2. Anna Brita (16A) von Allo lieirathete vor dem Jalire 1652 den Major Dietrichvon Bosen, den Stammvater der Grafen von Kosen (1657), auf Schönangern,Riesenberge, ward aber am 17. Januar 1695 Wittwe.
Wie oben bereits erwähnt, war Ebba Barbaras Stieftochter Anna Dorothea vonTiesenhausen an Freiherrn Hermann von Wrangell (Uli 1) verheirathet. Als nundessen Schwiegervater Carl von Tiesenhausen verstarb, ohne Kindel' von Ebba Barbarazu hinterlassen, verblieb letztere in der Haushaltung zwei Jahre, als wenn Hermanns Gattinoder andere Erben gar nicht vorhanden wären, und nahm alle haaren Mittel, Gefälle, Obli-gationen und was bis zum Werthe von 12 000 Reichsthalern nur gefunden ward, an sich;auch bestand sie darauf, dass die ihr zugesagte Morgengabe in Höhe von 20 000 Reichs-t,haiern, anstatt 10 000 Reichsthalern, mit dem Trauerjahre, sammt Mobilien und anderenStücken, wie es Landesrecht und üblicher Gebrauch wäre, ausgesteuert werden möchte.Hierbei begnügte sich aber die Beklagte nicht, sondern verlangte noch mehr und wollte dieGüter nicht verlassen. Hermann von Wrangell wandte sich daher an das Hofgerichtzu Dorpat, welches am 6. März 1655 sein Urtheil dahin abgab, dass Hermann von Wran-gell der Ebba Barbara die ganze Morgengabe nebst vielem anderen bezahlen sollte, undbegründete solches darauf, dass des Klägers Schwiegervater so viele Allodial-Güter hinter-lassen habe, die später nach Norkjöpinger Beschluss der Anna Dorothea zufallen würden.Vierzehn Tage nach obbesagtem Urtheil versuchte die Beklagte durch Freunde undFreundes Freunde, den Kläger Hermann von Wrangell zu bereden, mit ihr einen Accordeinzugehen, versuchte sogar durch seinen Advokaten ihn in die Meinung zu bringen, „wiesie von allen Allodial-Gütern ab- und der Kläger zugegangen, insonderheit aber, welchegrosse Wohlthaten er von ihrem Vater Hans von Wrangel empfangen, und nach desletzteren Tode selbst die Freiherrschaft bekommen". Endlich verstand sie es, den Kläger,der von der inzwischen eingetretenen Reduction nichts wusste, durch schmeichelnde Wortedahin zu bringen, folgenden Accord zu unterschreiben, welcher am 10. October 1655 seineBestätigung durch die schwedische Reichskammer erhielt:
1. Aller Unfriede wird vergessen.
2. Hermann von Wrangell verpflichtet sich, dem von Bellingshausen wegen seinerEheliebsten Ebba Barbara von Wrangel über alles, was sie aus ihres verstorbenenEheherrn von Tiesenhausen Verlassenschaft bis jetzt in Händen hat, alles in allem 9000Thaler, zu geben und des verstorbenen Johann von Uexkiill und verstorbenen Jürgen vonUexkiills Wittwen Obligationen, jede von 2000 Reichsthalern, auszuliefern, welche Summenbei Uebergabe des Capitals von 9000 Reichsthalern abgehen.
3. Zur Versicherung bis Erlegung dieses Capitals mit sechs Procent Zinsen verpfändetHermann von Wrangell an Bellingshausen seine harrischen Güter Jerwakant und Idenorm.
4. Hingegen cedirt Bellingshausen dem Hermann von Wrangell seiner Eheliebstenväterliche Güter Rösthof und Warrol im Dörptschen, das Gut Wiesrück in Inger-manland und das Gut im Kirchspiel Sackula in Finnland.
5. Wegen des in Dörpt stehenden Hauses verbleibt es bei des Barons Hansvon Wrangeis väterlicher Donation, jedoch, dass Baron von Bellingshausen, so langeer und seine Eheliebste leben, daran freie Niessung und Verfügung behalten.