grafen von Brandenburg die Eventual-Succession in dieGrafschaft Zollern einräumt, wenn man überhaupt die Exi-stenz dieses Statuts, das durch nichts als einen Eintrag inein altes Zollernsches Archivrepertorium bezeugt wird,gelten lassen will. Unterstützt wird dieser Zweifel durchdie bald darauf wieder eintretende mehr als hundertjährigeEntfremdung der beiden Häuser. Mehr und mehr Hessensich seit dem Ende des 15. Jahrhunderts die Grafen vonZollern in das Schlepptau der österreichischen Politik nehmen,die mit steigendem Erfolg einen reichen Hausbesitz inSchwaben zu gewinnen bemüht war. Und eine Folge diesesVerhältnisses zu Oesterreich, zugleich aber auch ein weitererGrund der Trennung von den fränkischen und schwäbischenVettern war das Verharren der Grafen von Zollern bei deralten Kirche, während jene zu den eifrigsten Förderern desReformationswerks zählten. Zum denkbar schärfsten Aus-druck gelangte diese Entfremdung in dem Testament undder Erbeinigung des Grafen Karl I. von Zollern, in welcher,unter Aufhebung aller früherer entgegenstehender Familien-statute, das Haus Brandenburg von jeder Eventual-Successionausgeschlossen wird. Während des dreissigjährigen Kriegesstanden sich die Stammesvettern geradezu feindlich gegen-über. Erst der grosse Kurfürst knüpfte wieder Beziehungenmit den schwäbischen Verwandten an und fügte mit kaiser-licher Genehmigung seinen Titeln den eines Grafen vonZollern an. Von da an — und wir können uns desshalbein weiteres Verfolgen des Gegenstandes ersparen — bleibendie wechselseitigen Beziehungen der beiden Linien ungetrübt.
Wenn wir schliesslich die Frage aufwerfen, wie eskommen konnte, dass, während die Abenbergische Herkunftder Burggrafen von Nürnberg ganz im Dunkeln blieb, bisin unsere Tage herein fast ausschliesslich die Ableitung der-selben von den Grafen von Zollern angenommen wurde, so