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de la Gardie mit einigen Leuten abgesandt, die beiden kleinen Festungen Rositten undLudzen zu erobern, wobei Adzell am Aa-Fluss genommen wurde. 1 )
Sein Regiment stand zur Zeit in Dorpat, Nyhaten, Marienburg und kam dem-nächst nach Rositten, Adzell und Sesswegen.
Im Jahre 1631 ist Hans von Wrangel schwedischer Oberst und Statthalter derFestung Kokenhusen sammt inliegenden Lehen; 1632 linden wir ihn als Kriegsoberst überein Regiment Dragoner, 1633 steht er in Narwa und erhält den Befehl, die vom Schnellvon Persien zurückkehrende holsteinische Gesandtschaft mit fünfzig Reitern einzuholen. -')
Wie bereits erwähnt, war er Landrath in Barrien. Seine Wahl als solcher erfolgteam 4. Juli 1624, worauf er sofort den Eid leistete und diese Stellung antrat, in welcher ereine ausserordentlich erspriessliche Thätigkeit entwickelte. Auch aus seinem Privatlebensind uns mehrere Mittheilungen, die meistentheils Streitsachen beim Hofgericht betreffen,überkommen.
Im Jahre 1626 hatte er ein Duell mit dem Junker Arnd Metztaken, welchen erverwundete. Demzufolge übernahm der Landrath Bernd von Scharenberg das Geleitfür Hans von Wrangel, welches von dem Bürgermeister von Reval Johann Derentlialvergönnt wurde. :! )
Am 8. Februar 1632 quittirt er dem Hans von Rechenberg über die gegen denKöniglichen Gnadenbrief auf das Gut Asserye empfangenen 1500 Reichsthaler, welcheHans auf Anordnung des Königs und gemäss der ihm gegebenen Instruction und Voll-macht empfangen und diese Summe in den königlichen Diensten, Nutzung und Anwerbungvon Reitern angewandt. Er händigt dem Hans Rechenberg nach Empfang dieser Geld-summe den Königlichen Gnadenbrief auf das Gut Asserye aus, welchen Hans Wrangelvom Könige im Feldlager zu Wiirzburg erhalten hatte.
Im Jahre 1635 hatte Hans von Wrangel einen Prozess gegen Jürgen vonWrangel (XII10, XIIA 1) zu Pedua und Sicklecht. Die Commission hatte schon 1630in derselben Sache geurtheilt und unter dem 30. April 1632 entschieden, dass OberstHans von Wrangel zu Allo bei erwiesenen Grenzen bleiben solle.
Jürgen von Wrangel beschwerte sich indess, dass er seine Beweise nicht soschnell hätte beibringen können, er habe 1633 seine Bittschrift beim Landgericht angebracht;auch aus andern Gründen wurde Jürgen von Wrangel nochmals gehört. Der Land-rath Hans von Wrangel zu Allo klagte 1635 dagegen. Es ward daher die Sachenochmals von dem Gouverneur und von den Landräthen, unter denen auch Otto Wrangelzu Kaw (XI 2) war, verhandelt, welche den Jürgen von Wrangel wegen Mangel anBeweisen zu einer Strafe von 500 Reichsthalern verurtheilten.
Dagegen wurde die Anklage gegen den Landrath Hans von Wrangel, der Ge-walt gegen den Jürgen von Wrangel durch Grenzverletzung angewandt, dem Gerichtam 31. August 1635 übergeben. Dasselbe entschied, dass beide Parteien in ihren Grenzenvon Allo und Sicklecht zu verbleiben hätten. 4 )
f) v. Ungern-Sternberg, Arcli.; Joli. Elilers Protokoll-Büch 1624 p. 2 u. s. f.
2 ) Geschichte der Stadt Narwa.
3 ) Geleitbuch der Stadt Reval p. 501.
4 ) Protocollbuch des Oberlandgerichts zu Reval XIIA p. 112, 167.