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von drei Last Koggen, drei Last Gerste, einer Last Hafer und einer Tonne Butter voneinem jeden der Söhne abgefunden, dagegen aber den Söhnen die Disposition der väter-lichen Güter mit Vorbehalt der Baarschaft cedirt mit dem Versprechen, die Schuld zubezahlen. Ja es war ihr von ihrem Ehemanne im Testament denominirtes Leibgedinggegen ein Deputat angewiesen und abgetreten. Die Mutter hatte nun 1666 wegen ihrereignen Schuld eine Obligation an Caspar Dunten ausgegeben und' ihren Sohn BerndJohann von Wrangeil dabei nur als einen Zeugen gebraucht. In dieser Obligationsetzt sie einen Termin, und wenn sie solchen nicht halten würde, werde sie ihresichersten, gewissesten und beweglichen Güter zum Unterpfande verschreiben, welchesaber nichts anderes bedeutete, als ihr Deputat sammt den Interessen über die aus-stehenden Schulden zu opfern.
Dunten veranlasste erst 1682 das fernere. Bernd Johann von Wrangeil warseit 1669 wenig zu Hause, viel in Stockholm und nachmals in königlichen Dienstengewesen, so dass er in keiner Weise irgend eine Verpflichtung zur Deckung der Schuldhatte. x )
Im Jahre 1690 sah sich Bernhard Johann sogar veranlasst, eine Klage gegenseine eigene Ehefrau Gertrud geborene von Wrede und seinen ältesten Sohn, den Ritt-meister Bernhard Reinhold von Wrangeil, einzureichen.
Kläger Bernhard Johann von Wrangell hatte, weil er so mit Schwachheit undKrankheit beladen, dass er seiner Füsse nicht mächtig, sondern meistens bettlägerig war,Verlangen gehabt, aller weltlichen Sorge und Bekümmerniss zu entsagen und seinemGotte bis an sein Ende in Frieden und Ruhe zu dienen. Er hatte daher am 28. April1689 eine Schrift aufgesetzt, laut welcher er seiner Gattin seinen ganzen Haushalt über-trug und ihr die freie Disposition gab, über alle seine Güter ohne jegliches Wider-sprechen nach ihrem Belieben und Vorsichtigkeit zu schalten, walten und zu regieren,und die Prozesse, wozu er ihr die Documente gegeben, auszuführen, also, wie sie esvor Gott und ihren Kindern verantworten könne.
Dagegen soll sie ihn „mit Essen und Trinken, leinen Zeug, einer Magd und Diener,so ihm aufwarten, unterhalten und zu Kleidern, ein Spielgeld von 124 Reichsthalernjährlich geben", und dass solches steif und fest gehalten und nimmer geändert werden solle,unterschrieben nicht allein beide Parteien diese Schrift, sondern es wurde auch derGeneral-Gouverneur in Narwa gebeten, als Zeuge zu unterschreiben.
Allein schon nach zwei Jahren sah sich Bernd Johann veranlasst, gegen seineEhefrau und seinen ältesten Sohn Bernhard Reinhold klagend vorzugehen, weil1) ohne sein, des Vaters, Vorwissen beide ihre Vollmachten überschritten hatten, undohne alle Noth, sogar gegen des Vaters Verbot, flu- einen geringen Preis sein kostbaresHaus in Narwa verkaufen wollten; 2) will seine Ehefrau ihn unmündig machen, seineBrieflade nicht verabfolgen lassen und hatte verboten die Documente wegen seiner Prozessemit dem Bruder seiner Eheliebsten, dem Grafen von Wrede, und Obersten Cronmann, beidem sie deponirt liegen, herauszugeben, was um so gefährlicher, als er den Prozess mit
i) Oberlandgericlit Reval, Convolut 71 Nr. 3.