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Gegen diese Zusätze und Vorbehalte machten die Grafen Hans Georg und PeterErnst per 8uppl. ck. ck. Eislcbcn I.Juli 1563 an Kurfürst August Vorstellung.Leinungen und Morungen seien Reichslehcn, sie, die Grafen, hätten bloß ausUuterthänigkcit in die Lehns-Nbcrweisimg an Kursachsen gewilligt, trügen von den Ainterndie Reichsstcucr, hätten sonst keinen Konsens gebraucht, das wäre jetzt nicht aus Pflicht,sondern aus Unterthänigkeit geschehen, bitten, die Klausel wegzulassen. Das Kollegiumder Hofräthe antwortete durch Kcmzlei-Bcschcid an die Grafen selbst unterm 7. Juli1563, Se. kurf. Durchl. sei abwesend, die Klausel sei auf cxprcsse Anordnung, wennsie gleich sonst nicht gewöhnlich, von Sr. kurf. Durchl. geschehen, keine Gunst würdelänger als auf 3 Jahr gegeben, das sei KanzleüBrauch, nach 3 Jahren könne eine neueGunst erhalten werden.
Nach Verlauf eines Jahres überließ Ludolf v. Bortfeld seinen Antheil an Lein-und Morungen dem
Ascha lion Holla
und erhielt von diesem sein Geld zurück. Holla ließ nun durch den BaumeisterChristoph von Sulzbach H 1563 den Thurm des Amthauscs zu Leinungen bauen.")1564 ließ er auf Befehl des Grafen Alb recht Jörgen zu Stolbcrg das Atzkenholzverhauen und verkohlen, soweit es streitig war. 1565 wurde das Rathhaus zuLeinungen gebaut, wozu Holla das Bauholz aus dein Morungcr Forste gab. SeineGemahlin Hille geb. v. Marenholz und deren Schwester Margarethe gaben a. A.ihre Wappen in die Fenster.
1569 wurde Ascha v. Holla Drost in Holstein und hat sich selbst wenig in Lci-nungen aufgehalten. Nach seiner Ernennung zum Drosten suchte er jemand, der ihmsein Recht an Lein. u. Mor. abkaufte und ihn bezahlte. Er reichte deshalb bei demHofraths-Eallegio zu Dresden (so hieß damals die Landcs-Regicrung) 8nppl. an denKurfürsten ck. ck. 11. Nov. 1569 ein und bat, Se. kurf. Durchl. möchten „ihm seineGabe wieder erstatten oder ihm einen andern schaffen, der deshalb mit ihm handele."Die Antwort lautete: „er möchte sich mit seinen Schuldigern vergleichen, und Du wirstUns mit solchem Suchen zu verschonen wissen." Der v. Holla erhielt jedoch gegenZurückgabe des alten Konsenses v. 1563 am 19. Mai 1579 einen andcrwcitcn Konsensauf 3 Jahr für sich allein, der Verhaftung und Verpfändung auf die Summe von13 000 Goldfl. u. 13 000 Thlr. wegen. Auf sein Ansuchen erließ auch Herzog Adolfvon Holstein ein Vorschreiben an Kurfürst August ck. ck. Gottorf 20. März 1570,worin auf einen General-Konsens, also nicht nur auf 3 Jahre, angetragen wurde.Der Kurfürst schrieb darauf am 10. Juni 1570 an das Kollegium: „er wolle aufJntercession Herzog Adolf's zu Holstein dem Ascha v. Holla zc. den Konsens der-maßen erneuern, daß dieselbigen mit Unserer Gunst die Ämter Lein- und Morungen solange inne haben, bis die Grafen zu Mansfeld ihnen den Pfandschilling erstattet, auch,daß er sie einem andern, der Uns leidlich, abtreten möge." Und nun wurde ein neuerKonsens ck. ck. Heidelberg 19. Zuni 1579 ausgefertigt. Nachdem Holla es erlangt, aneinen Dritten abtreten zu dürfen, verschaffte er sich am 6. Sept. 1570 während der
1) Christoph v. Sulzbach zu Leiuungen brachte im Auftrage der Grafen Hans Georg, HansAlbr., Hans Hoger, Hans Ernst und Bruno die Forsten und Gehölze der vordcrortischcn Grafen zudem BeHufe der 1563 vorgenommenen Theilung in 6 Theile. Er erhielt für diese mit großem Fleißcausgeführte Arbeit die im kurfürstl. Gericht liegende kleine Mooskammcr, welche seine Erbe» mitdem Sangerhäuser Seil gemessen (25 Acker) und an Hans Ernst von der Asscburg erblich verkaufthaben. Chr. v. Sulzb, der nach beendigtem Thurmbau Hauptmann zu Mansfeld geworden, ist 1567gestorben und am 2l. Febr. desselben Jahres in Lcinungen beerdigt worden.
2) Noch zu Anfang dieses Jahrhunderts hat daS sogenannte Schloß in Groß-Leinungen ein statt-liches Ansehen gehabt. Während der Freiheitskriege ist ein Thcil nach dem andern baufällig geworden.Ich weiß mich noch aus meiner Kindheit zu erinnern, daß damals der Thurm oben mit Brombeer-sträucher» überwachsen war.
3) Es war nämlich wegen dieses Holzes 1534 zwischen den Grafen Hans Georg und HansAlbr. zu M. und den Grafen zu Stolberg zu einem Prozesse bei dem kaiserl. u. Reichs-Kammergerichtgekommen.