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einen Grafen von Zollern. Wir wissen nur, dass zwischenden Jahren 1192 und 1214 ein Burggraf Friedrich auftrittund dass darunter zwei Personen zu verstehen sind, die mithöchster Wahrscheinlichkeit im Verhältniss von Vater undSohn gestanden haben; über den Zeitpunkt der Aufeinander-folge der beiden dagegen wissen wir nichts. Möglich, jawahrscheinlich, dass Friedrich I. 1200 gestorben ist — dafürspricht der Umstand, dass zwischen diesem Jahr und demZeitpunkt des erstmaligen Vorkommens Friedrich II. einZeitraum von 10 Jahren liegen würde. Riedel, der gleich-falls den in den letzten Jahrzehnten des 12. Jahrhundertsund zuletzt am 1. Oktober 1200 vorkommenden GrafenFriedrich III. von Zollern für identisch mit BurggrafFriedrich I. von Nürnberg hält, nimmt an, dass er am14. Juni 1201 gestorben sei, da sein Gedächtnisstag imKloster Heilsbronn an diesem Tage gefeiert worden sei.Einen weiteren Stützpunkt für seine Annahme findet er ineiner alten, jetzt nicht mehr vorhandenen Gedächtnisstafelim Kloster Heilsbronn, auf der sich folgende Inschrift befand:Anno MCCXVIII obiit Fridericus burggravius de Nürnbergsenior. Da nun in diesem Jahr — meint Riedel — sicher-lich kein Burggraf Friedrich gestorben sei, so schlägt erfolgende Lesart vor: Anno MCCI XVIII kal. jul. obiit u.s. w. Doch ist diese Conjectur eine ganz willkürliche. Dieganze Ausführung Riedels wird im Übrigen schon durchden einen Umstand gegenstandslos, dass der im KlosterHeilsbronn am 14. Juni gefeierte Gedächtnisstag nicht derdes Burggrafen Friedrich I., sondern der des BurggrafenFriedrich IV. ist, wie aus dem Beisatz: qui nobis deditcuriam in Oberndorff hervorgeht: diese Schenkung an Heils-bronn rührt von letzterem Burggrafen her und fällt laut Ausweisder noch vorhandenen Schenkungsurkunde 1 ) in das Jahr 1269.
') Mon. Zoll. II. 118.