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werden miisste und Bernd Johann diesem gestattete aus seinem Busch jährlich für jeg-liches Hundert zwei Faden Holz hauen zu lassen.
Die Interessen trug Bernd Johann ah; er musste aber, um solche zahlen zukönnen, 1000 Thaler von anderen aufnehmen. Ebenso wurde auch das Holz verab-folgt, bis man sah, dass die Genehmigung zum Hauen sehr gemissbraucht wurde; denndas gehauene Holz wurde nicht in Faden gesetzt und ebensowenig vor der Abführungdem Amtmann von Addinal zur Prüfung der Richtigkeit gezeigt. Dem Landrath warnur vergönnt gewesen, im ganzen sechzig Faden zu hauen, er hatte es jedoch für besserbefunden, jedem Bauer wohl sechzig Faden zu gestatten.
Dem Bernd Johann entstand durch dieses alles sehr viel Schaden und er bat daheram 27. Februar 1688, den Landrath dahin zu verurtheilen, dass dieser, wenn er dasganze Gut Addinal einnehmen und besitzen wolle, an Bernd Johann zuvörderst dasauf einseitigen Brief zugeschlagene Gut neben der Hoflage für den Preis, welchenBernd Johann gezahlt, sowie gegen Erstattung des zugefügten Schadens und Bauern-restanten, annehmen solle. Da Fabian sich hierzu nicht verstehen wollte, machte BerndJohann den Vorschlag, ihm, dem Kläger, ein Gut bis zur Befriedigung einzuräumen undso lange, bis sich ein anderer Käufer finden würde, mit den Interessen seiner vor-geschossenen 3000 Reichsthaler zufrieden zu stellen, und er erst nach Verkauf desGutes sein Kapital mit Zinsen zurückgezahlt erhalten würde.
Kurz darauf fand sich auch in der Person des Landeshöfdings Baron Hans Heinrichvon Piesenhausen ein Käufer für das Gut Addinal. *)
Bernhard Johann von Wrang eil scheint von sehr starrsinnigem, streitsüchtigemCharakter gewesen zu sein, wovon seine vielen Prozesse, die er oft ohne rechten Grundbegann, Zeugniss geben; selbst mit seinen nächsten Verwandten hielt er keinen Frieden.Von den vielen Streitigkeiten seien hier nur die wichtigsten erwähnt.
Zunächst wurde ihm wegen einer Schuld mit Execution gedroht. Allein er littkeine Executoren auf seinem Hofe Lagena und drohte, solche hinaus zu werfen, fallssie kommen würden. Der Fiscus ging daher klagend gegen von Wrangeil vor. DieExemtion wurde durch den Rathsverwandten, Gerichtsvogt Caspar Dunten veranlasst,welcher aus dem zu Lagena gehörigen Gute Uddrias zwei Hocken Roggen zu fordernhatte und nach vielfältigen Erinnerungen zwei Immissionen in das Gut Lagena vornahm,von Wrangell widersetzte sich dieser Immission sehr, beachtete selbst die deshalb an-gedrohte militärische Execution nicht, sondern erklärte, den Unteroffizier, sobald er in seinemGute die Execution vornähme, daraus zu verjagen und ihm die Haut voll zu schlagen.
Die Schuld rührte von seiner verstorbenen Mutter her und hätte von den beidenBrüdern bezahlt werden müssen. Bernhard Johann hatte für seinen Antheil schonzwei Posten von 100 Tonnen Korn abgetragen, so dass er nichts mehr hergeben wollte,sondern den Rest von seinem Bruder Reinhold einzuziehen überliess.
Die Mutter des Bernd Johann von Wrang eil hatte sich am 14. Februar 1662von ihren Söhnen und Töchtern separirt und durch Transakt mit einem jährlichen Deputat
!) Oberlandgericht Reval, Convolut 410 p. 358 Nr. 37.