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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
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Ich Endesunterschriebener Ernst Ludwig Baron von Eberstcin ertheile hiermitmeinem vielgeliebten Bruder, dem Herrn Hauptmann Otto Christoph Baron von Eber-stein cum lucmltmt« sie. (weiter wie oben). So geschehen Dsaurvurdmi, den 18. Nov. 1785.

(Ii. 8.) Limest Iwnis L. d'Dliarswin.

Lm-xeinksstsran, 8ellspsnsn snd Itusäeu der 8tud Dösuvmixlsn asrlitiösranb)' äWöii, clor parssauhN vom- ans op dsu Naudliui^ars vsrsllesnsn dar UovK-^Völxöbsran Lssr Lrnest livuis Itaron von Lberstein rvosnsnda binnen dsWö 8tad.da rvelks de rveren 8tande in eimer tsAenrvosrdi^bsit ei^enbandiA bsektvertnnabent en ^WSSAsld. Vc>ir lends enden simen 8tad /es^sl ad Eausas endestand van en^sr prassidirende Lnr^smesster sn seeretaris. ^etuin den 18. No-vember 1785. (I. 8.) IV. Dominicas. Drander Dezc Notar.

Ich Endesunterschriebener ertheile hiermit meinem vielgeliebten Bruder, dem HerrnHauptmann Otto Christoph von Eberstein auf GeHofen zc. zc. (weiter wie oben).So geschehen Haag, den 29. Nov. 1785.

(D. 8.) LmnZ Heinrirl», Frh. v. Eberstein.

Ich unterschriebener Notarins Dnblions attestire hiermit und in Kraft dieses nachLandesgebrauch, daß der hochwohlgeborne Herr Herr Franz Heinrich Freiherr von Eber-stein obenstehende Vollmacht in meiner Gegenwart eigenhändig ge- und unterschriebenund besiegelt hat. So geschehen Daax, den 29. Nov. 1785.

(D. 8.) D. ?. du Dois Not. ?nbl. 17 ^ 85.

Otto Christoph suchte 1790 für sich und seine oben genannten Brüder bei demOberaufseher-Amte um Bewilligung zur Aufnahme einer Hypothek von 15 000 Thlr.auf den Domhof nach, um die auf diesem Gute haftenden größtentheils durch die 1744bis 1763 stattgehabten Kriegstrubel entstandenen Lehnschulden zu tilgen und die ganzruinirten Gebäude wieder herzustellen, und bat zugleich seine Vettern der Neuhäuser Linieum Ertheilung des mitbelehnschaftlichen Konsenses:

Nr. 27. Wortrag üver die Lage des Domhofes, bei Karte der Kreditoren zufassenden Entschluß, an einen guten Areund, dessen und des hohen bolloKiGutachten zu erhatten. GeHofen, den 18. Mt. 1789.

Die Gläubiger, so Anspruch auf unser väterl. Gut machen, reden bald so, baldso, und ich komme nicht zum Zweck eines Vergleiches, um ein Kapital zu suchen, siepsr transaet auf einmal bezahlen zu können. Vor meine Person ein Kapital ohneTransakt zu suchen, ist unübersehlich schwer, es sei denn, daß mich gerade an JhroKurfürstl. Durchl. wendete mit meiner Noth; und da Höchstdieselben denen in Schuldensteckenden Kommunen aus der Noth durch Vorleihung der Gelder mit billigem Interessehelfen wollen, so würde ja auch wohl eines Vasallen Noth zu Herzen gehen. Und alsLandesherr stehet Ihnen bei dem Konsens auf das Lehn niemand im Wege. Wasmeinen Sie und unsere Freunde des EolikAii darzu?

An einem beifälligen Bericht, wenn er höchsten Orts erforderlich würde, zweiflenicht, da Ihnen allerseits die Lage und meine Person bekannt. Und meine habendenVollmachten sein ja vollkommen, indem mit allen Gläubigern mich abgeben und sie be-friedigen soll; mithin habe die Vollmacht, ein Kapital aufzunehmen und alle nach denenUmständen zu befriedigen. Ist also immer besser, nur Einen als viele Gläubiger zuhaben. Nach meinem Erachten muß das nöthige Kapital gesucht und besprochen werden,jedoch daß Darleiher eine Versicherung gibt: wenn dieserhalb mit denen habenden Kre-ditoren alles in Ordnung, so wolle er dann das Kapital in einer gesetzten Frist bezahlen,und mit der wirklichen Auszahlungszeit gingen dann die Interessen an. Wäre nundieser Punkt gehoben, so suchte an alle und jede, so an dem Lchngute des verstorbenenOtto Maximilian v. Eberstcin, dem Dom- oder Hacken Hofe zu Gestosen genannt,einen rechtlichen Lehnsanspruch hätten, vorzuladen, billige Transakte zn schließen undbaare Zahlung anzunehmen. Würde man hier im Vorbeschicdstermine fertig, dann

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