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Die Herkunft der Burggrafen von Nürnberg, der Ahnherren des deutschen Kaiserhauses
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die Grafschaft des Rangaus erhalten, durch welche demBischof von Bamberg für alle Zeiten der volle Besitz derGrafschafsrechte im Rangau zugesprochen wird l ). DerBischof von Würzburg hatte seine Ansprüche auf seinen ost-fränkischen Dukat und wohl auch auf die seinem VorgängerHeinrich durch Kaiser Otto III. im Jahre iooo gemachteSchenkung der Grafschaftsrechte im Rangau begründet, wo-gegen der Bischof von Bamberg, ohne dass dies jedoch inder Urkunde vermerkt ist, auf die Schenkung derselbenGrafschaftsrechte, die seiner Kirche bei deren Gründungdurch Heinrich II. zutheil geworden war, hingewiesen habenmag. Das gute Recht lag also auf der Seite Bambergs, derfaktische Besitz oder doch jedenfalls die Ansprüche auf diesenbei Würzburg: es heisst in der Urkunde ausdrücklich, dasssich der Bischof von Würzburg die Grafschaftsrechte imRangau anmasse. Der im Jahre 1170 als vicecomes desWürzburger Bischofs genannte Burggraf Konrad von Nürn-berg kann also nur der Rangaugraf gewesen sein, denn aufdie Nürnberger Burggrafschaft als solche haben die Würz-burger Bischöfe niemals einen Anspruch erhoben, weil dieseeben nicht zu Franken gehörte und ausserdem unbestrittenesReichsgut war. Die Rangaugrafschaft befand sich aber im12. Jahrhundert im Lehensbesitz der Grafen von Abenberg,also waren dieselben damals zugleich auch Burggrafen vonNürnberg.

Weniger Gewicht wollen wir darauf legen, dass währenddes ganzen fast achtzigjährigen Zeitraumes, in dem einigehundert Mal Burggrafen von Nürnberg genannt werden, die-selben auch nicht ein einziges Mal mit ihrem angeblichenGeschlechtsnamen Retz aufgeführt werden, weil man uns damit Recht entgegenhalten könnte, dass jene auch nicht Grafenvon Abenberg genannt werden. Die Urkunde von 1138,

') Mon. boi. XXIX. I. 351.