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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
Seite
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Lontrust, worunter er bei adeligen Ehren zur Dvietiou verbunden, sich tuuguum xluckiiin propriu visosru im geringsten bedienen, geschwiegen daß ohne das 5) solcher csckirtcnPost, die er um gar ein Geringes an sich bracht, oonstitut: .-Diustusij st, ckustiniuui0, Nunckuti allerdinges im Wege liegen, und kann dahero das ganze Huuntum der 2000 fl.nicht pussiret werden, weil us»irct wird, daß er vor diese ssckirtc Summ der 2000 fl.Minimum usguivulsutsm gezahlet, indcmc gar gewiß ist, daß er mehr nicht als einzige700 fl. oder Thlr. deine von Bcndclcbcn darvor geliefert.

Und wie wohl man sich nicht verstehet, daß der von Bock dieses nsKircn werde,jcdcnnoch, da solches geschehen sollte, wäre ihmc in svsutnm sein Gewissen zu rühren,zuversichtig er fliruto zu erhalten schuldig, daß er in rsi vsrituts ein mehres als 700 fl.oder Thlr. dem von Bcndelcbcn gezahlct.

Uber dieses und 6) seind ohne das unter solchen 2000 fl. (laut der BcndclebischcnLsssiou) bereits Zinsen und Unkosten, welche mit dem Hssickuo des von einem schlechtenAnlchn und einer Kornschuld hcrrührigcn Kapitals purem Prioritäten! nicht habenkönnen, sondern sspurirct werden müssen, daß also das angegebene Quantum der 2000 fl.noch lange nicht in vsro liguicko bestehet, weniger ein bloßes Kapital, am allerwenigstenaber snmmu realiter ü osssioiiurio numsrutu.

Und obgleich 7) ex post lueto allererst kurz vor jüngstem Termin die Bcndc-lcbischc Lession vom löblichen Obcraufseher-Amt oontirmirct worden, so ist doch bekanntgnock eouürmutio non possit tisri Ute penckente Trust. Trust, vol. 5. liss. n. 52.lleg. rutitloutio vuleut in prussiickisium tertii onrt Inn: eons. 76. n. 6.

8) hat der von Bock bis ckuto seinem väterlichen Erbe und Lehen expresse nichtrenunoiiret, ja kann derselben, wie oben angeregt, mit Fuge nicht rennneüren, wenigerhat er in eum eventum denen Qreüitorilms einige Rechnung darvon gcthan; wie kanner dann väterlicher Lrsckitor sein und mit Bestände nomsn putsrnnm pussivnm perssssionsm bei dem von Bcndelebcn rsäimiret haben, da er bis ckuto pro lisrscksputerno geachtet wird und also ohne das schuldig, als Sohn und Erbe die väterlichenSchulden zu bezahlen, auch dem Hrn. FeldM. die Gewähr wie gegen andere also auchgegen den von Bcndeleben selbst zu leisten; ja es ist diese Bcndclebische Lsssion inprussiickisium tsrtrj nur durch bloße oollusion geschehen und dahero ungültig. Wasder von Bcndelebcn solcher Schuld wegen hiebevor an Hrn. Feldmarschaln geschrieben,weiset die Beilage lT 9. Wie dann auch 9) alle andere des von Bock's vermeinteprustensu gegen den Hrn. FeldM. nicht angehen, sondern er demselben obligirtermaßcnlibsrus usckss verschaffen muß.

Betreffend 10) Johann Düringen, so mit 2000 Thlrn. wiederkäust. Kapital samthintcrstelligen Zinsen in der ersten Klaß cks novo eingeschoben, ist derselbe ein neueraufgewügelter und angegebener in lmne eoneursum gar nicht gehöriger Lrsckitvr, welchermit denen Bockischen Braunschweig. Gütern ü purts versichert und ein wiederkäuflichcrZinsinhabcr, daran er sich zu halten.

11) die Reichischen und Wiesenhauerischcn Erben anrcichend, seind dieselbengleichfalls wegen zweier unterschied. Kapitalien und Zinsen, sowohl als Döring in solchenLonenrs zugelassen und in die erste Klaß gesetzt, da doch alle diese drei Lrsckitorssihre ll^xatlies nicht auf dem Amt Leinungen, sondern auf des Dsbitoris im LandeBraunschweig liegenden Gütern haben, hingegen das erste Urthel selbst sali pudlisutoden 25. ^.uKiisti 1658 ein mehres nicht erfordert, dann daß diesfalls abgedachtet'rsckitoi'ss von denen ihnen vorschricbcncn Gütern und Einkünften (worunter aber dasAmt Leinungen im wenigsten zu rechnen) bezahlet werden sollen, und dieses 12) umsovieldomchr, weil man allhicr rsspsstu dieser 3 Lrsckitoru iu puusto unnuorumrsckituum vsrsiret, da Rechtens guock smptor esnsus pp uou solutus psnsiouss nonnisi rutions rsi osns .... sulijsstus uckvsrsns eonsuurium u^srs possit, nsoeonssgusntsr in eustsrus ipsius res sxoeutivnsm pstsrs vulsut ITuutxius lib. 1.rssolut. 7. L. 7. Zu gcschweigcn, daß bei dergleichen Wicderkauf alle susus lortuiti,Schaden und Gefahren über den Zinskäufer tunguum Dominium ipso iurs zu gehenpflegen und also obige 3 Lrsckitorss zum wenigsten uck supplsmsutum auch nicht gehen