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amten längst zu nahezu unabhängigen erblichen Landes-herren fortgebildet, derselbe Prozess war auch bei denniedrigeren Reichsämtern thätig gewesen und hatte ausderen Inhabern gleichfalls mehr oder minder mächtigeGrundherren gemacht, die die in ihren Aemtern beschlosseneöffentliche Gewalt nunmehr als ein ihnen eigenthümlich ge-höriges Recht ausübten, mit Kaiser und Reich nur mehrdurch das lose Lehensband verknüpft. Namentlich das alteHerzogthum Ostfranken hatte sich durch eine ganz eigen-artige Entwicklung seiner Besitzverhältnisse in eine Reihesolcher unabhängiger grösserer und kleinerer Territorienaufgelöst. Ursprünglich war hier wohl der weitaus grössteTheil des Landes Reichsgut gewesen. Mit Waffengewalthatten die fränkischen Eroberer seit dem Ende des 5. Jahr-hunderts sich unserer Landschaft bemächtigt und die bis-herigen Bewohner, Thüringer, Alamannen und Slaven, zwarnicht ausgetilgt oder vertrieben, aber doch des grösstenTheils ihres Grundbesitzes beraubt und auch den ihnen be-lassenen Rest mit Diensten und Abgaben belegt, von denender schon in sehr früher Zeit vorkommende Tribut der so-genannten Osterstufe sich höchst wahrscheinlich als dasletzte Ueberbleibsel darstellt. Einen Theil dieses enormenGrunderwerbs hatten sich wohl die Könige zu eigenerNutzung vorbehalten, einen andern an ihre Grossen zurVertheilung gebracht. Durch spätere Einziehungen — mandenke nur an die durch den Fall des alten BabenbergischenHauses veranlasste massenhafte Güterconfiscation! — wurdeeinerseits das Reichsgut noch weiter vermehrt, wie auf derandern Seite der Umstand, dass seit dem Ausgang dersächsischen Kaiser die deutschen Herrscher während dernächsten Jahrhunderte fast ausschliesslich aus Geschlechterngewählt wurden, die gerade in Ostfranken einen mächtigenHausbesitz hinter sich hatten, diesem letzteren, namentlich