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dein am 1. Febr. 1859 begonnenen Abbruche der alten Kirche, Aushebung der Überrestemehrerer Ebcrstcinischer Vorfahren (Philipp's, des ersten Erwerbers von GeHofen,des Feldmarschalls Ernst Albrecht und seiner Gemahlin, des Domherrn AntonAlbrccht u. a.) ans den unter dein Mittelgange der Kirche bczw. in einem besonderenAiigebäude gelegenen Grabgewölben und nach Einebnnng des die Kirche umgebendenalten Bcgräbnisplatzcs erbaute Moriz zunächst eine Jnterimskirche und brachte indieser nicht nur das schöne von Anton Albrecht v. Ebcrstcin und seiner Gemahlingeb. v. Rössing gestiftete, leider aber in Roccoccostyl reich ausgeführte große und 55 Fußhohe Altarstück und die altei? Denkmäler unter, sondern versah dieselbe auch ivieder miteiner aus der alten vandalcnhaft zerstückelt gewesenen großen Orgel durch einen geschicktenOrgelbauer hergestellten kleineren, aber für den Zweck ausreichenden Orgel. VierzehnTage vor Ostern konnte bereits in dieser Jnterimskirche Gottesdienst abgehalten undzum Palmsonntag die Konfirmation vorgenommen werden, nachdem erst am 2. Märzmit dem Abbruche der Kirche begonnen worden war.
Nm den im Jahre 1848 in der Gchofener Gemeinde herrschenden Geist zu be-urtheilcn, können folgende Schriftstücke dienen, welche ihn plastisch kennzeichnen:
Nr. 50.
Hochwohlgeborencr Herr, hochzuvcrehrender Herr Baron! Seit geraumer Zeit herrschtin unserer Gemeinde eine große Mißstimmung darüber, daß dieselbe neben den schwerenStaatslastcn fort und fort den harten Druck von Prärogativen der Rittergüter tragenmüsse, welche aus dein Mittelalter, den Tagen des Faustrechts und der Knechtschaft,herrühren, und als schmachvolle, längst die Menschenwürde höhnende Denkmale desFendalwcsens dastehen. Um so größer ist die Entrüstung über das Fortbestehen senererdrückenden Lasten, als der größte Theil derselben — mir dürfen es frei aussprechen —im Laufe der Zeit mißbranchswcise mehr und mehr ausgedehnt worden ist. Die Be-sitzer der Rittergüter üben die Gerichtsbarkeit und die Polizei gemalt ans; dieGerichtshaltcr und Polizeivcrweser stehen in ihrem Lohn und Brot und es liegt beisolchen Verhältnissen in der menschlichen Natur, daß durch diese mehr oder weniger nurihr Interesse auf Kosten der Gemeinde vertreten worden ist und noch wird.
Unsere Gemeinde vermag solchen Druck nicht länger zu ertragen und verlangt
1. daß die Ausübung der Gerichtsbarkeit und der Polizei dein Staate über-lassen wird;
2. daß die Wahl und Bestellung des Schulzen lediglich von ihr erfolgt;
3. daß die Besetzung der Prediger- und Schullehrer-Stcllen durch die Gemeindebewirkt und von den Besitzern der Rittergüter dabei nur ebenso mitgestimmt wird,wie von jedem Gcmeindc-Mitglicde;
4. daß jeder neue Rittergutsbesitzer gleich einem Gcmcinde-Mitgliede seinen Kirchen-stuhl löst und bezahlt, auch das Trauerläuteu fortfällt und die durch die Ge-meinde beschafften Glocken und Orgel deren unbeschränktes Eigcnthnm verbleiben;
5. daß die Rittergüter die Jagd allein auf ihren Grundstücken ausüben, und jedemdie Ausübung derselben auf seinen Grundstücken frei bleibt;
6. daß die Rittergüter nach Verhältnis ihres Bcsitzthums zur Instandhaltung deröffentlichen und Kommuualstraßen und Wege, namentlich auch der Straßen im Ortebeitragen und das bei Jahrmärkten zu erlegende Stättcgcld dazu verwenden;
7. daß alle den Rittergütern zu leistendenFrohnden, alle denselben zu entrichtenden Na-tural- und Gcldzinseu und insbesondere alle und jede Lehngelder erlassen werden;
8. daß das Holz in den Forsten der Rittergüter nicht mehr in Auktionen, sondernlediglich nach der Forsttaxe in den Staatsforsten verkauft und der Gemeinde dasLaubsammeln in den Rittergutsforsten während des Frühjahres und Herbstes anzweien Tagen wöchentlich zugestanden wird;
9. daß die Rittergüter sich aller exclusivischen Gewerbe-Berechtigungen,namentlich des Lumpen- und Aschen-Sammelns und der Cavillcrei begeben, und
1V. daß die Behütung der Kornhöhe und des kleineu RietheS aufhört und der Ge-