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Sequestrations-Verhandlungen zu Leipzig von den Grafen Hans Georg, Hans Albrechtund Hans Hoyer die Einwilligung durch einen schriftlichen Revers.
Nun trat die Epoche der Sequestration der vorderortischen Grafen zu M.ein, welche durch den Leipziger Abschied v. 13. Sept. 1570 und der Grafen Abtretungs-Revers v. 14. Sept. 1570 und Bestellung dreier Ober-Aufseher ihren Anfang nahm.
Schon damals wollte Graf Christoph mittclort. L. (Sohn Gebhard's VII.,der Lein. u. Mor. 1535 an die vorderort. Grafen verkaust hatte) beide Ämter inder Weise behandelt wissen, daß die Inhaber die Nutzungen berechnen und sich denetwaigen Überschuß über die Zinsen des Kaufgeldcs vom Kapitale abziehen lassen sollten.Der genannte Graf hatte auch bereits auf diese Übermaße und die im Wiederkaufev. 1535 ausgezogenen Hsservulu Summen aufgenommen. Aber nicht nur GrafChristoph II., sondern auch der vorderort. Graf Bruno II. (Bornstedter Seitenl.) nahmdie Übermaße nach Abzug der 13 000 Thlr. und 13 000 Goldfl. in Anspruch. Deshalbließ sich Ascha von Holla von den Grafen Hans Georg I., Hans Albr., HanSHopcr II. und Hans Ernst I. einen Revers el. ä. 14. März 1571 geben, ihn gegendie Grafen Christoph II. und Bruno II. zu vertreten, und trat seine Rechte 1571 an
Andreas Kahle
ab. Beide kamen Ende April 1571 um Konsens ein. Und nachdem der alte Konsensin Orig-. eingereicht worden, erfolgte 1372 den Ili. Febr. der Konsens des KurfürstenAugust in die Translation des Pfandschillings von 13 000 Goldfl. u. 13 000 Thlr. fürAndreas Kahle „bis die Grafen ihm solchen erlegen oder er seine Pfand-gerechtigkcit einem andern, der Uns leidlich, abtreten möge!" Nach er-folgtem Konsense leistete 1572 der Richter zu Lein. Valentin Fahrenbruch in Gegen-wart „Andreß Kahlens und des ganzen Landgerichts" den üblichen Eid.
Am 1. Mai 1571 wurden die Unterthanen von Andr. Kahle in Pflicht genommenund denselben von ihm ein Faß Bier, 5 '/z Eimer haltend, zu vertrinken gegeben. Aschavon Holla gab eben so viel. Die Ünterthanen mußten es vor dem Thore austrinken.Ostern 1572 wurde Paßbruch und Horla an Alb recht Schlegel auf 3 Jahre für400 Thlr. jährl. verpachtet.
Bei ihren derangirten Umständen hatten die Grafen zu M. (besonders die der1570 sequestrirten Linie) ihre Rata Reichs- und Kreis-Steuern, Türkenhülfe zc. nichtabgetragen. Der Rcichs-Fiskal hatte daher gegen die Grafen ein Mandat mit eventuellerAchtscrklärung ausgebracht. Zur Verhinderung anderer Weitläufigkeiten erlegte deshalbAndr. Kahle 1573 für die Grafen 328 fl. 9 Gr. Reichssteucr.
Gottschalck berichtet in seinem oben näher bezeichneten Aufsatze, daß Andr. Kahleund namentlich dessen Frau sehr wunderlich gewesen, er habe alle Gebäude einfallenlassen, wäre blutgierig und begierig vf die Büchsen (d. i. leidenschaftl. Jäger) gewesenund hätte den Forst lauter von Bäumen gemacht. Auch hätte er das Geld nicht ganzzu völliger Befriedigung für Ascha von Holla aufbringen können, daher er mit denGebrüdern Gebhard, Philipp und Klaus v. Bortfeld gehandelt, daß sie dein Aschav. H. den Überrest und ihm, was er bereits bezahlt, erlegen möchten. Das sei zu ständegekommen und am 14. April 1575 nach Vorlesung kurfürstl. sächs. Konsenses wärendie Unterthanen an die v. Bortfeld gewiesen worden.
Schon 1574 bat Andr. Kahle um Konsens in Session seiner Rechte an den ÄmternLein. u. Mor. bei der Landes-Rcgierung zu Dresden an Henning von Bortfeld,für den auch Kurfürst August sud äuw 1375 den 21. Febr. diesen Konsens der13 000 Goldfl. und 13 000 Thlr. halber ertheilte, der aber nachher abgeändert und auf
Gebhard, Philipp und Klaus von Bortfeld
gestellt wurde. Das Regiment hat namentlich Gebhard v. B. gehabt, der in Lein-und Morungen zu bauen und zu bessern anfing und in Paßbruch, Horla und Morungendie Teiche ausführen ließ. Diese 3 Gebrüder schenkten 1570 der Kirche so viel, daß dieKanzel vorgerückt, die Emporkirche gebaut und Stühle für Junker Gebhard's Frauen
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