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Historische Nachrichten über den zur gräflich-mansfeldischen Herrschaft Heldrungen gehörenden Marktflecken Gehofen und die in der Landgrafschaft Thüringen gelegenen Ämter Leinungen und Morungen
Entstehung
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v. E. endlich (3. Dez. 1772) durch einen Accord mit den Gläubigern das großvätcr-lichc Kreditwesen hob.

Wolf Friedrichs 2. Frau, Maria Margaretha geb. v. Walwitz, hatte bei Ein-gehung der Ehe versprochen, zur Tilgung dieser Schulden 10 000 Thlr. vorzuschießen:nach vollzogener Trauung (22. Juli 1727) hat sie ihre Zusage aber nicht nur nicht er-füllt, sondern hat ihren Mann sogar böslich verlassen und nur darauf gesonnen, wie sieihn vollkommen ruiniren könne.

Am 6. April 1730 verkaufte der Obcrstlieut. Wolf Fr. v. E. sein V» am Tre-braischcn Gute zu Gchofcn an den Hauptmann Wolf Dietrich v. Eberstcin.

Wolf Fr. v. E., der 29. Sept. 1715 von seinem Oheime Christian Ludwigv. E. auf Ncuhaus 330 Thlr. geborgt hatte, verpflichtete sich 18. Febr. 1733, das er-borgte Kapital den Söhnen Christian Ludwig's v. E. nach Vcrfluß von 3 Jahrenzurückzuzahlen und bis dahin jährl. mit 5"/g zu verzinsen, setzte dafür als Unterpfand12 Acker von seinem vor Gehofcn belegenen rittcrfrcien Lande ein und bat 8. März1733 um Obcr-Ausscher-Amts-Konsens, welcher jedoch 12. März k). u. von dem Ober-Aufseher der Grafschaft Mansfcld Gottlob Hieronimus v. Leipziger auf Heyda mitdein Bemerken abgeschlagen wurde, daß schon einige der verpfändeten Grundstücke ander-wärts verschrieben seien.

Wie oben erwähnt, hatten des Domherrn A. A. v. E. drei Söhne die zumHackenhofc gehörige Mühle an ihren Oheim Christian Ludwig v. Ebersteiu unterdein Versprechen verkauft, den von ihrem Vater ans die Mühle genommenen Vorstandvon 600 Thalern nebst Zinsen abzutragen. Da das aber nicht geschah, so zahltenChristian Ludwig's Söhne Wolf Dietrich (der seit 1730 ^ des Trcbraischen Guteszu Gchofcn besaß) und Anton Gottlob (der 1718 bei der brüderl. Theilung dasHarrasischc Gut zu Gchofcn erhalten, aber die Erbportion seines Bruders WolfDietrich hatte mit übernehmen müssen) dein Müller Claßen den Vorstand wieder.Den Gebrüdern Wolf Dietrich und Anton Gottlob v. E., welche „ihre übrigenHrn. Gebrüder bereits deshalben vergnüget hatten," stand sonach die Claßische Forderungallein zu, die nach Albrccht Ludolf's v. E. Tode dessen ihn überlebende Brüder WolfFriedrich und Otto Maximilian zu berichtigen hatten. Letztere kamen jedoch ihrerVerpflichtung nicht nach und wurden deshalb von ihren Vettern verklagt. Nach erfolgterEinigung überließ am 17. Febr. 1733 Wolf Friedrich mit Einwilligung seinesBruders Otto Maximilian für seinen halben Anthcil an dein Claßischen Kapitale(300 Thlr.l, Zinsen und Unkosten (389 Thlr.) wicderköuflich event. erblich für689 Thlr. 23 Vz Acker vor Gchofcn belegenes ritterfreics Land an seine Vettern Haupt-mann Wolf Dietrich und Ober-Berghauptmann Anton Gottlob Gebrüder v. Eber-stcin und bat am 8. März 1733 nm Ober-Aufschcramts-Konsens, welcher aber ebenfalls12. März ch. u. mit dem Bemerken abgeschlagen wurde, daß die verkauften Grundstückeschon in den Helmcrshausen'schcu und Steger'schen Konsensen stünden.

Unter dem 17. März 1733 erwiderte Wolf Friedrich dem Ober-Aufseher, daßer die 18. Febr. 1733 verkauften 12 Acker erst 1720 von seiner Mutter geerbt undalso dieselben nicht 1717 an Helmershansen und Stegcr verpfänden können; auch seienvon den 17. Febr. 1733 verkauften 23 Vz Acker keine bereits verpfändet und stündkeiner davon weder in der Helmershausen'schen noch Stcger'schcn Obligation.

Hierauf erhielt der Obcrstlieut. Wolf Friedr. von dem Ober-Aufseher unter dem21. März 1733 die Aufforderung: „er wolle seine sämtlichen, sowohl von dem Hacken-Hofe als nach Veräußerung seines Anthcils an dem Trcbraischen Rittergute, als sonstnoch besitzenden Immobilien rulions ihrer Situation, Größe, Benennung, Feudal- oderAllodial-Eigcnschaft und anderer zur Erkennung eines deutlichen und nach Eonkerirunsssolchen Verzeichnisses mit den itzigcu Wiedcrkäufcn und vorigen Verschreibungen fernererResolution erwarten."

Gegen Ertheilnng der von Wolf Fr. gesuchten Konsense und Konfirmationen legtejedoch mittelst Schreibens ck. ck. Depenbcck im Bremen'schcn 22. April 1733 seine vonihm weggelaufene Ehefrau Maria Margaretha geb. v. Walwitz Protest ein, da Wolf