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1598 ist er Landratk in Esthland und kommt in der Zeit von 1618 bis 1624 viel-fach als Zeuge und Beisitzer in Manngerichten vor. Er starb etwa 1630. *)
Er war verheirathet mit Anna von Bode, Tochter des Simon Simonsson von Lodeauf "Waschet und der Elisabeth von Tiesenhausen, Jespers Tochter aus Odenpäh, und hattemit derselben drei Söhne: Hans (12), Jürgen (15). Otto (16), sowie zwei Töchter:
1. Elisabeth (13) aus Sauss, vermählte sich 1609 mit Claes Hansson Baron ^Wachtmeister, Oberst der esthländischen Adelsfäline, Landrath in Esthland,Herrn auf Pall, Lakt, Aunak und Neumühle (1590 bis 1625). Eine Tochteraus dieser Ehe, Beate, lieirathete Hermann von Wrangel (Tab. ATI 1). 2 )
2. Anna (14) 2 ), vermäldte sich zwischen 1619 und 1621 mit Erich von AA r art-mann und lebte 1645 als Wittwe.
12. Hans von Wrangel, 4 )
Sohn von Tönnies (4), war Hen- von Tatters. Am 6. October 1638 quittirte er seinemBruder Otto von Wrangel zu Sage über den Empfang der Forderung, die er an dasGut Waschet hatte.
Aus den Oberlandgerichtsakten in Reval erfahren wir sodann, dass Hans vonWrangel von Claes von Tödwen, nach dem Tode dessen Sohnes, als Erbe eingesetzt war.Wegen dieser Erbschaft gerieth nun ersterer in einen Prozess mit Hans Heinrich vonTiesenhausen, welcher als natürlicher Erbe des Tödwen in der Verhandlung vom 15. März1647 Ansprüche auf Könde mit dem Gute Surro machte. Hiergegen brachte Hans vonWrangel vor, dass Claes von Tödwen seinen Vetter, den Rittmeister von Engdes, vondiesem Vermächtniss in Kenntniss gesetzt habe und dass dieser dasselbe bestätigenkönne.
Diese Angelegenheit zog sich bis 1665 hin, wo im Februar endlich die Landräthe inbetreff der tödwenschen nachgelassenen Erbschaft, welche Tönnies Johann vonAVrangelund Interessenten beanspruchten, contra Hans von AVrangel zu Tatters entschieden.Es betraf Könde mit Gesinde Surro und ward entschieden, dass beide Parteien nach derFrau AVittwe Tode sich die Erbschaft zu theilen hätten. 5 )
Am 18. Februar 1663 kaufte er von seinem Brudersohn, dem Assessor TönniesJohann von AVrangel, das halbe Dorf AWindes.
Am 20. März 1667 fällte das königliche Obergericht zu Reval in Sachen desMannrichters Hans von Wrangel zu Tatters, Klägers, wider den Landrath und OberstReinhold von Metztaken, Beklagten, in betreff des Streitpunktes des Gutes Mettapä imKirchspiel AA^esenberg eine Entscheidung und erwähnt hierin, dass der Kläger am 20. März1630 einen zwischen dem alten verstorbenen Claes von Tödwen und dem verstorbenenA'ater der Beklagten abgeschlossenen Kauf- resp. Verkauf-Contrakt über das Gut Mettapäselbst unterschrieben habe.
1) Maydel, Brie«. I, Nr. 45.
2) Maydel, Briefl. I, Nr. 35.
3) Maydel, Briefl. Nr. 58; von Wrangcll, Bow. VI, p. 656.
J) K.-B. Nicolai in Reval; Toll, Urk. Nr. 225; M. Wrangel, Sammlung XI, Nr. 19; II, Nr. 35.
5) Okerlandgerichtsakten, Protocoll in Reval.