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adeligen Standes mit Freiherrntitel, Privilegien nnd Bedingungen zu versehenund ihnen hierüber ein Diplom auszustellen, wodurch die Königin den beiden genanntenvon Wrangeis den Freiherrn-Stand, -Titel und -Würde verlieh. Auch gab dieMonarchin ihnen „zum Unterschied von anderen freiherrlichen und verschiedenen ritter-lichen und adligen Familien" ein vermehrtes Wappen.
Endlich verlieh die Königin — weil Hans von Wrangel das Gut Ludenhof in Liv-land infolge Donation im Jahre 1624 besass, für welches die Königin seinem Schwieger-sohne, dem Oberstlieutenant Carl von Tiesenhausen, die Expectenz ertheilt hatte, dieseraber 1653 schon verstorben war und hiernach das Gut Ludenhof der von Tiesenliausen-schen Tochter, 4 verheirathet an Hermann von Wrangeil, zugefallen war — den beidenWrangeis das Recht, sich Freiherren zu Ludenhof schreiben und nennen zu dürfen.Die Königin machte sonach Ludenhof zu einer Freiherrschaft.
1664 ward Freiherr Hans von Wrangel auf der Freiherrenbank im Ritterhausezu Stockholm unter Nr. 55 immatriculirt, verstarb aber schon 1667 zu Reval, wo er am14. Juli in der Domkirche beigesetzt und ihm ein Denkmal in derselben errichtet wurde.Dieses besteht in einem grossen, mit kunstvoll geschnitzten Helmdecken versehenen, inFarben ausgemalten Wappen mit einer Inschrift. Auf den Hehndecken liegen ringsherumdie gemalten Wappen seiner sechzehn Ahnen. Das Denkmal befindet sich an der Wanddes Altarraumes neben dem Rathschore.
Nach dem Tode des Landraths Freiherrn Hans von Wrangel entwickelten sichmehrere Prozesse wegen seines Nachlasses.
Laut Kaufbrief vom 24. October 1650 hatte er nämlich das Gut Parkanehmj inFinnland mit Vieh und fahrender Habe an den Oberst Gerhard von Löwen für 2800 Reichs-thaler species verkauft und letzterer auch noch die Intraden und Einkünfte erhalten.Durch die Reduction fiel das Gut 1685 dem König anheim und es wurde hierbei bestimmt,dass die Erben des von Löwen von den Erben des verstorbenen Oberst von Wrangelden Kaufschilling laut Urtheil des Oberlandgerichts imd von Ihrer Majestät geschehenenConfirmation zurückerhalten sollen, und zwar die Summe von 3752 Reichstlialern, in wel-chen die Zinsen von obigen 2800 Reichstlialern inbegriffen waren. Ausserdem wurdefür die vier Jahr und elf Monate im Genuss gehabten 7 y 2 Haken eine Entschädigungvon 1843 Reichstlialern species und 48 Groschen festgesetzt, welche • Summe ebenfallszurückgezahlt werden sollte. 1 )
Diese 7 x / 2 Haken beanspruchten die Löwenschen Erben ebenfalls. Ferner lautetedie Immission des Hakenrichters Fromhold Otto von Wrangel (XII 35) am 30. April1686 in des Freiherrn Hans von Wrangeis Erben Güter auf 14y 2 Haken, wiewohlin der Immission nur 1 y 2 Haken vermerkt waren, welche den Löwenschen Erben zurAbtragung der Interessen für diese Haken vom Eintritt der Immission bis zum 3. April1691 auf sechs Procent Gebühren normirt waren, nach des Hakenrichters Reinhold vonEngdes unter dem 26. Mai 1690 aber den letzgenannten Erben zugelegten Immission vonsieben Haken als Bestand festgesetzt, welche in den erwähnten vier Jahren elf Monaten
i) Die Arbeit für einen Hakenbauer, indem selbiger mit seinem eigenen Gespann und Unterhalt die Arbeit verrichten musste,wurde pro Tag mit einem Tlialer berechnet.