rad bei der The düng jedenfalls die schwäbischen Güter er-halten haben: dass er nicht diese, sondern die fränkischenStammlande bekam, ist ein neuer Beleg für die Herkunftder Nürnberger Burggrafen von den Grafen von Abenberg.
Burggraf Konrad IV. starb 1261. Ihm folgte in derBurggrafschaft sein älterer Sohn Friedrich IV. Es ist der-selbe, der sich im Jahre 1246 auf der Umschrift seinesSiegels einen Grafen von Abenberg nennt 1 ). Sein jüngererBruder, Konrad V., erhielt als Erbtheil vornehmlich Burgund Herrschaft Abenberg, die er dann, da seine drei Söhnein den deutschen Orden eingetreten waren, 1296 an das Bis-thum Eichstädt verkaufte. In der Verkaufsurkunde 2 ) inter-essirt uns ganz besonders die Stelle, wo der Verkäufersagt, dass Burg und Stadt Abenberg ihn und seinen Vor-fahren von Uralters her gehört habe fnos et progenitoresnostri ea possedimus et tenuimus ab antiquo). Es leuchtetein, dass hiemit nur ein seit unvordenklichen Zeiten derFamilie gehöriger Besitz gemeint sein kann, ein Besitz, fürdessen Erwerb kein geschichtliches Zeugniss mehr vor-handen ist, der eben so alt ist, dass man einen andern,früheren Besitzer nicht kennt. Und ebenso fest steht, dassder Ausdruck progenitores nur auf männliche Ascendentensich beziehen kann.
Wie Abenberg, so gehörte auch das benachbarte Spaltzu den uralten Besitzungen der Nürnberger Burggrafen.Nur war Spalt Lehen vom Bisthum Regensburg, währendAbenberg Allod war. Spalt war an dieses Hochstift wahr-scheinlich durch Schenkung seitens des Bischofs Gebhard III.(1036—1060) von Regensburg, des Stiefbruders Kaiser Kon-rads II., gelangt. Gebhard wiederum hatte den Ort von seinem