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die Leutloff'schcn Erben den „Thiergarten" für 70 Thlr. an Lüttich verkauft, der auchdie 4 Acker Holz am Gothanger hatte haben wollen.
Die Teichdammgebäude standen, westlich an das Gehöft der Wassermühle inGehofcn angrenzend, zwischen Mühlgraben und dem Wege ins Rieth. Die Nebenge-bäude bestanden um 1820 in einer Scheune, einem Stalle, einem Hause für den Jäger,einem desgl. für den Gerichtsdiener, einem Badehause und einem Kutschschuppen. SämtlicheGebäude sind spurlos verschwunden. Noch um 1830 stand ein mäßig großes, steinernesWohnhaus da, zwar noch in bewohnbarem Zustande, aber mit offenen Fensterlöchern.
Bei dem Aussterben der Georg Sittig'schen Linie fiel 4. April 1719 hg desTrebraischen Hofes zu GeHofen an Otto Maximilian v. E., der 25. Juli 1724 auchdie 4/g Antheile seines Vetters Wilhelm v. Eberstein (von der Neuhäuser Linie) auf6 Jahre in Pacht nahm. Am 14. Dez. 1743 verkauften Otto Maximilian's Erbenihr Vs an genannten Wilhelm v. E. für 2100 Thlr.
Für die 689 Thlr., welche Otto Maximilian v. E. wegen des ElastischenKapitals, Zinsen und Unkosten den Gebrüdern Wolf Dietrich und Anton Gottlobv. E. schuldig war, verkaufte er 18. Febr. 1733 wiederkäuflich auf 3 Jahre an seineeben genannten Vettern 23Vs Acker vor GeHofen belegenes ritterfreics Land unter den-selben Bedingungen, wie sein Bruder Wolf Friedrich Tags zuvor 23Vs Acker Landverpfändet hatte (s. oben S. 57).
Durch den 1723 zu GeHofen stattgefundenen Brand wurde das halbe Dorf undOtto Maximilian's Gut eingeäschert und der 1729 entstandene Brand traf den Dom-hof allein.
1740 verpachteten Otto Maximilian's v. Eberstcin Witwe Magdalene Sophiegeb. v. Meusebach in Vormundschaft ihrer unmündigen Söhne (d. s. Ernst Ludwig,August Maximilian, Otto Christoph, Friedr. Wilh, Ernst Albr., Christian Ludw.,Franz Heinr. und Gottlob Karl v. E.) und Karl Friedrich v. Eberstein den Domhoszu Gehofcn an ihren ältesten Sohn bzw. Bruder Anton Hans v. E.
1744 wurde den Gebrüdern Karl Friedrich, Ernst Ludwig, August Maximilian,Otto Christoph und Friedrich Wilhelm v. Eberstcin auf ihres Vaters, des Oberst-wachtmcisters Otto Maximilian v. Eberstein, Absterben wegen ihrer Abwesenheit inKriegsdiensten „zu Empfahung der Lehn- und rssp. Mit-Belehnschaft an dem Hacken-hofe zu GeHofen" auf ein Jahr Inckult ertheilt. Der dem Karl Friedrich ertheilteJndultschein lautet:
Nr. 22.
Gberauffseher Amtswegen ist Herrn Carl Friedrichen von Eberstein, zuEmpfahung der Lehn- und rsspeetiv« Mit-Belehnschafft an dein Haacken Hoffezu GeHoven, zu seinem und seiner übrigen Brüder, nicht minder demjenigen Antheil,so der verstorbene Gbrist-Icksutknant, Herr Ivolff Friedrich von Eberstein darangehabt, aufs seines Baters, weyland Herr Gbrist-Machtmeisters Gtto Maximilianvon Ebersteins Absterben, wegen seiner Abwesenheit in Ariegs-Dieusten, von ckutuauf Ein Jahr Inckult ertheilt und gegemvärttiger Schein darüber ausgeferttigtworden. Eißleben den 2s.sten Murty s
Ihro Aönigl: Blast: in Pohlen und Ehur-Fürstl: Durch!: zu Sachßeu bestallterEammerherr und GberAuffseher der Graffschafft Mauußseldt :c.
(B. 8.) A A. von Kopkgnrte».
Ihrem Bruder Ernst Albrccht wurde 1744 „bis er das 21. Lebensjahr seinesAlters zurückgelegt, Inckult ertheilt".
Nr. 23.
Gberauffseher Amtswegen ist Herrn Ernst Albrechten von Eberstein, aus seindarum gethanes Ansuchen, zu Empfahung der Lehn und rsspuetivs gesamtenHand mit seinen Brüdern, au seines verstorbenen Baters, weyland Herrn Gbrist-N)achtmeisters Gtto Maximilians von Eberstein, an dem Hackenhofischen Bitter-