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Die Herkunft der Burggrafen von Nürnberg, der Ahnherren des deutschen Kaiserhauses
Entstehung
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Nürnberg sind als solche niemals Reichsfürsten gewesen undhätten es auch niemals werden können, auch dann nicht,wenn sie von Haus aus dem Zollernschen. Geschlecht ange-hört hätten. Denn auch diese waren vor ihrer Erhebung inden Reichsfürstenstand (1623) keine Fürsten. ,Wenn sich' bemerkt wohl der gründlichste Kenner des mittelalter-lichen Reichsfürstenrechts *) ,diese Erhebungsurkundedarauf beruft, dass diese Grafen von Zollernsich immerdes fürstlichen Titels Hochgeboren gebraucht und von GottesGnaden geschrieben, später aber fürstliche Titel ausser Achtgelassen", wonach also die Erhebung nur als Restituirungdes alten Fürstenstandes erscheint, so kann das bei der sooft hervortretenden dürftigen Kenntniss der älteren Reichsver-fassung in der späteren Reichskanzlei nicht auffallen. Sindaber neuere Forscher geneigt, den Grafen von Zollern auchim Mittelalter eine fürstenmässige Stellung zuzusprechen, soist dafür in den Quellen nicht der geringste Anhaltspunktgeboten.'

Erscheinen nun also die Burggrafen von Nürnberg-schön in der frühesten Zeit als Reichsfürsten, so liegt dochauf der Hand, dass sie diese ihre Fürstenwürde einemanderen Umstand zu verdanken haben. Dass sie aber schonvon Uralters her zum Reichsfürstenstand gehörig betrachtetwurden, geht aus dem Privilegium Karls IV. von 1363 her-vor. Der Kaiser erklärt im Eingang desselben, er sei unter-wiesen worden: ,qualiter spectabiles Nurembergenses burg-gravii ab antiquo tempore nobilitate sua illustribus principi-bus parificati sint et fuerint et adhuc in omnibus et singulisnobilitate principum pociantur', oder dass sie von altenZeiten ,ir adel also herbracht haben, daz sie allewege fur-stengenoz gewesen sint und noch sein in allen dingen'; daaber diese Freiheit und Ehre ausser Gebrauch gekommen

') Ficker, Vom Reichsfürstenstand S. 212.