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Verringerung der Schuld der Stryekschen Erben dienen sollte. 1 ) Trotzdem kam Sali 1689doch in Concurs, und das Obergericht sandte Reinhold von "Wrangeil einen Erlass zu,entweder selbst das Gut zu kaufen oder einen Käufer, der ihm mehr gäbe, als dieCreditoren für das Gut in Concurs gezahlt hätten, zu präsentiren. Einen solchen fand erin der Person des Majors Bernhard von Schulmann und der Kauf wurde auch unterm3. Juli 1689 vom Obergericht bestätigt.
Nachgeholt muss noch werden, dass Reinhold von Wrangeil auch mit seinemBruder vielfach in Streitigkeit gerietli, welche namentlich die Grenzen ihrer Güter sowieüberhaupt den Nachlass ihres Vaters betrafen und von denen nur die beiden nachfolgendenErwähnung linden mögen.
Das väterliche Testament bestimmte, dass Bernd Johann von Wrangeil, weiler mehr Land bekommen, seinem Bruder Reinhold 1000 Reichsthaler herauszahlen sollte.Da nun bei dem am 14. Februar 1662 zwischen der Mutter und den beiden Brüdern zustände gekommenen Vergleich das obige Testament in allen Punkten und Klauseln aufrecht-erhalten werden sollte, so cedirte Bernhard Johann von Wrangeil seinem Bruder dieihm zukommende Hälfte der bei dem Landeshauptmann Jacob Mack von Duwall aufInteressen stehenden 2000 Reichsthaler. Wegen dieser Summe entstand aber mit demerwähnten Duwall ein Streit, der insofern ungünstig für die Brüder ablief, als ihnen-190 Thaler vom Kapital nebst den Interessen, sowie auch andere Gefälle, wie Zollkornund Reiterverpflegung abgesprochen wurden. Dieser Verlust, sowie die Prozesskostenwaren von den Brüdern gleichmässig zu tragen und nach dem Testament war BerndJohann noch obendrein verpflichtet, den Abgang von den cedirten 1000 Reichsthalernzu ergänzen. Bernd Johann ging aber gutwillig auf nichts ein, so dass Reinholdnichts übrig blieb, als klagbar zu werden. 2 )
Sodann sah sich dieser nochmals im Jahre 1677 gezwungen, seinen Bruder ge-richtlich zu belangen. Nachdem nämlich die Mutter 1675 gestorben war und eine ver-siegelte Brieflade, worin vor allem gute Nachrichten vorhanden gewesen sein sollen,nachgelassen, hatte Reinhold seinen Bruder am 9. Mai 1676 gebeten, mit ihm zu-sammen die Brieflade zu öffnen und den Nachlass, den Bestimmungen des väterlichenTestaments vom 22. Januar 1652 gemäss, zu ordnen. Da nun Bernd Johann diesemErsuchen in keiner Weise nachkam, legte Reinhold am 19. März 1677 beim Ober-landesgericlit gegen seinen Bruder wegen der gehabten Schäden, Kosten und Auslagen etc.Protest ein.
Reinhold von Wrangeil war verheirathet. Der Name seiner Ehegattin istjedoch nicht bekannt. Ihrer wird nur einmal in einer Klagesache, die Reinhold gegenJohann Jürgen von Helfreich und dessen Söhne am 27. October „wegen grober Injurien,verübter Gewalt, Aufkündigung des Landfriedens und dadurch vieler verursachten Kosten"anhängig gemacht hatte.
Reinhold starb 1706, nachdem er schon am 25. Juli 1684 vom königlichenConsistoriiun zu Reval einen Begräbnissplatz in der Domkirche zu Reval für 80 Thaler
!) Oberlandgericlit, Protocoll 1687 p. 382.2 ) Oberlandgericht Reval, Convolut 403 Nr. 8.