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1 (1887)
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Im Jahre 1636 hatten sich Differenzen zwischen Bernhard von Scharenberg,welcher, weil blödsinnig, den Landrath Hans von Wrangel zu Allo zum Vormund er-halten hatte, und der Hausfrau des Johann von Uexkiill und dessen Kindern erhohen.Am 20. Februar genannten Jahres waren einige Versuche zu Ausgleichungen gemachtworden, die aber ohne Resultat verliefen.

Endlich am 10. September 1638 kam ein Vertrag zwischen Bernhard von Scharen-berg und den Uexküllschen Erben zu Staude, welcher vor dem königlich schwedischenRath, des Fürstenthums Gubernator etc. und zehn Landräthen dieses Fürstenthums zuReval abgeschlossen wurde.

Die Parteien waren: Bernhard von Scharenberg zu Sauss, estlmischer Landrath,respective dessen Schwieger-und Stiefkinder, Herr Hans Wrangel zu Allo, für sich undseine Hausfrau Anna von Uexkiill einestheils und Johann Georg von Uexkiill, erbgesessenzu Fickel, Mentz und Assig, anderntheils.

Der Streit betraf den Hof und das Gut Sack, sowie des Landraths von ScharenbergGut Fickel. Er wurde endlich derart gütlich beigelegt, dass der Oberst Hans von Wrangel,Johann und George von Uexküll für sich und ihre Erben der Forderung von 9000 Reichs-thalern in specie oder der beweglichen und unbeweglichen Güter an den Landrath Bern-hard von Scharenberg entsagten. Von diesen 9000 Reichsthalern wurden aber die2000 Reichsthaler in specie ausgenommen, Avelche letztgenannter Landrath der JungfrauEbba Barbara von Wrangel (16) geschenkt hatte.

Die Uexküllschen Erben versuchten zwar den angenommenen Vertrag mit Bern-hard von Scharenberg wieder anzufechten, allein es gelang ihnen nicht.

Im Jahre 1647 hatte der Landrath Oberst Hans von Wrangel des Johannvon Rosen Güter Sonorm und Schönanger unter dem Vorwande, die für dessen Brudergemachten Schulden daraus zu bezahlen, an sich genommen und mit Bewilligung derMutter des letzteren im Besitz behalten, jedoch mit der Bestimmung, dass er dieselbenhei Rückkunft eines der Brüder von Rosen, die sich in Deutschland befanden, wiederabtreten solle.

Hans von Wrangel hatte während der Abwesenheit der Geschwister Elisabeth,Magdalena und des Rittmeisters Johann von Rosen die Güter zu administriren und ward,als letzterer zurückkehrte, um Abtretung der väterlichen Güter angehalten; Johann vonRosen vergleicht sich daher mit Hans von Wrangel am 2. Februar 1647 derartig,dass die Mutter von Rosen, geborene Magdalena von Asserye, das Haus in Reval undRiesenberge behält, dem Hans von Wrangel dagegen Sonorm zur Administration und mitdem Unterhalt der Magdalena von Rosen belassen wird bis zur - Theilung unter die beidenBrüder Dietrich und Johann von Rosen, wo Hans von Wrangel es zum Unterhaltihrer Schwester Magdalena von Rosen abtritt.

Als Unterpfand behält Hans von Wrangel Schönangern für seine ausgelegtenGelder im Betrage von 3472 ' 4 Reichthalern, die zum Theil die Ausstattung seiner Tochterbildeten, welche den Kapitän Dietrich von Rosen heirathen will. Ausserdem werden nocheinige unwesentliche Bedingungen festgesetzt und Hans von Wrangel übernimmt -es