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Die Herkunft der Burggrafen von Nürnberg, der Ahnherren des deutschen Kaiserhauses
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Burggrafen die Urkunde Herzog Leopolds V. von Österreichvom 25. August 1190. t) Das in den Mon. boi. abgedruckteExemplar enthält unter den Zeugen einen Chunradus prefec-tus de Nürnberg, das von Stillfried benutzte, bei sonst voll-kommen wörtlicher Übereinstimmung, statt des BurggrafenKonrad von Nürnberg einen Cunradus prefectus de Rakece.Wenn nun auch dadurch, wie Stälin 2 ) richtig erkannt hat,noch keineswegs die Identität beider Personen ausser allenZweifel gestellt ist, so wird sie doch wahrscheinlich. Manhalf sich bisher damit, dass man die Urkunde für verdächtig'erklärte aber dieselbe ist unzweifelhaft ächt, sie gehörtnur nicht, wie Lang 3 ) annimmt, ins Jahr 1198, sondern 1190. 4 )In diesem Jahre hat Burggraf Konrad II. noch gelebt, undda er mit Sophia, der Erbtochter des Hauses Retz, vermähltwar, so konnte er füglich ebensowohl als Burggraf vonNürnberg wie als Graf von Retz bezeichnet werden.

Noch einige andere Nebenumstände deuten auf dieHerkunft der Burggrafen von Nürnberg von den Aben-bergern hin. Zunächst die Thatsache, dass Burgraf Fried-rich I., der erste vermeintliche Zollernsche Burggraf, imKloster Heilsbronn begraben ist. Dieses Kloster war seitseiner Errichtung die Grabstätte seiner Stifter, eben derGrafen von Abenberg, ja vermuthlich hat schon früher einedort befindliche Kapelle als Begräbnissplatz für jene Familiegedient. Angenommen, Friedrich I. wäre wirklich ein Zollergewesen, wie kommen dessen irdische Überreste nach Heils-bronn? Nach mittelalterlichem Familienrecht ist es völligausgeschlossen, dass Jemand, der nicht in Stanmiesgemein-schaft mit dem Stifter einer solchen Begräbnissstätte steht,

') Mon. boi. V. 360 u. Hohenz. Forsch. S. 107. n. 3.

2 ) Würt. Gesch. II. 533.

3 ) Reg. boi. I. 374.

4 ) Vgl. dar. Stälin c. 1.