— 58 —
Friedr. „sie an denen ihm inkerirtmi Mobilicn nnd Kostbarkeiten, welche sich auf einige1000 Thlr. erstreckten, spoliiral, weswegen ihr an seinem ganzen Vermögen tmcitaIrzpoblisca kompctirc, mithin da sothancs Vermögen sich sehr absorbirst, in weitereAlienation nicht konsentircn könne."
Unter dem 2. Mai 1733 berichtet nun nach erhaltener Aufforderung WolfFriedrich dem Ober-Aufseher: er gestünde nicht zu, daß er seiner Frau etwas 8pc>Iürsthätte, auch habe er sich 1727 mit ihr verheirathet, „da bereits die taciwseÄSsirel gewesen, und besitze er die Hälfte der Äcker des Domhofcs, auch einenAnthcil am Harrasischen Hofe, „so näher 20 000 Thlr. importire", weshalb ihm alseinem possössioimlo proxler illignickum keineswegs die Hände so gebunden werdenkönnten, nicht etliche Äcker zur Tilgung einer väterlichen Lehnsschuld, wie die Claßischcsei, wiedcrkäuflich wegzugeben."
Maria Margaretha führte hiernach in ihrem Schreiben v. 11. Mai an den Ober-Aufseher an: n) daß zu ihres Mannes Vermögen sich schon längst ein EoncursimEryckilorum ereignet und er darinnen auf 10 382 Thlr. 4 Gr. 5 Pfg. den (!rcckitori1m8zu bezahlen schuldig; d) in contra Hrn. Konsistorialrath Hclmershausen sei
ein Ickgnickum auf 5337 Thlr. konstituirt. In denselben Akten habe ihr Mann an denKonsistorialrath Hclmershausen verhypothezirt: 4 Hufen Land, die halbe Schäferei,die sogenannte Schützenhufc, 2 Acker Holz im Steinthalc und 16 Acker Feld nebstden Zinsen und Diensten, endlich 2 Acker Land in der Gcbind, 60 Acker Holz; o) ihrMann sei seinen Vettern noch 3200 Thlr. schuldig; ck) der Domherr v. Neuendorfhabe von ihm 1693 Thlr. 22 Gr. 9 Pfg. zu fordern. Auch behauptete sie, das ganzeVermögen ihres Mannes sei nicht 8000 Thlr. werth, sodaß also die Schulden dasVermögen überstiegen.
Wolf Friedrich's Güter sollten publics sublmstirt und der KonsistorialrathHclmershausen und die Neucndorf'schcn Erben damit befriedigt werden.
Als 17. Febr. 1733 die Gebrüder Wolf Fr. und Otto M. v. E., welche denErben Christian Ludwig's v. E. die auf der Mühle zu Gchofen haftenden ClaßischcnVorstandsgelder nebst Zinsen und Unkosten schuldig geblieben waren, ihren Gläubigernfür die diesen schuldige Summe Grundstücke zu Gchofen bis auf lehnherrl. Konsensund Konfirmation verpfändet, hatten sie sich verpflichtet, diesen Konsens ans ihre Kostenauszuwirken. Dieser Verpflichtung waren sie jedoch nach Verlauf von 21 Monatennoch nicht nachgekommen. Ihre Gläubiger, die Gebrüder Wolf Dietrich und AntonGottlob v. Eberstein, die deshalb die ihnen verpfändeten Grundstücke nicht länger be-halten wollten, machten darauf von dem ihnen zustehenden Kündignngsrechte Gebrauchund ersuchten 1. Dez. 1734 den Ober-Aufseher Heinrich v. Bünau auf Dahlen undDoinsen, den Gebrüdern Wolf Fr. und Otto M. v. E. gewißlich aufzuerlegen, nachAblauf eines Vierteljahres die von denselben zu erlegende Summe zu bezahlen und dieGrundstücke wieder zu sich zu nehmen. Unter dem 16. Dez. 1734 forderte nun derOber-Aufseher den Obcrstlieutenant und den Oberstwachtmeister ans, solche Ver-anstaltung zu treffen, daß die Herren Jmplorantcn ihre Befriedigung nach Verlauf einervierteljährigen Frist erlangen und fernerer rechtlichen Jmploration überhoben bleibenkönnten.
Am 30. Mai 1729 verkaufte Ludwig Maximilian v. Ebcrstein (des 1736 ch WolfFriedrich v. E. und der 1726 ch Maria Amalia geb. v. Peine Sohn) an den MüllerChristian Ralle zu Gehofcn für 766 fl. 4 Gr. 6 Pfg. seinen Anthcil an den 3 HufenLand und 13 Vs Acker Wiesen mit 45 Acker Feld und 5 Acker Wiese, welche Grund-stücke jedoch später wieder eingelöst worden sind.
L. M. und sein nächster Mitbclehnter, Otto Maximilian v. E., schloffen 1739einen Vertrag, nach welchem erstcrcr einwilligte, von dem in Gemeinschaft besessenenHolzfleckcn im Steinthalc und Kalbsbusche in Gchofener Flur den 3ten Theil an OttoMaxim, erb- und eigenthümlich abzutreten, wogegen dieser die andern ^/z dem Ludw.Maxim, ebenso erb- und eigenthümlich abtrat. Auch überließ L. M. an O. M. seinen