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2. Dorothea (3), geboren 1590, gestorben 1662, "vermählt mit Beinhold vonFersen auf Sipp und Obja, geboren 1594, gestorben 1649, schwedischerOberstlieutenant, 1 ) Stammvater eines Zweiges der Freiherren von Fersen.Von beiden Eheleuten befinden sich Brustbilder im Schloss zu Stafsund (Stock-holm-Län).
3. Margarethe Helene (4) war mit Otto Freiherr von Scheidingen auf Stocko-witz vermählt.
Bald nach dem Tode ihres Ehemannes fand sich die Wittwe am 6. September 1594mit den Gebrüdern Clans und Eeinhold von Uexkiill wegen des Hofes zu Allo ab, undwaren hierzu ihre Vormünder und Verwandten, als: Dietrich von Stryk zu Mönnikorb,Bittmeister Moritz von Wrangel zu Parrienthal (XIH 6), Wilhelm von Uexküll zuKosk, Heinrich von A-nrep zu Hehl, Christopher von Treyden und Fabian von Wrangel(XVHI 16) erschienen. Sie verkaufte Allo und wurde befriedigt.
Endlich befindet sich die Wittwe (1596) in einer Klagesache wider Bersten vonFirks, welcher Gelder von Kudlins (Kuddelin) Erben empfangen und dafür drei Gesindedem Gute Padis (Patz) verschafft hatte. Am 27. Januar ward diese Klage vom Obergerichtin der grossen Gildestube zu Beval zu Gunsten der Wittwe entschieden.
Wie wir schon gesehen, hatte der verstorbene Johann von Wrangel lange mitdem verstorbenen Johann von Kuddelin wegen der Güter Patz gestritten, und warlaut JJrtheil vom 9. Juli 1586 Mechel von Wrangel, welche lange Zeit in Busslandgefangen gehalten wurde, als rechtmässige Erbin anerkannt worden. Sie hätte wohlausgelöst werden können, allein hierzu zeigte Johann von Hastfer von Idenorm, der sichnoch bei Lebzeiten dieser Wittwe als rechtmässiger Erbe der Güter bemächtigt hatte,wenig Neigung; er verkaufte dieselben vielmehr sehr billig an Johann von Wrangel,wozu Hastfer jedoch kein Becht, gehabt hatte. Es traten daher Fromhold von Lode, auchbeide Jürgen von Paykul, als Schwester- und Bruderkinder gegen die Wittwe desJohann von Wrangel, Barbara von Anrep zu Allo, und deren Sohn, den LieutenantJohann von Wrangel auf Allo, als Kläger auf und verlangten als rechtmässige Erbenin die Güter eingewiesen zu werden.
Ferner verklagte Hans von Treyden zu Soempe die Wittwe und wies nach, dasser der Mechel von Wrangel von der Schwertseite verwandt und dass seine Gross-mutter auf dem Gute Patz geboren, also sein Vater Wolmar von Treyden mit gedachterWittwe Geschwisterkinder gewesen, und da die Schwertseite nach dortigem Beeilte alleZeit der Spielseite vorzuziehen sei, so bat er, ihn als den rechten Erben zu obengedachtemGute zu erkennen.
Der Lieutenant Hans von Wrangel legte im Namen seiner Mutter hiergegenVerwahrung ein und bestritt zunächst die von Eeinhold von Lode eingebrachten Be-schuldigungen, nach welchen sein Vater dem Urtheil und Becht zuwider die Güter ansich gebracht und die natürlichen Erben von demselben ausgeschlossen habe, auch bekämpfter, dass seine Mutter das von ihrem Ehewirth gethane adelige Gelübde nicht erfüllt habe.
l) Wrangeil I., Urk.-Samml. III Nr. 12.