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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
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Nr. 35. Schreiben des Kanptmanns Ernst v. Oberstem an seinen Wetter MajorGustav v. Kberstein <1. <1. Groß-Leinungen, 28. Dez. 1831.

Mein Herr Vetter! Ich beehre mich, Ihnen meine Ansichten und Wünsche in Be-treff des Domhofes mitzutheilen. Der Kauf dieses Gutes ist aufrichtig durch Über-eilung von uns geschehen. Wir besitzen ihn nun bereits über 13 Jahr. Wer kann sichaber rühmen, nur den Werth eines Butterbrods gesehen zu haben? Die Vortheile,die allenfalls damit verbunden sind, gehören dem Pächter an. Dieser aber weigert sichfür die Zukunft auch das geringste mehr Pacht zahlen zu wollen und mit dem gegen-wärtigen kommen wir bei dem Geldbedarf nicht aus.

Belieben Sie die Summen zusammen zu addiren, die darauf haften, so sind esüber 26 000 Thlr. Schulden. Hier fehlen aber noch 1000 Thlr., welche von jetzt anbis Ostern an die Frau Amtschösserin Osterloh gezahlt werden müssen. Die Hälftehiervon wird zwar zu decken sein, aber wo bleibt der andere Theil, der im April ge-fällig ist? Hier erwächst uns abermal eine neue Verlegenheit, und diese zu lösen,wird uns neue Kosten verursachen und so wird es fortgehen. Wenn wir ein Übel be-kämpft oder beseitigt haben, so tritt das andere hervor. Das Drückende liegt darin,daß wir nicht wenigstens einen Theil aus eigenen Mitteln aus dies Gut bezahlen können,so wäre man nicht immer der Gefahr ausgesetzt, das Ganze herbei schaffen zu müssen.Ich gedenke noch nicht der Mühseligkeiten, Reisen, Korrespondenz u. s. w., was damitverbunden ist.

Wenn ich mir nun die Frage vorlege: Du hast keine Lehnserben, mein Bruderist dein ganzen Besitzstande von jeher abhold gewesen; mein freies Einkommen muß ichdabei aufs Spiel setzen, um dagegen nichts zu gewinnen, als Mühseligkeit; so muß ichdaher unbedingt den freien Verkauf wünschen und vorziehen, zumal weil es noch Zeitdazu ist. Man gestattet uns nicht einmal soviel darauf zu borgen, als der Bedarf er-fordert. Gesetzt auch, wir setzten es durch mit der Aufhebung des Fideikommisses, sogeht aber wenigstens ein Jahr hin, wenn es nur auf dem kürzesten Wege ausgemacht,vielweniger wenn wir es mittels Prozeß durchführen wollen. Bei den Kapitalien, dieuns nun während dieser Zeit gekündiget werden, tritt nicht nur doppelte Verzinsung ein,sondern wir werden auch in Prozesse verwickelt, indem ein jeder fürchtet, das Seinenicht zu erlangen, und so erfolgen Arrestanlagen und zuletzt Subhastation, wozu wir esdurchaus nicht kommen lassen dürfen.

Bei einem Gute, das durch entstandenen Debit subhastirt wird, bekommt der Eigenernie den Werth desfalls wieder, weil ein jeder Käufer darauf rechnet, daß der Verkaufgeschehen muß, und danach richtet er auch sein Gebot ein. Dies ist aber mit vielenKosten verbunden; denn jede Branche der Gläubiger schickt einen Deputirtcn bei jedemTermine und jeder Verhandlung, um zu sehen, wie es mit seinem Kapital steht; sowiejeder Kreditor, der an GeHofen gerichtlich oder außergerichtlich zu fordern hat, ist sichselbst verbunden zu liquidiren. Dies ist die Ursache, warum die Kosten steigen. Wirwollen uns hier nicht täuschen, wenn der jetzige Schuldbedarf nicht herauskommt, so wirddie Arrestanlage auf die übrigen schuldenfreien Güter übergetragen, und so ist die Se-questration fertig, wenn wir nicht zeitig der Sache eine andere Wendung geben.

Dies ist es, was mich bestimmt, den freiwilligen Verkauf des Gutes vorziehen zumüssen. Hier können wir dem Käufer, da es Lehne ist, Propositionen machen, die Lehneabzutreten, auch, wenn es verlangt wird, zu allodifiziren. Übrigens kann der Besitzstanddurch das getrennte Avolsum des Deichdammguts, wenn der Käufer den Werth desselbenbezahlt, vergrößert werden, im Fall es von ihm verlangt würde. Wir ersparen dadurchGcrichtskostcn und erlangen einen höhcrn Werth, als wenn man unfern Willen durchgerichtliche Einmischung beschränkt. Wir haben die Wahl unter den Käufern. Negotianten-gebühren fallen weg, denn wir bedürfen derselben nicht, weil die Kapitalien nicht er-forderlich sind, wenn wir ihnen bekannt machen, daß wir in Vcrkaufsunterhandlungstünden.

Der Domhof hat zwei Hauptmängel, die manchen Käufer abschrecken: als dasWohnhaus und Jnventarium. Es gehört wirklich ein Sümmchen dazu, diese Gegen-