Nr. 56. Schreiben Sr. Krtaucht des Grafen Wotho ;n Stolverg an den Kerans-gever dieser „Kistor. Wachr." <l. ä. Ilsenvnrg, den 3. Jannar 1881.
Hoch- und Wohlgeborner Freiherr zc.! Ew. Hoch- und Wohlgcborcn haben diegroße Güte gehabt, mir die Fortsetzung des zc. Werkes über das zc. Geschlecht vonEbenstem mit der 3. Folge der Nachträge zu übersenden zc. Diese neue Folge enthältnicht allein eine Menge interessanter Beilagen, sondern im Haupttext das für mich nochwichtigere Material für die Lokalgeschichte von Morungen und Zugchör, weil essich mit meinen Forschungen berührt. Dies giebt mir die zc. Veranlassung, einige andereBeiträge, die ich theils in den Stolbergischen, als anderen Archiven gesammelt zc.,in der Anlage Ihnen mitzutheilen zc. In der Hoffnung, daß Euer Hoch- u. Wohlgeb.dies freundlich aufnehmen wollen, füge ich nur noch bei, daß ich überhaupt für dieLokalgcschichte der Thüringischen Umgegend, soweit sie Stolbergischc Verhältnisse be-trifft, ziemlich umfangreiche Studien und Sammlungen gemacht habe zc.
1) Ulrich Graf von Hohnstein zu Kelbra verkauft an Landgraf Balthasarvon Thüringen seinen vierten Theil an Schloß Morungen und mehrere Lchnschaftcn.Dal. Morungen 1383 (Dresdener Archiv).
2) Graf Volrad und Gebhard von Mansfeld geloben einen Burgfrieden desSchlosses Morungen an Graf Bothe zu Stolberg. Der Burgfrieden soll Mans-feld schirmen. 1439 (Stolberg. Archiv).
3) Bote Graf zu Stalberg und Günther Graf zu Mansfeld thcilcn dieBurg zu Morungen mit Menren, Dinsten, als das die Kasels und Zeddels ans weisen,die Gerichte und Bergwerg. Ungetheilt bleibt der Acker. Folgen Bestimmungen wegender Hütte zu Lynungen. 1452 (Magdeburg. Archiv).
4) Graf Heinrich zu Stolberg vermacht in seinem Testament seiner TochterlN bl. seinen Theil an Moringhen. 1461 (Wcrnigcroder Archiv).
5) Kaiser Friedrich III. weist Graf Heinrich zu Stolberg und Günther zc.Grafen zu Mansfeld wegen des Lehns des Schlosses Moringen mit Zubehör anSachsen und erläßt sie ihrer Pflichten. 1467 (Dresdener Archiv).
6) Kurfürst Ernst zu Sachsen schreibt an Gebhard zc. Grafen zu Mansfeldund schlägt das Suchen um Erlaß der vermöge kaiserlicher Anweisung von ihnen beiKnrsachscn zu nehmenden Belehnung über die Bergwerke und das halbe Schloß Morigcnab. 1477 (Dresden. Arch.).
7) Inserat zu einem Befehl (sächs. Seite) an wegen zu erlassender
Ausfertigungen in Betreff des den Grafen von Stolbcrg und Mansfeld gemein-schaftlich gehörigen Schloß Morungen und der den Grafen von Mansfeld allein zu-ständigen Werke. Ea. 1481 (Dresd. Arch.).
Die Grafen von Mansfeld scheinen darauf deshalb vor dem Kaiser verhandelt zuhaben.
8) Schloß Morungen wird von Stolbcrgischcr Seite an Hans Wrissenberg(amtswcisc) überantwortet. 1492 (Stolbcrg. Arch.).
9) Heinrich der Ältere und Söhne Grafen zu Stalberg einigen sich mit denjungen Grafen von Mansfeld über den Verkauf ihres Antheils an Morungen für4000 fl. vorbehaltlich der Vereinigung über die Grenze und einige Zahlungsbedingungen.1495 (Magdcb. Arch.).
10) Heinrich der Ältere und Söhne Grafen zu Stalberg verkaufen anGünther zc. Grafen zu Mansfeld ihren halben Theil an Moringen, woranMansfeld der Vorkauf zustehe für 4000 fl., ihren halben Theil an der Burg mitdem Dorfe darunter, mit dem Flecke Lynungen und den Dörfern Nota, Hörle,Horiehagen mit allen wüsten Dorfstättcn, mit allen Forsten und Zngchör, behaltensich nur eine Stcllcstat zur hohen Jagd von Questenbcrg aus vor. 1496 (Magdcb. Arch.).
Bemerkungen zu den urkundlichen Beiträgen.
ack 1) Dies scheint den übrigen Nachrichten über den Besitz von Morungen zuwidersprechen, gleichwohl erscheint es urkundlich beglaubigt, stimmt auch mit den Nach-