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Anthcil an den jährl. sogenannten Raminelhühncrn „so wegen Haltung des Rammclochscnsund Haucrschweins gegeben werden müssen".
Ain 19. Januar 1752 willigte der Ober-Aufseher v. Hopfgarten ein, daß dasTcichdammgut mit Zubehör (Haus, Hof, Scheune, Ställe, halbe Schäferei, 2 Hufen15 V-, Acker Land, Wiesenwachs, Obst- und Grasgärten, Spann- und Handdienste, Erbzinsen, Gerichte, Lehen, Strafen zc.), und dann noch 2 Hufen 6"/>> Acker Land, welchemütterliches Vermögen der Kinder des Oberstlieutenants Wolf Friedrich v. E. sind(vgl. den oben angef. Erbrezeß v. 28. Okt. 1726), während jenes dem Wolf Friedrichgehört hat, auf 3 Jahre an Joh. Schartau verpachtet wird, und zwar für 470 Thlr.in Gold, davon 310 Thlr. für das väterliche und 160 Thlr. für das mütterliche zurechnen seien. Das Pachtgeld ist zur Ebcrsteinischen Kreditmassc in das Ober-Aufseher-amt in Eisleben zu zahlen.
Im Jahre 1772 verglich sich Ludw. Maximilians Sohn Karl Friedrich vordein Ober-Aufseher der Grafschaft Mansfeld mit seinen Gläubigern und brachte dadurchden Teichdamm wieder an sich, auch wurde die Sequestration dieses Gutes am 3. Dez.1772 aufgehoben, nachdem die Stiftskanzlcrin Christiane Marie v. Dathe geb. Stegernachträglich noch 300 Thlr. mehr erhalten hatte. In demselben Jahre (14. Sept. 1772trat ihm seine Schwester Christiane Amalie eum eurut. oonst. Hauptmann HansGottlob v. Nellschütz ihren Antheil an der in Gchofencr und Ritteburger Flur gelegenenLänderci und Wiesen ab, wogegen sich K. F. verpflichtete, bei seinen Lebzeiten derSchwester jährlich zu Martini 40 Thlr. zu zahlen.
Am 22. Juli 1774 verpachtete der damalige kursächs. Lieutenant beim HerzogKarlischen Cböv.-^e^.-Reg. sein Rittergut zu GeHofen, der Teichdamm genannt, nebstZubehör (237 Acker s8 Hufen weniger l'/z Acker) freies Rittcrland, 42^ AckerWiesen zc.) an Johann Nikolaus Brauer aus Kutzlebcn von Jakobi 1774 bis Jakobi1780. Zu dem Teichdamme gehörte ein großer reiner Teich von ca. 2 Ackern, deraus dem Mühlgraben das Wasser erhielt; ein Damm an demselben, welcher statt einesGartens diente; ein großer Baum- nud Grascgarten daran, der gänzlich mit Obst-bäumen besetzt war außer dem Grätzgartcn von Ill/s A.; ein großer etwas verwachsenerTeich von etwa 2 Ackern, der anch das Wasser aus dem Mühlgraben bekam; einDamm an demselben, gleich obigem und ein großer mit vielen tragbaren Obstbäumenbesetzter Baum- und Grasegartcn; auch Geld- und Fedcrzinscn, Geschoß und Dienst-gcld, Michaels- und Fastnachtshühner, Gctreidezinsen, Spann-, Pflug- und Handdienste,Triftgcld von 400 Stück Schafen, 15 bis 20 Stück Rindvieh zc.
Im Jahre 1790 hatte Karl Friedrich v. E. als Kläger einen Prozeß mitOtto Christoph v. Eberstcin u. Kons, (den Besitzern des Hackenhofes) als Verklagten.Gegenstand des Prozesses war eine Schäferei in GeHofen, welche ihre Vorfahrengemeinschaftlich besessen hatten und welche bereits seit 1718 an Einen Schäfer ver-pachtet gewesen war; seitdem hatte jeder Theil die Hälfte des Pachtgeldes erhalten.Während der Sequestration war die Schäferei so eingegangen, daß nur die Mauernnoch sichtbar waren. Bestritten wird, daß der Teichdamm, wozu die halbe Schäfereigehören soll, ein Rittergut nicht sei, es sei nicht nöthig, eine neue Schäferei zu bauen,eine Theilung der Schäferei sei überhaupt nicht möglich. — Kläger wollte eine eigeneSchäferei auf seinem Teichdamm bauen, der Verklagte behauptete aber, die Nutzungganz allein gehabt zu haben. Als zum Teichdamme gehörig wird 1792 angegeben:1) eine halbe Schäferei; 2) die Schützenhufe; 3) 25 Acker Holz im Steinthalcoder am Kalbsbuschc mit 16 Acker Feld und das olim Bohne'schc jetzt Rollischc An-spännergut mit Zinsen und Diensten, desgl. die auf Hessens Hause haftenden, nachdiesem zum Prätorischen Gute gezogenen Zinsen und Dienste, iksm 2 Acker Land inder Gebind; 4) 60 Acker Holz im vordersten Bärenthalc, am Pfarrholzc und dem „ge-wesenen Gemeindeberge"; 5) 3 Hufen Land und 13Vz Acker Wiese.
Für die Ländern und Wiesen in Gehofcner und Ritteburger Flur, welche ihmseine Schwester Christiane Amalie 14. Sept. 1772 abgetreten, hatte Karl Friedrichsich verpflichtet, derselben jährlich 40 Thlr. zu Martini zu zahlen. Die Schwester be-