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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
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gemacht werden konnten, Philipp v, B. starb nach Michaeli 1577, bald darauf, am10. März 1578, auch Gebhard. Als am 15. März 1579 Gebhard's Witwe vonLcinungen weggezogen war, kam Klaus v. Bortfeld dahin und hat daselbst bis 1580Haus gehalten.

Wie oben erwähnt, hatte Graf Christoph II. auch auf die Oberbaum-Reservate der Ämter L. u. M. mit kurfürstl. Konsens Geld aufgenommen, und eswaren in diesen Oberbaum die Schillingstedt'schcn Erben gerichtlich immittirt worden,denen Andreas Kahle und Klaus v. Bortfeld, um die fremden Gäste loö zuwerden, gegen chris. eessg. 1340 fl. 11 Gr. zahlten, inhalts des 1572 zwischen GrafChristoph und Andr. Kahle aufgerichteten Vertrags. Ferner erlegte Klaus v. Bortfeldfür die Grafen 450 Goldfl. an die Chorherren zu Stolberg (welche vor langer Zeitauf gewisse Leute und Zinsen zu Lcinungen versichert waren, aber seit 1540 keine Zinsenerhalten hatten) und übernahm noch 300 Goldfl. den genannten Chorherren jährl. zuverzinsen, inhalts des 1577 geschlossenen Vertrags.

Jnmittelst waren die Differenzen Graf Christoph's II. und seiner Gläubigeru nd den Amtsbesitzcrn angegangen. GrafChristoph II. bat per Luppl. et. et. Dresden18. Aug. 1576 um Konsens auf die Übermaße der Ämter L. u. M. für GeorgHutter. Er führte dabei an, das Amt nutzte Gebhard v. Bortfeld viel höher, alsdie darauf stehende Summe, und bat, L. u. M. taxiren zu lasten. Die Übermaße habeer seinem Gläubiger Georg Hutter verschrieben, dem Bortfeld diese Übermaße heraus-geben müßte. Endlich trug er darauf an, Bortfelden wegen der Holzvcrwüstnng zumSchadenersatz anzuhalten.

Auf die Übermaße der Ämter L. u. M. nach Abzug des für Bortfeld haftendenPfandschillings erhielten nun Konsense:

Georg Hutter, Bürger zu Leipzig, am 29. Nov. 1577 auf 10 500 fl., sovieler gegen Graf Christoph darauf liguidircn würde;

Ooelor Heinrich von Biela in Folge seiner Supplik ä. ü. Auleben Z29. Dez. 1577 am 4. Januar 1578 wegen 6340 fl. auf dem Mansfeld. Bergwerkeund Rentgulden und 3240 fl. auf der Steuer, soweit die Forderung daraus nicht be-friedigt wird;

Kaspar von Kutzleben zu Grüningcn wegen seiner auf dem Bergwerke habendenForderung, soweit sie daraus nicht befriedigt wird.

Sonntag Martini 1534 hatte Graf Gebhard VII. von der Äbtissin und deinStifte zu Quedlinburg 800 fl. geborgt (Bürge war u. a. Hans v. Trotha).DieÄbtissin Anna geb. Gräfin zu Stolberg bat 1572 um Konsens auf die benannten Über-maße wegen 800 fl. nebst rückständ. Zinsen, wovon die Landcs-Rcgiernng am 9. Mai1572 dem Grafen Christoph II. Nachricht gab.

Mit dem vr. Heinrich v. Biela, der, wie eben bemerkt, Konsens auf dieÜbermaße erhalten, ging der Amts-Jnhaber Klaus v. Bortfeld 1579 einen Vergleichein, worin dieser versprach, gegen Verzinsung des Pfandschillings und 2000 fl. Baugelddas Amt dem v. Biela auf 3 Jahre abzutreten. Die wiedcrkäufliche Hauptsummewurde auf 13 750 Goldfl. ü 27 Gr. (incl. 750 Goldfl. für die Stolberg'schen Chor-herren), 13 000 Thlr. und 3668 fl. 20 Gr. (als: 328 fl. 9 Gr. Türkensteuer, 1340 fl.11 Gr. Schillingstedt'sche Post und 2000 fl. Baugeld) oder 36 204 fl. 4 Gr. festgesetzt.Nach Ablauf der 3 Jahre sollte Biela dem Bortfeld die von diesem gezahlten 36 204 fl.erlegen oder die Güter wieder zurückgeben. Der kurfürstl. Konsens in diese Sessionwurde am 12. Sept. 1579 gegeben salvis M-ibus der Grafen, Hans v. Wolf's,der Äbtissin zu Quedlinburg, der Erben Oswald's v. Trotha, Paul Grunewald's,Kaspar's v. Kutzleben, Wilhelm's v. Köckeritz :c., welche Konsense auf die Über-maße der Ämter hatten. Laut Vertrags v. 26. Sept. 1579 nahm Heinrich v. Biela

1) Besitzer des v. Bicla'schen Rittergutes zu Auleben in der Goldenen Ane bei Heringenund Nordhausen sind gegenwärtig der Herausgeber dieser Blätter und dessen Söhne Adolf und Eber-hard v. Eberstein.