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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
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selbiger inzwischen von obenerwähnter Kaufsumma bei Herr Abekäufern 380 fl. solangestehen, bis ein oder der andere Fall nnd Änderung nach Gottes Willen erfolget, daßdemnach Er von Herr Abckäufern und dessen Kuratricin jctzo desfalls nur über 1920 fl.guittirt wird, so ihm an den schuldigen 3533 fl. und deren Interessen zugutcgehen zc. zc.

Am 25. Juli 1724 verpachtete der damalige Cornet (nochmalige Major) Wilhelmv. Ebcrstcin seine Antheile am Trebra'schen Gute an seinen Vetter Otto Maximilian:

Zu wissen, daß zwischen zc. Herrn Obristlicut. George Christoph Herrn vonWerthern auf der Herrschaft Brücken und Klcin-Wcrthcr in obhabcndcr Vormund-schaft Herrn Cornet Wilhelm von Ebcrstein mit dessen besonderer Approbation undUnterschrift, Verpächtern an einem, dein königl. preuß. zc. Obristwachtmcister undKammcrjunkcr Otto Maximilian von Ebcrstein auf GeHofen als Pachtern andcrn-theils folgender Pachtkontrakt zc. vollzogen worden. Nämlich es verpachtet der Herrvon Werthcr den ihrem Pflegebefohlenen gehörigen Antheil Ritterguts in Gehofcnan Haus, Gebäuden, Scheuren und Garten, 5 Hufen 22Vz Acker Land, 15'/^ AckerGrumtwiese, 9^ Acker einschürige Wiesen, ^ Acker Krautplätze, Pferd- und Haud-Dicusten, Geld- und Fedcrzinsen, alle Lehnwarcn, Jurisdiktion, deren Nutzung und allenandern dazu gehörigen Gerechtigkeiten zc., item alle Vieh-Nutzung wie es dem Herrnvon Eberstein in der Verthcilung mens. Juli. 1720 zum Theil zugefallen, zumTheil von seiner sel. Frau Mutter vor ihn erkauft und bisher verpachtet worden,alles nach angefügtem Jnvcntario an zc. Herrn Obristwachtmcister von Eberstein zc. vonJohan. dieses 1724. Jahres bis wieder dahin 1730 zc. Für diese Nutzung mm ver-spricht zc. Pachter alljährlich 350 Thlr., und zwar jedesmal 8 Tage nach Ostern zuzahlen dergestalt, daß zc. Pachter Ostern 1725 den ersten Termin bezahlet zc., worbeizc. beliebet worden, daß zc. Pachter die zu zahlende Pachtgelder zc. auf den gesetztenTermin jährlich ohnfehlbar in Brücken oder GeHofen liefern soll zc. Damit auchHerr Verpächter die wegen seines Herrn Pflegebefohlenen jctzo vorgefallene äußerstnöthige Ausgaben zu dessen Equipage und zu Abfindung des vorigen Pachters bestreitenkönne, auch wegen des Inventar» und übcrgcbencn Ländern die nöthige Sicherheit ver-schaffet werde, verspricht Herr Pachter sogleich 800 Thlr. Vorstand gegen lchuherrl.und Mitbelchntcn-Kousens zc. zu bczahlen dcrgcstalt, daß solche bis nach Endigung dcsPachts im Gute stehen bleiben; die landüblichcn Zinsen, als 5 p. (laut,, aber werdenjährlich an denen zu zahlenden Pachtgeldern ckeeourtirst ete. Das zum Gute gehörigeHolz bleibt Herr Verpächtern allein, jedoch giebt er Herr Pachtern daraus wie es inder Hauung folget alljährlich 4 Acker Unterholz zum Deputat zc. zc. Urkundlich habensie dieses doppelt zu Papier bringen lassen. So geschehen Gestosen, den 25. Juli 1724.

8.) George Cbristopb Herr (I/. 8.) Molkt Zietneb ro» Eber-

Allein die Konfirmation der zwischen oben genannten vier Brüdern v. Ebersteinerrichteten Kaufverträge wurde nicht crthcilt, vielmehr auf den von Seiten dcs Ober-Aufschcr-Amts zu Eislcbcn am 23. Febr. 1724 der Landcs-Regicrung erstatteten Berichtdurch Verfügung v. 7. Januar 1726 auferlegt, das Gut entweder in Gemeinschaft zubehalten, oder daß Einer es allein annehmen solle. Demgemäß und in Folge der Ver-fügung v. 13. Juli 1728 übernahm der Hauptmann Wolf Dietrich zu seinem '/» »ochdie seiner Brüder durch Cessio» ck. ,1. Groß-Leinungcn den 31. Aug. 1729 (konfirm.22. Juli 1732) und erwarb lt. Kaufs ck. ck. Gehofcn den 6. April 1730 (koufirm.20. März 1732) das '/» des Oberstlieut. Wolf Friedrich v. E. Hingegen weigerte sich

Nr. 40.

ro» M'crtbern Lmm-korio uom. U. Mit-kelm's ro» Eberstei».

steiu.

(U. 8.) A«tbo» Gottlob ro»

Oberstem.(17. 8.) August Cbristia» MiUbeim ro» Eber,stein.

(I>. 8.) Milbelm ro» Ebcrstein.(U. 8.) Otto Maximilian ck'Ilbei-stein.