in snmma fast allen beständigen lllx-esplionibns im Wege, ja die beständigsten Posten seind bei diesem Oonsnrs. weil keine