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endlich, die Jungfrau Elisabeth von Kosen zu sich zu nehmen und mit Kleidung zuversehen.')
Im Jahre 1651 befand sich unser Oberst Hans von Wrangel wegen der Grenzenzwischen Pirk und der Sellyschen Mühle mit dem Mannrichter Jürgen von Uexkiill zuAngern im Streit. Nach einer Verhandlung vor dem hämischen Mannrichter am 4. Augustwurden indessen die Grenzen festgesetzt.
Um diese Zeit giebt uns Hans von Wrangel einen Beweis seiner grossen Güteund Fürsorge. Nachdem er schon 1650 der Kirche zu Kappel das Pastoralland geschenkt,stellte er den 29. September 1651 eine Schenkungs-Urkunde für die Kirchen zu St. Johannisund Oberpalilen aus.
Nach dem Tode seines Bruders Hermann von Wrangel (2) war Hans vonWrangel zum Vormund von dessen Erben und demzufolge auch zum Administrator vondessen nachgelassenen Gütern erwählt worden. Hans von Wrangel hatte als solcherwahrgenommen, dass die Kirchen und Pastoren mit schlechtem Auskommen versehenwaren und dieserhalb schon oft „querulirt" hatten. Er half diesem Uebel zur „Beför-derung Gottes Ehre und besseren Unterhalts der Prediger" ab und legte nach der Johannis-Kirche drei Bauern mit Land und nach der Oberpahlenschen Kirche so viel Land, als demPastor nöthig, und ausserdem auch das Dorf „Sachse Assent", worauf er vier Bauernsetzte. Noch in demselben Jahre reist er als Deputirter der esthnischen Kitterschaftnach Schweden.
Am 9. Juni 1653 finden wir Landrath Hans von Wrangel zu Allo und Kymene-gärd als Bevollmächtigten des Obersten Johann Moritz von AVrangel (7), als dasManngericht über die Arrende-Liquidation nach einem mit dem Hofmeister seiner Mutterzu Stockholm am 10. März 1647 über Wasahof abgeschlossenen Contract entscheidet.
Endlich ist noch anzuführen, dass sich im Jahre 1655 Freiherr Hans vonWrangel von Allo in einer Sclmldklage gegen Moritz von Langen befand, welcher ihnvor das Hofgericht zu Dorpat citirte, zu welchem Termin aber Hans von AVrangel nichterschien. 1659 abermals citirt, reicht Hans von Wrangel eine Supplik an das könig-liche Hofgericht ein, welche dasselbe am 7. December dem Kath zu Dorpat einsendet unddemzufolge von Langen verurtheilt wird.
Der Landrath und Oberst (1653 ausser Dienst) Hans von AVrangel hatte sich,wie wir gesehen, von Jugend auf den Kriegsdiensten der Könige von Schweden gewidmetund sich bei allen Gelegenheiten brav und tapfer benommen, ausserdem bei Ausübungseines Landrathsamtes zu seines Landesherrn und des Reiches Zufriedenheit sicli immerwillig und tüchtig gezeigt, ferner besonders gegen die Königin Christine und die KroneSchweden seine Treue und Redlichkeit zu jeder Zeit bewiesen.
Die Königin Christine fand sich daher d. d. Stockholm den 8. October 1653 be-wogen, den Oberst bei der esthländischen Adelsfahne und Landrath in Estldand Hansvon AVrangel zugleich mit seinem A'etter, den Rittmeister Hermann von AVrangell,den wir noch als Stammvater des Hauses Ludenhof (VHI 1) kennen lernen werden, zuEllistfer nebst deren Kindern und nachkommenden Leibeserben zur Verbesserung ihres
!) Oherlandgericht zu Keval, Archiv Convol. 191, Nr. 5.