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1 (1887)
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wohnen geblieben, wo schon ihr Mann mit ihr und den Kindern seinen Wohnsitz auf-geschlagen. Hier hatte sie die zahlreiche Familie aus Padis, ihrem väterlichen Erbtheil,zu erhalten, so dass zuletzt alles, was sie eingebracht hatte, aufgezehrt und sie nun vonallen Mitteln entblösst war. Nach dem Tode ihres Gatten stand ihr zwar der Anspruchauf ein Leibgedinge zu, dessen Verabfolgung ihr aber von ihrem Stiefsohn verweigertwurde; es blieb ihr daher nichts übrig, als gegen denselben klagbar zu werden.

Der Statthalter und die Käthe des esthländischen Kittergerichts behandelten diesenProzess und fällten unter dem 14. Juli 1597 ihren Spruch dahin lautend, dass sie alsadlige Wittwe" mit einem gebührlichen Leibgedinge, wovon sie sich sammt ihren beidenKindern erhalten könne,nothdürftig" zu versorgen sei und ihr zu diesem Zwecke daswüsteHöflein" Kassisaba mit drei Bauern eingeräumt werde.

Otto hatte zwar erklärt, dass die Bewirtschaftung der Güter viel erfordert, alleindas Spruchgericht sah dies als keine Entschuldigung an, sondern wies darauf hin, dassihm und seinen Brüdern dies nur zu gute gekommen und sonach derbetrübten" Wittwedas ihr zustehende Leibgedinge nicht geschmälert werden dürfe. Da dasselbe aber zurZeit verpfändet war, wurde Otto aufgefordert, solches einzulösen und der Wittweund ihren beiden Kindern als Ruhesitz zu überlassen. Nach ihrem Tode solle das Leib-gedinge dann wieder an den Hof Karoll zurückfallen.

Ausserdem ward Otto noch angehalten, die beiden Töchter der Wittwe, wenn siemündig würden, gleich seinen andern Schwestern zu erhalten und den Vermögensver-hältnissen entsprechend ihnenehrliche Heirathen auszusteuern". Ferner erkannte dasGericht, dass Otto seiner Stiefmutter 50 Thaler zu zahlen habe, damit diese ihr gegenobige Summe an einen Bojaren aus Notli verpfändetes Geschmeide, welches den Erbenerhalten bleiben müsse, wieder einlösen könne. Endlich wurden im Verhandlungsterminnoch anderweitige kleine Differenzen zwischen den beiden Parteien ausgeglichen.

Otto von Wrangel der Aeltere, wie er häufig bezeichnet wird, hatte im ganzenzwölf Kinder, von denen indessen 1586 nur noch sechs lebten.

Aus der ersten Ehe stammten: Otto der Jüngere (14) und ein ungenannterSohn (15), sowie zwei Töchter:

1. Maria (16), welche 1619 an Hans von Stapell verheirathet war; sie leb-ten in fremdem Lande und liessen sich, als sie später zurückkehrten, in Esth-land nieder.

2. eine Tochter (17), die 1619 in Ehe mit Hermann von Lode lebte.

Aus der zweiten Ehe waren nur zwei Töchter:

3. eine Tochter (18), die 1597 noch unmündig, 1619 aber mit Johann von Bremenvermählt war, und

4. eine Tochter (19), die 1597 ebenfalls noch unmündig, 1619 indessen gleich-falls verheirathet ist und zwar mit Michel von Lode zu Tatters.

Während uns von den letzten drei Töchtern nichts weiter bekannt geworden,erfahren wir von Maria, der erstgenannten, ältesten Tochter, dass sie als Wittwe einenlängeren Prozess gegen Rötger von Piesenhausen führte.