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Die Herkunft der Burggrafen von Nürnberg, der Ahnherren des deutschen Kaiserhauses
Entstehung
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einer Tochter der Erbgräfin Hildegard von Abenberg, mitin die Ehe bekommen. Die Haltlosigkeit dieser Behauptunghaben wir schon oben näher gekennzeichnet: es existirtauch nicht der Schatten eines Beweises für eine solche An-nahme, die Erbgräfin Hildegard ist lediglich eine Fiction derZollernschen Historiker. Das spätere Auftreten Friedrichs 11.von Abenberg, das nun einmal nicht wegzuläugnen ist,macht Schmid und seinen Vormännern keine weiterenSchwierigkeiten, indem sie annehmen, dass dieser bloss nochspärliche Reste des alten grossen Familiengutes besessenhabe, wofür sie auf die bekannte Verpfändung der Vogteiüber die Stadt Bamberg, die Klöster Banz und Theres unddie Ortschaften Hallstadt, Greisfeld, Kronach, Roth u. s. w.seitens Friedrichs an das Hochstift Bamberg verweisen.Nun hat diese Verpfändung für den Kenner mittelalterlicherWirtschaftsverhältnisse durchaus nichts Befremdliches.Grössere Mengen baaren Geldes waren damals, bei der nochdurchaus vorherrschenden Naturalwirtschaft, auch von denReichbegüterten schwer aufzubringen, und wer, wie Friedrichvon Abenberg gelegentlich seiner Kreuzfahrt, einer solchenbedurfte, musste schwere Opfer bringen. Davon einenRückschluss auf die materielle Lage des Entleihers zu machen,ist daher durchaus verfehlt. Namentlich muss sich Friedrichauch nach jener Verpfändung noch im Besitz der eigentlichenGrafschaft Abenberg befunden haben, da er nach wie vorin den Urkunden, in welchen er als Zeuge genannt wird,als Graf von Abenberg auftritt. Wäre er in seinen Ver-mögensverhältnissen so zurückgekommen, wie dies Schmidannimmt, so wäre es unverständlich, dass er 1192 und 1193mehrfach in der nächsten Umgebung Kaiser Heinrichs VI.erscheint, mitten unter den Trägern der vornehmsten Namen(Herzog Berthold von Meran, Graf Gebhard von Dollenstein,Graf Poppo von Wertheim u. a.) Ist es doch auch gerade