Druckschrift 
Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
Seite
73
Einzelbild herunterladen
 

73

von Wichtigkeit, den Kammerherrn selbst zu sprechen, da er aber auf dem an jen-seitigem Ausgange 10 Minuten vom Dorfe entlegenen Teichdamme wohnte, ich An-stand nahm, mich den Russen wieder zu zeigen, so wurde der Kammerherr eingeladen,nach dem Pfarrhofe zu kommen. Er erschien, war anfangs verblüfft, als er von meineinVorhandensein und ineinen Ansprüchen Kenntnis erhielt, wußte sich aber als gewandter,auch sonst rechtlicher Mann in sein Geschick zu finden, sodaß sich unsere Unterhaltungunter herzlichen Umarmungen und Versprechungen, alles aufzuklären und das zu vielBezogene herauszugeben, schloß. Der Pastor hatte mir mitgetheilt, daß der Kammer-herr in finanzieller Hinsicht sehr gedrückt sei, was er um so schmerzlicher empfinde, alser durch einen verschwenderischen Vater sehr verwöhnt worden wäre. Dies bestimmtemich, von allein Schadenersatze, in so weit er mich beträfe. Abstand zu nehmen, undhatte diese Erklärung die gute Folge, daß wir später auch im Einverständnis bliebenund weitläuftigem Prozesse unter uns vorbeugten.

Aus seinen Erzählungen entnahm ich ohngefähr Folgendes: die beiden Söhnemeines Ur-Ur-Großvaters (Wolf Friedrich und Otto Maximilian) hätten wegen Unver-träglichkeit ihre Ländereien getheilt und separat verwaltet, der jüngere (m. h. ältere)Bruder infolge dessen sich bei dem außerhalb des Dorfes gelegenen Teichen und Dammeein Wohnhaus gebaut und solches Teich dämm genannt, woher denn später in denAkten statt eins zwei Lchngüter figuriren. So lange beide Brüder männliche Descen-denten hätten, sollte dies Verhältnis weiter erben. Ein Nachfolger des auf dem Teich-damme wohnenden Freiherrn (Karl Friedrich) war unverehelicht geblieben, hatte abereine natürliche Tochter, und um dieser nach seinem Tode etwas zufließen zu lassen, hätteer dieser, einer später verehelichten Leutlo ff (nicht Leitelhof), die Hälfte der Ländereiendes Teichdammcs wiederkäuflich für 1500 Thlr. verpfändet, deren Werth man auf10 000 Thlr. anschlägt. Es sei somit nur der Rest des Tcichdamms verpachtet undwerfe einschließlich an Jagd- und Holzgeldern, Erbzinsen und Gerichtssporteln 200 bis250 Thlr. jährlich als alleinige Einkünfte nach, weil das Stammgut, der Domhof,Lehnschulden halber sequestrirt sei.

Die Unterhaltung über alle diese für mich so interessanten Familien-Angelegenheitenhatten mehrere Stunden hingenommen, sodaß es schon später Abend geworden war, alsich die Vorführung meines Pferdes behufs Rückweges wünschte. Da trat eine neueVerzögerung ein. Ein alter Jäger Namens Hausen, der schon zu meines GroßvatersZeisen als Jäger auf den Ebersteinischen Gütern fungirt, also meinen Vater auchwahrscheinlich gekannt, hatte meine Anwesenheit in Erfahrung gebracht und ließ es sichnicht nehmen, meine Bekanntschaft zu machen und mir seine Anhänglichkeit auf rührendeWeise zu bezeigen, auch ihn? zu gestatten, mir nach meinem Quartier zu Schönewcrdavorzuleuchten. Dieser alte Mann schritt noch sehr rüstig neben meinem Pferde her underzählte mir manches aus den Jugendjahren meines Vaters und auch anderen Familien-verhältnissen, wie z. B. daß eine Schwester meines Vaters in Berlin an einen Kauf-mann Hattenbach verheirathet sei.

Ein nächtlicher Ritt in solcher Begleitung und Erzählung konnte wohl nichts anderesals eine schlaflose Nacht mit allerlei Gedanken und Projekten erfüllt zur Folge haben;sie war aber auch Veranlassung, daß ich meiner Mutter einen sehr langen Brief schrieb,der sie ebenfalls in Aufregung gesetzt haben soll und Veranlassung gab, daß meindamaliger Vormund, Landstallmeister v. Below, in den hinterlassenen Akten und Papierenmeines Vaters nachstöberte, um nach Aufschluß zu forschen^). Vor der Hand nämlich,so lange der Krieg dauerte und bis über den Besitz der Gegend, in welcher die Güter

H) August's Bruder Robert hat hierneben folgende Randbemerkung gemacht:Dies beruht inso weit auf einem Jrrthum, als zwischen unserem ocrewigten Vater und seinem in Eisleben vorhandenenRechtsanwälte, dem Hofrath Klungcr, über diese Angelegenheiten, so verzweigt und verworren sie auchsein mochten, ein sehr wohlgeordnetes Aktenstück cxistirtc, was sich in den Händen unseres Vormundesv. Below befand. Dem Jiisterburger Ober-Landesgerichtc wurde es aber sehr schwer, sich zuorientiren und in unserem Interesse mit den sächs. Gerichten zu verhandeln."