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tragen werden musste. Da waren Lehen der BisthümerBamberg, Würzburg, Regensburg, der Abtei Fulda, die alleschon im 12. Jahrhundert in der Hand der Nürnberger Burg-grafen erscheinen und, da wir sie auch noch im nächstenJahrhundert in deren Besitz sehen, beim Wechsel der Dynastienothwendig mit übergegangen sein müssten. Von allen diesenErwerbungen durch die Grafen von Zollern haben wirkeinerlei Kunde überkommen, trotzdem der Urkundenschatzaus dem Ende des 12. Jahrhunderts, dem angenommenenZeitpunkt jener Erwerbung, keineswegs ein geringer ist.Wenn also diese Quellen über so wichtige Dinge schweigen,ist doch wohl mit grösserer Wahrscheinlichkeit anzu-
so
nehmen, dass sie eben nichts zu berichten hatten, als dassunter der Menge der erhalten gebliebenen schriftlichen Zeug-nisse aus jenen Jahren gerade jene über den Erwerb derBurggrafschaft Nürnberg durch die Grafen von Zollern ver-loren gegangen sein sollten.
Auf nahe verwandtschaftliche Beziehungen des GrafenFriedrich II. von Abenberg mit Burggraf Friedrich I. vonNürnberg deutet das Nebeneinanderstehen ihrer Namen inZeugenreihen von Urkunden, J ) da es Sitte war, dass Brüderoder sonstige nahe Verwandte diese Verhältnisse auch inder Reihenfolge der Namen bei urkundlichen Ausfertigungenzum Ausdrucke brachten. Nach Schmids Stammtafel derGrafen von Abenberg würde die Verwandtschaft der beidenFriedriche nur eine ganz weitläufige oder vielmehr, weillediglich durch wiederholte Heirathen vermittelt, gar keinemehr sein : die Burggräfin Hildegard soll nach Schmid dieBase Friedrichs II. und zugleich die Schwiegermutter Burg-graf Friedrichs I. gewesen sein. Der Vetter der Schwieger-mutter ist aber am wenigsten nach mittelalterlichem Familien-recht noch als Verwandter zu betrachten. Nach unserer An-
') Mon. Zoll. I. 43 u. 52.