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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
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Laut Kauf- und Übcrcignungs-Kontrakt <l. ä. Neuwied 26. April 1756 überließendie Gebrüder Anton Hans, Ernst Ludw., August M., Otto Chr., Friedr. Wilh., ErnstAlbr., Christian Ludw., Franz Heinr. und Gottlob Karl v. E. ihr Rittergut den Dom-Hof ihrem Bruder, dem Major Karl Friedrich v. E. für 28 000 Thlr.

Am 18. Mai 1756 bekennt der Major Franz Heinrich v. E., daß er wegenseines verkauften Domhof-Antheils von seinem Bruder Karl Friedrich baar befriedigtsei; dasselbe geschieht 24. Mai 1756 vom Stallmeister Anton Hans v. E. und demHauptmann August M. v. E.

Der Obcrstlieut. Karl Friedrich v. Eberstein, seit 1756 alleiniger Besitzer desDomhofes starb 9. März 1785 ohne männliche Nachkommen und vererbte sein Rittergutauf seine damals noch lebenden Brüder: Ernst Ludwig, Otto Christoph, Ernst Albrechtund Franz Heinrich.

Im Nov. 1785 ertheilten Ernst Ludwig zu Leeuwarden, Ernst Albrecht zu Mark-dorf und Franz Heinrich zu Haag ihrem Bruder Otto Christoph zu Gestosen Vollmacht,alle ihr väterliches Mannlehngut zu Gestosen, den Domhof, betreffenden Angelegenheitenzu besorgen:

Nr. 26. General-Wolkmacht vom 11. November 1785.

Ich Endesunterschriebener ertheile hiermit meinem vielgeliebten Bruder, dem hoch-wohlgebornen Herrn Herrn Hauptmann Otto Christoph von Eberstein auf GeHofencum tücultnls subsbiwsncki st substitutos rsvoaumli p-susruls und ganz unumschränkteVollmacht und Gewalt, alle und jede unser väterliches Mannlehen-Rittergut zu GeHofen,der Dom- oder Hackenhof genannt, mit aller seiner Zubehörde an Lehen und Erbe,auch «tabu prmsivo und sonst betreffenden Angelegenheiten und wider alle Lvsäitai'ss,so daran Anforderung machen, und die, so sonst dessen Pertinenzien, Jura und Gerecht-same, unter was Vorwandte es seie, anfechten und beeinträchtigen oder verneinen; fernerauch gegen meine Frau Schwägerin und meines sel. verstorbenen Herrn Bruders, desweil. Herrn Obristlicutenants Karl Friedrich von Ebcrstein auf Gchofen hinterlasse»?Frau Witwe und Tochter, Frauen Josephen Adolfinen Eleonoren verwitwete von Eber-stein geborne Freiin v. Wertster» und Fräulein Augusta Friederika Josephav. Eberstein, es sei nun rnbions <l«t,is st illatorum. ckatnlitü und ckota-tionis st IsZI-timas st alimsntornm, oder rations sspaintionis tsucki atz nllockio und was sie sonstvor Ansprüche machen möchten; endlich auch bei Administration obbesagten Rittergutslind dessen Pertinenzien statt und im Namen meiner meine Gerechtsame nKSnckv stsxeipisncko und wie sonst geschehen kann, zu respiciren, Vergleiche zu treffen, Berech-nung zu halten und abzuschließen, Pacht- und andere Kontrakte und dahin gehörigeNegotia zu vollbringen, auch abzuschließen, Klage zu erheben, zu interveniren, Rechnungzu fordern, litsm zu kontestiren, Be- und Gegenbeweis, Be- und Gegenbescheinigung zuführen, Dokumente zu produziren, zu rekognosziren, Juramenta zu «ls- und rsksrirsn,zu acceptiren, rsinsckin snspsnsivn und äsvolntiva zu interponiren, solche zu prose-quiren, zu justifiziren, auch fallen zu lassen, tsstss zu produziren, auch fallen zu lassen,Gewiffens-Vertretung zu führen, zu komprommittiren, zu transigiren, litt st onnsns zurenunziren, Gelder und Geldeswerth in Empfang zu nehmen und zu guittiren, auchstatt und im Namen meiner bei dem hohen Lehnhofe wegen voriger und künftiger Lehns-fälle meine Obliegenheit zu beobachten und zu befolgen, auch die Lehnspflicht und Eidder Treue anzugeloben und in meine Seele zu leisten, überhaupt alles das, so meinerAngelegenheiten halber die Nothdurft und eine Spezialvollmacht erfordert und ich selbstverrichten sollte, könnte und möchte, statt und in meinem Namen zu vorrichten, so ichalles vor genehm, denselben aber schadlos halte. Und zu dessen Urkund habe ich dieseVollmacht wohlbedacht von mir gestellet, eigenhändig unterschrieben und mit dem bei-gedruckten angebornen Familien - Jnsiegel bekräftiget. So geschehen Stadt Markdorfam 11. Mvsmbris 1785.

(lü. 8.) Ernst Albreckt von Eberstein.

(U, 8.) In llcksm llnjrw Stadtschreiberci Markdorf.