— 182 —
lind die Güter Padis (Patz) vermacht hatte, und letztere wiederum durch ein Testament vom0. November 1580 ihre sich in russischer Gefangenschaft befindliche Schwester Meclielvon Wrangel (III 29) zur Erbin der genannten Güter einsetzte. Da nun beide Schwesternohne Kinder verstarben, so gingen die genannten Güter nach den obigen Landesgesetzenan die nächsten Blutsfreunde und Verwandten, und zwar an den Kittmeister Johannvon Wrangel zu Allo über, wodurch derselbe rechtmässig in den Besitz und das Jusvon Padis gelangte. Kuddelin hatte aber ungeachtet des Richterspruchs von 1586 denAcker besät und verlangte den Genuss von seinem aufgesäten Korn. Durch den richter-lichen Spruch wurde aber Kuddelin vollständig abgewiesen und noch obendrein verpflichtet,den aufgebrochenen Acker wieder mit Roggen zu besäen. Gleichzeitig wurde erkannt,dass aller Korn-Zehnte bei dem Hofe bleiben solle, bis vom König eine weitere Erklärungabgegeben sei. Die Resolution des Königs Sigismund erfolgte am 7. Juni 1594 zu Gunstender Erben des mittlerweile (1593) verstorbenen Rittmeisters Johann von Wrangel.
Im Jahre 1587 kaufte Johann von Wrangel das Gut Allo von Otto von Uexküll,wofür er sein Leppensches Gut am Strande diesem überliess und noch 3883 alte Markrigisch herauszahlte. Am 8. Juli 1589 liess ihm infolge dessen Otto von Uexküll den Hofund die Güter Allo mit Ausnahme der Erbgerechtigkeit und „Zuspräche", welche Clausvon Kursei besass, auf und gleichzeitig übertrug Alita von Rosen Johann von Wrangel,dem Schwager ihres Vaters Reinhold von Rosen, dieses Gut. 1591 gerieth Johannvon Wrangel wegen dieses Hofes Allo mit Claus von Uexküll zu Felks in Streit, welcherindessen vom Oberlandesgericht beigelegt wurde. Es hatte nämlich Reinhold von Rosendas Gut und den Hof Allo dem Otto von Uexküll testamentarisch vermacht, doch mit demVorbehalt, dass Otto von Uexküll nach Rosens Tode sich bezüglich der Erbgerechtigkeit mitdessen anderer Tochter und dessen Schwägern vergleichen und vertragen solle. Da aberJohann von Wrangel diese Güter rechtmässig durch Kauf an sich gebracht hatte undsomit auch die Erbgerechtigkeit und des Erbtheils Mitgabe der jüngsten Schwester, sowurde er vom Gericht „als der nächste des Hofes und aller Güter Allo" anerkannt.
Hiermit war aber die Sache noch nicht abgethan, denn noch in demselben Jahresah sich der Rittmeister Johann von Wrangel zu Ellistfer veranlasst, abermalsklagend gegen Claus von Uexküll zu Felks aufzutreten; auch dieses Mal erfolgte durch denobersten Gerichtshof am 30. Juni lediglich die Bestätigung des vorher mitgetheilten Er-kenntnisses, so dass Johann von Wrangel im vollsten Besitz auch des Jus über denHof und die Güter Allo verblieb.
Hans von Wrangel hatte sich mit Barbara von Anrep 1 ) aus dem Hause Hehl,Tochter des schwedischen Feldmarschalls und Landraths zu Hehl, Hermann Johanssonvon Anrep, und der Margarethe Hinriesdotter von Rosen zu Allo aus dem Hause Hoch-rosen, vermählt und mit derselben zwei Söhne: Hermann (2) und Hans (5), sowie dreiTöchter:
1. Adelhaid (2A), die an Hans von Fersen, Statthalter zu Hapsal auf Nomküll,Ritterschaftshauptmann, Oberstwachtmeister, verheiratliet war.
i) Lude, Briefl. III Nr. 12; Moritz Wrangell, Darstellung Tab. XXX.