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vom Jahre 1112 1 ), die schon frühzeitig — in dem der StadtNürnberg im Jahre 1219 durch Kaiser Friedrich II. ertheiltengrossen Freiheitsbrief 2 ) — festgestellte, bezieh, bestätigteReichsfreiheit der Stadt und die Inanspruchnahme der Burgals Reichsgut durch Kaiser Lothar nach dem Tode Hein-richs V., für die letztere — ausser der oben angeführtenStelle der Altaicher Annalen, wo Nürnberg als ,fundus'Kaiser Heinrichs III. bezeichnet wird die Gegenbehaup-tung der staufischen Brüder als Erben Heinrichs V. und dieAnsprüche, welche nach dem Abgang des staufischen Kaiser-hauses Konradin und dessen Oheime, Pfalzgraf Ludwig undHerzog Heinrich von Baiern, auf Burg und Stadt erhoben.Doch konnten weder hier noch dort diese Ansprüche durch-gesetzt werden, und so dürfen wir wohl mit grössererWahrscheinlichkeit den reichsfreien Charakter Nürnbergsannehmen.
Wie dem auch sei, das eine dürfte feststehen, dass dieBurg zu Nürnberg schon lange vor ihrer ersten urkundlichenErwähnung ein wichtiger militärischer Grenzplatz gegen dieSlaven und weiterhin gegen die Böhmen war. Als einsolcher muss er aber eine Burgbesatzung mit einem Befehls-haber (Burggraf) gehabt haben, dem dann naturgemäss auchdie Aufsicht über die Stadt und das umliegende Reichsgutübertragen war. Und es lag fernerhin in der Natur derSache und war lediglich die Wiederholung eines bei allenübrigen gleichartigen Beamtungen beobachteten Vorgangs,wenn dieses Burggrafenamt schon sehr bald den Charaktereines erblichen Besitzrechts annahm. Nicht nur die Grossendes Reiches, die Herzöge, Mark- und Landgrafen hatten sichzu Anfang des 12. Jahrhunderts aus jederzeit absetzbaren Be-
') Böhmer c. 1. nr. 2024.
2 ) Prodr. von Wölkerns Historia Norimb. diplom.
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