Handelsstädte) sich der Wappen als Auszeichnung nnd Stemel bedient.'"') Bei Ihnen zerfallen,,wie denn Adel, dieselben in Urwappcn, welche mit dem Gebrauche, Wappen zn führen,entstanden nnd ihre Gültigkeit stillschweigender Anerkennung verdanken nnd in Briefmappen(seit dem 14. Jahrhundert), die durch ein Dokument von Seite des Staatsoberhaupts oder einesvon ihm Bevollmächtigten'^) (domes palalimw gewöhnlich) verliehen wurden.
Die Wappen der Adligen und Wappenbürger, beide Anfangs nur halbrunde oderDreiccks-Schildc mit darauf gemalten einfachen Bildern oder Figuren, später noch durch denHelm mit seinem meist im Schilde schon einmal enthaltenen Kleinode geziert, unterscheiden sichin der äußern Form nur unbedeutend. Die Adligen führen meistens den Kübelhclm, dann denSpangcnhclm (offenen Helm) später häufig mit darauf befestigter Hclmkrone, *^) ohne darangebunden zn sein; die alten Wappenbürgcr den Stcchhelm (geschlossenen Helm) mit daraufliegendem Wulst. Die Hclmdcckcn, seit dem 14. Jahrhundert wohl vorzugsweise als Zierdehinzugelegt, finden sich resp. fehlen in gleichen Verhältnissen bei Adel nnd Bürgerschaft.
Was nun den Ursprung unseres Wappens anbetrifft, so wissen wir, daß dasselbe inder oben beschriebenen Form bereits geführt wurde von Hans EggerS, dem Obcraltcn undKirchgeschworenen zu St. Jacobi (ch 1562), daß es somit schon in daS 15. Jahrhundert hinauf-reicht. Meines Erachtcns darf die Existenz desselben aber noch höher hinauf angenommen werdennnd zwar ans folgenden Gründen: 1) daS Wappenbild ist einfach nnd alt, denn die Rose istnächst der Lilie die älteste heraldische Blume; der Balken ein altes, spcciell sächsisches HcroldS-bild. Die Hclmzicr, die alten deutschen Büffelhörncr, schließen einfach die bekannte Roseein.ch) Unsere Familie führt den Stammbaum hinauf bis in das 13. Jahrhundert. Schonfrüh, sobald die Vorfahren geschichtlich uns bekannt werden, sind sie angesehene Leute, die sichin den ersten Stellungen als Nathmanncn und Obcraltc befinden. Sie leben in der Zeit dermächtigen Hansa. Es scheint mir auf der Hand zu liegen, daß der Nathsherr nnd erste Mannder Stadt in einer solchen Zeit der Blüthe seines Vaterlandes und seiner Verhältnisse füglichnicht ohne Wappen war. Zahllose Vertrüge mit andern Handelsgesellschaften, mit Fürsten,Städten, Rittern:c. wurden in jener Zeit abgeschlossen, und an den verschiedensten Stellenist die Nachricht bewahrt, daß die Beschließenden ihre Urkunde durch Anhängnng ihrer allerSiegel bekräftigt hätten.-ff) Viel später erst finden wir Siegel der Handelsgenossenschaften,so die Lilie als Siegel der deutschen Kanflente ans Gothland, in kleinerer Form als Wappender spcciell in Wisbh eingebürgerten mit den frühern Einwohnern eine Gemeinde bildendenDeutschen. Die Wappen der Hansischen Niederlagen in der Fremde mit dem „Doppel-Adler"
s) Man nannte Personen oder Geschlechter, die, ohne adlig zu sein, daS Recht besaßen erbliche Wap.Pen zu sichren, Wappcngenosscn ober Wappcnbürger. Katechismus der Heraldik.
Die B. waren Personen des höher» Adels oder auch häufig Nechtsgelehrtc. Es gab ein großesund ein kleines Comitiv. Elfteres involvirte die Befugnis!, jährlich einige Personen erblich zn adeln nnd ihnenWappen zn einheilen, lehtcreS gab das Recht, jährlich einige Personen zu erblichen Wappengenossen zu machen,ohne dieselben zu adeln. Katechismus d. H.
-"«) Die Helmkronen sind kleine Kronen von einfacher Form, in der Regel mit 4 Zinken, die in gothischeBlätter, Kleeblätter oder Lilien endigen. Sie sowohl, wie die Wulste dienen zur Vermittlung zwischen Helmund Kleinod. Beide sind keineswegs unerläßlich. Katechismus d. H.
1) „Kraft deuten Hörner, die schlichte Gestalt"
„Meldet der fragenden Nachwelt, wie all!"
U) Siehe Lappcnberg, Geschichte der deutschen Hansa S. IS: „Vertrag aller in Gothland anwe-senden Kaufleute vom Jahre 1287" und S. 16.