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kmith habenn wir abgedachte grasten vnsere Insiegell vnden an diesen Brist wißent)lich hcngen laßen, Der gegeben ist nach Ehristi vnsers lieben Herrn geburth ImTausent funff hundert vnd Zwey vnd Achtzigsten Iaren, Sonnabens nach Ascensionisdominj, denn Neunden tagk Nlay.
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Der ältere Bruder Hans starb laut der von seinem Bruder Philipp 26. Mai1549 den Grafen Hans Georg und Hans Albrecht z. M. über 20 fl. ihm vondem Rentmcister Barchel Wydemann — „von wegen Hansen v. E. seines Brudersseligen, so auf itzt nächst vergangen Ostern des itzigen Jahres vortaget" —gezahltes Dienstgeld ausgestellten Quittung am 21. April 1549 ohne männliche Nach-kommen und vererbte seine Antheile an den Gehofener Rittergütern und an den Ober-Heldrunger Zinsen auf seinen Bruder Philipp.
Der 1811 P Hofrath Wilhelm Frhr. v. E. bezeichnet aber das Jahr 1539 alsHansens Todesjahr, weil nach einem ihm mitgethciltcn Auszuge aus des Grafen Philippz. M. Lchnbnche Philipp v. Ebcrstcin mit den Obcr-Heldrungcr Zinsen 1539 Mittwochnach Mntlumi nposkoli (24. Sept.) allein beliehen worden sein und derselbe aufMontag den Tag Michaelis 1539 nach Absterben seines Bruders Hans die Lchns-pflicht abgelegt haben soll. Da nun wirklich im Jahre 1539 der Mich aclstag aufeinen Montag, 1549 aber auf einen Sonntag fiel, so werden die Angaben meinesGroßvaters Wilhelm wohl ihre Richtigkeit haben, und der Archivar Klunger, der21. Sept. 1744 zu Visleben eine beglaubigte Abschrift der Urkunde angefertigt hat,wird sich versehen und 1549 statt 1539 gelesen haben.
Die angeführte Quittung über 20 fl. Dicnstgcld lautet:
Nr. 4.
Ich Phillipps von» Eberstei» zu Gehoffenn vor mich meyne Erben vnndErbnehmen hiemit diesem Briests öffentlich bekenne, das ich vonn wegenn der wol-gebornen lhernn chanß Jorgen vnnd chernn Hanß Albrecht Gebrueder vnndvon wegenn der andernn vnmundigenn Irer Gnadenn Brueder alle Grasten vnndBenin zu Mansfeldt w. Aleyne gnedigenn Hernn, Als von dem Erbarnn IrerGnadenn Rentmeyster Bartel wydeman Zwcntzigk Gulden in Aluntz Dinst Geldtvonn wegen Hansenn von Ebersteins meynes Bruedern Seligenn, So auff itztncchst vergangen Gsternn des itzigenn Iars vortagett, laudt der vorschreybung,So Grast Hoyer von Abansfeldt Seliger meynein Brueder. seligen darüber vol-zogenn vnnd gegebenn, Entpfangenn, Entricht vnnd zu gutten Gnuge vergnüget,Sage derhalbenn wolgedachte ineyne gnedige Hernn, Auch obgenicltten Irer GnadennRentmeyster Solcher Zwentzigk Gulden Dinst Geltt vnnd wer deshalben (IvittirensNottürfftig hieinit gaiitz ^vidt frez>, ledigk vnnd loeß, des zu vrkundt vnd warerbekanntnuß Hab ich mcynn angeborn Handtpitzschir hie zu Ende dieses Briests an-gedrucktt, Geschehelt Sunnttagk nach Luntutk Im sutiffzehen chundertcti vnnd ImNenn vnd vierzigsten Iar.
(L. S.)
Daß vorstehende Abschlifft mit dem bey hiesigen G'vtüv aufbehaltenen Orizliml-Voonmeutevon Ivort zu IVort gleichlantendt befunden worden, solches wird unter vordrurknng des hoch-fürstl. Gräfi. Illannßfeld. Regierung? Jnsiegels und meiner eigenhändigen llnterschrifft hicrniitattestiret. Eißleben, den 2 z. Lsxtdr. Johann George Llunger ^.relüvarins.
Hansens v. E. Bruder Philipp starb in hohem Alter (ca. 80 I. a.) 1554 amMittwoch nach Lueiä (19. Dez.) zu GeHofen und wurde in der Kirche daselbst beigesetzt.Sein von mir 1859 aufgezeichneter Grabstein (s. meine Beigaben) trägt die Umschrift:„Jmw . Ilni 1554 . avk . eleu . NiNvooben . mmb . I) . Uuoic . ist . in . .