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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
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sprechen habende Ereckitores anfangs verschwiegen, sodann der versprochenen Rvictiou sichgar nicht erinnert, ja derselben stracks zuwider, des Hrn. FeldM. mit ihme getroffenen von-tract selbst anficht und sich pro creckitore ausgiebt, auch mit andern Ereckitoribus wie ab-gedacht colluckiret, wie denn solche seine Eoliusioil darob noch mehr erscheinet, daß er inseiner Appellation p. 1. acceptireil will, daß eines thcils die Reichischen und Wicscn-haurischcn Erben, auch Johann Döring, so doch auf die braunschweig. Güter in Speele ver-sichert, und Bock dieselben vielmehr von dein Amt versprochenermaßen abwenden sollen, mitihren Summen zu diesem Eoucurs zugelassen und in prima olasse loeiret, ander theils aberder Herr FeldM. das Amt zu räumen nnd Rechnung zu thun schuldig erkennet worden,welches ausdrücklich wider Bock's Hand und Siegel, Trau und Glauben gehet vermögederer er dem Hrn. FeldM. bei dem Amt zu schützen und nicht das Gegenthcil bösl. zupracticiren und zu accsptiren hat: So wird dahin gcstellet, ob man nicht 1) denvon Bock zu demckurameuto lckalitiae bringen und dringen könne; 2) weil von Seitendes Hrn. FeldM. durch den getroffenen Kauf-Eoutract, darbet ausgestellten hochbetheuer-lichcn Rovers »nd andere actus in coutiusnti beizubringen, daß Bock sich seines VäternVerlassenschaft einmal wirklich angemaßt, die Lehengüter im Lande zu Braunschweig,absonderlichen aber das Gut Neuhaus und Paßbruch, von denen Fürsten zu Anhaltbesage beiliegender viäimirten Abschrift Lehcnbriefs mit l>l. 8 bezeichnet in Lehen undWürden genommen, auch überdies das Amte Lein- und Morungen nach seines sel. VäternTod ins fünfte Jahr besessen und genützet, gestalten er dann in vorangezogenem, dem HerrenEleu: FeldMarschalln ausgcantworteten theuren, mit seiner Hand und Siegel bestärktenRevers selbstcn gestehet nnd bekennet, wie solch uf dem Amte haftendes Wiederkaufs-Rccht von seinem sel. Vater uf ihnen erblich gelanget wäre und ckuris: si tilius bona,paterua ackministrat, guock lrereckitatem ackivisse praesumatur nisi contrariuinprobet, in tantum ut tules actus ckeclarare volsns, se uou auimo acksuucki Kesisse,ick meckiante furameuto tacere teueatur: welches denn nicht geschehen und demnacher unlaugbar dessen Erbe worden; So hat ja bei solcher Bcwandtnüs nicht erkennetwerden können, daß bloß in seinem Belieben und Erklärung stehen solle, ob er nun-mehr Erbe sein wolle oder nicht, und er also befugt, die einmal angetretene Erbschaft(welches zwar sonstcn auf gewisse allhier aber nicht befindliche Maße in denen land-üblichcn Rechten zugelassen sein mag: rckum trackit: . u Larpzov: (?) s .... 3.coustit: 14. ckct. 31. u. 12 et sog.) zu repuckiren, zumal 3) nicht allein ein so hohesInteresse und Rrae)uckm des Herrn FeldMarschalks an dein Kauf des Amtes Lcinungcnund deswegen ausgezahlten Geldern, darvon auch Bock die praeteuckirten Begräbniskostenzu seines sel. Vättern Lcichbegängnüs in Magdenburgk hergenommen, wie dann hiebetwohl zu merken, daß der von Bock dem Wiesenhagcrn das Gut Eitz im Lande zuBraunschweig verpachtet, man aber sonsten den Ereckitoreu nicht gerne Gittere zu ver-pachten pfleget, dahcro stark zu praesumircn, es müsse entweder Wicsenhagcr bezahletsein, oder doch unterm Rraetext eines Pachts seine Bezahlung solchergestalt von ihmeverschriebenen Unterpfande nehmen, dann desselben abgelebter Körper bis dahin wegenMangel Mittcll daselbstcn ohnbegrabcn müssen stehen bleiben, sondern auch des vouBocks Ehre, Treue und Glaubeil (damit er nicht öffcntl. an den Tag gebe, er habesnli lioc praetextu, welchen er repuckiaucko nunmchro selbst ninstoße, den Hrn. FeldM.ckolose et trauckulauter in dem getroffenen Kauf umgeführct, welches denn, iveil Ehrlind guter Name das größeste Kleinod auf der Welt und billig aller andern zeitlichenWohlfahrt fürzuzichcn, nicht ein Geringes wäre nebst seiner obÜM., die er iuvitüaltern parte nicht brechen kann) merklich »nd offcnbarlich darunter versiret, zu ge-schweige», daß des von Bock's Vater Sel., von deine er das Leben und alle anderezeitliche Wohlfährigkcit, unter der Erden nicht wenig dardurch beschimpfet würde.4) Weil nun Sicgmund Lcv. Bock aus diesem und andern Ursachen der väterlichenVcrlasscnschaft sich nicht füglich zu begeben und demnach cum actio et passiv in uuosudjccto simul stare uou possiut, ckebitoris et creckitoris Stelle zugleich nicht haltenkann: So mag er auch um deswillen des von Vcndelcben'S Gessiouarius durchaus uichtsein, noch solcher Post ack iutring-euckum dessen mit dem Hrn. FeldM. getroffenen