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1 (1887)
Seite
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aber forderte Ebert Kampferbeck wegen Klots Erben dieses Dorf zurück und präsentirte1 herbei Briefe, welche noch vom Heermeister Gotthard Kettler herrührten.

Die Herren Commissarien erachteten allerdings das Gut für eine solche geringeSumme zu gross, nichts desto weniger liessen sie es dem Hans von Wrangel für seinetreuen Dienste", die er dem Könige von Schweden geleistet hatte, damit er dadurchseines verdienten Soldes wegen befriedigt würde. 1 )

Anno 1586 besass Hans von Wrangel noch im Leppenschen Gute, welches ervon seines VatersAnpart" vom Hofe Riesenberge im Kirchspiel Kegel in Harrienbehalten hatte: im Dorfe Tappesal fünf Haken, im Dorfe Ilmatalken sieben Haken vierGesinde, Märest einen Haken und drei Fischer, in allem achtzehn Haken. Ausserdemhatte er noch ein Erbe auf ein Haus, das sogenanntegrosse Erbe" auf dem Domzu Reval. Auch die auf diese Besitzungen bezüglichen Papiere und Briefe wurden fürrichtig befunden und er im Besitz dieser Güter gelassen.

Dagegen wurden bei dem Hofe Addinal Einwendungen erhoben. Es war nämlichbei dem Hof Addinal das Dorf Kaskyll mit zwei Haken Land, das Dorf Arrisill mitsechzehn Haken Land, sammt einem Heuschlag Ivattel mit fünfzehn Haken, Arrokyll mitdrei Haken, Marienurm mit ein und einem halben Haken, Selgemeht mit einem Haken,in Summa fünfzig Haken. Ausserdem war als Besitz von Hans noch ein Dorf Amoper inAlentaken, zwei Meilen von Narwa gelegen, mit acht Haken Land und sechzehn Bauerngenannt. Die Briefe über die letzteren Besitzungen wurden aber als unrichtig befundenund es wurde daher bestimmt, dass Hans nur fünfzig Haken behalten solle. Das DorfAmoper ward nach Narwa gelegt.

Wie wir ferner ersehen, hatte Hans von Wrangel im Jahre 1586 auch den HofPatz in Wirland inne, welchen man ihm ebenfalls zuerkannte. Nur wurde ihm aufgegeben,die Zugehörigkeit von Torwno (Torwejöggi), dessen Flächeninhalt Hans nicht angebenkonnte, nachzuweisen. Für das halbe Dorf Torwejöggi wünschte Hans gern das DorfWallas, welches nahe an der Grenze seiner Patzschen Besitzungen gelegen war, aber zuBedika gehörte, einzutauschen und machten ihm die Commissare auch die Zusage, solchesbei dem Könige auszuwirken.

Wegen Patz hatte derRittmeister Johann von Wrangel" am 3Qf Juni 1591vor dem Manngericht zu Reval eine Streitsache gegen Johann von Kuddelin. Es warschon einmal am 4. Juli 1586 in derselben Sache ein Urtheil zu Gunsten des Wrangelgefällt worden; trotzdem riss Kuddelin den Acker auf, so dass sich Wrangel veranlasstsah auf Execution und Einweisung zu drängen. Das Gut hatte einer kinderlosen Wittwegehört, und machte Kuddelin als ihres Mannes Freund Anspruch auf den Hof, was abergegen die Landesgesetze verstiess, nach Avelchen in dergleichen Fällen der Nachlass andie nächsten Blutsfreunde und Verwandten der Frau vererben musste. Wir wissen auseiner Entscheidung des Obergerichts vom 9. Juli 1586, dass der Bruder des Johann vonKuddelin Reinhold von Kuddelin am IS. März 1575 ein Testament gemacht, worinderselbe seiner Ehefrau, Maya von Wrangel (III 27), den von ihr herstammenden Hof

!) Titular-Bucli p. IT.